Viergewerk

Viergewerk

Mit Viergewerk bezeichnete man im Mittelalter jeden der vier angesehensten Stände, zu denen Bäcker, Tuchmacher, Fleischer und Schuhmacher gehörten. Sie durften als erste eine Innung gründen.

Berliner Viergewerk

Der Berliner Rat bestand zum Ende des 13., Anfang des 14. Jahrhunderts aus 12 „Ratmannen“, darunter 2 Bürgermeister und der Cöllner Rat setzte sich aus 6 Ratmannen, darunter 1 Bürgermeister zusammen. Die Ratsmitgliedschaft war in erster Linie den Patriziern und Vertretern der Viergewerke vorbehalten, weshalb in der Geschichte des Berliner Rats eben diese Gewerke überaus häufig vertreten sind.

  • Die Berliner Bäckerinnung wurde mit dem vom Rat zu Berlin bestätigten Gildebrief vom 18. Juni 1272 gegründet.
  • Die Berliner Schuhmacher erhielten ihre Innung nachweislich vor Juni 1284, da in diesem Monat ein Johann Blankenfelde in einem Innungsbrief als Schuhmacher im Rat bestätigt wurde. Nachgewiesen ist auch, dass die „niederen“, nicht zum Viergewerk zu zählenden Schuhflicker am 12. August 1284 ihre Innungsprivilegien bekamen.
  • Am 2. Mai 1289 werden im Berliner Rat verschiedene Rechte der Tuchmacherzunft verkündet.
  • Die Berliner Fleischerinnung geht auf den 25. April 1311 zurück, als die Ratsmitglieder der Stadt den Knochenhauern und ihren Nachfahren das Recht einräumten, einen „Fleischscharren“ - einen offenen Verkaufsstand mit Holztisch und Hackklotz - gegen Zahlung eines vierteljährlichen Erbzinses von sechs Schilling und fünf Pfennig zu betreiben.

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