- Vierteilen
-
Die Vierteilung war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit eine Hinrichtungsart. Sie wurde insbesondere bei versuchtem oder vollbrachtem Königsmord verhängt. In Deutschland war diese Art der Bestrafung nur sehr selten vorgesehen.
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung und Durchführung der Prozedur
Die Hinrichtung erfolgte durch Zerren und Auseinanderreißen der Arme und Beine des Verurteilten, so dass diese vom Rumpf abgetrennt wurden. In den meisten Fällen wurde die Vierteilung nach vorheriger Tötung des Verurteilten durchgeführt.
Varianten
Teilweise zogen die Henker selbst an den Stricken, an welche die Hand- und Fußgelenke des Verurteilten gefesselt waren. Manchmal übernahmen auch Pferde oder Ochsen diese Aufgabe; mitunter reichte diese Zugkraft jedoch nicht aus, und erst nach längerer Qual wurde der Verurteilte dadurch erlöst, dass die Henker mit Messerschnitten nachhalfen (so im Falle Damiens). Es konnte auch ein Flaschenzug zum Einsatz kommen, mit dessen Hilfe das Opfer entzwei gerissen wurde, während die Füße festgebunden oder mit Gewichten beschwert waren.
Bei einer anderen Variante wurden die Arme und Beine (vier Gliedmaßen und Rumpf) des Verurteilten abgesägt oder abgeschnitten (Zerstückelung). Siehe dazu auch unter: Lingchi.
Vor allem in England wurde diese ohnehin sehr grausame und unehrenhafte Strafe noch dadurch verschärft, dass dem Verurteilten vorher auf dem Schafott der Brustkorb geöffnet wurde. Dann wurden die inneren Organe herausgenommen, dem Delinquenten und den Schaulustigen gezeigt und dann verbrannt. Die Geschicklichkeit des Henkers bewies sich darin, den Verurteilten so lange wie möglich am Leben und bei Bewusstsein zu halten, damit dieser seine eigene Hinrichtung mitverfolgen konnte. Teilweise wurden vor dem folgenden Zerreißen oder Zerhacken des Körpers noch Herz und Lunge entfernt, womit der Delinquent von seinen Schmerzen erlöst wurde.
Todesart
Beim Vierteilen wurden die Haut, die Muskeln und die inneren Organe außerordentlich stark gezerrt. Nach einiger Zeit rissen die Sehnen, die Haut und die Muskeln entzwei, die Arme und Beine wurden gezerrt und die Gelenke ausgekugelt. Das Opfer wurde buchstäblich in Stücke gerissen und starb qualvoll an seinen schweren Verletzungen.
Beim Abschneiden oder Absägen der Gliedmaßen starb das Opfer innerhalb kürzester Zeit durch Verbluten.
Bekannte Hingerichtete
- 1283 Dafydd ap Gruffydd
- 1305 William Wallace
- 1450 Jack Cade
- 1526 Jerg Ratgeb
- 1567 Wilhelm von Grumbach und Christian Brück
- 1571 Lippold ben Judel
- 1573 Matija Gubec
- 1584 Balthasar Gérard
- 1589 Jacques Clément
- 1594 Jean Châtel
- 1597 Seweryn Nalywajko
- 1600 Simon Bingelhelm
- 1610 François Ravaillac
- 1671 Stenka Rasin
- 1723 Christopher Layer
- 1757 Robert François Damiens
- 1771 Matthias Klostermayr
- 1781 José Gabriel Condorcanqui
Literatur
- Karasek, Horst: Die Vierteilung. Wie dem Königsmörder Damiens 1757 in Paris der Prozeß gemacht wurde. Berlin, 1994: Klaus Wagenbach, Wagenbachs Taschenbuch 20, ISBN 3-8031-22309 (literarische Darstellung aufgrund zeitgenössischer Dokumente)
Siehe auch
Wikimedia Foundation.