- Vierzehn-Punkte-Plan
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Als 14-Punkte-Programm werden die Grundzüge einer Friedensordnung für das vom Ersten Weltkrieg erschütterte Europa bezeichnet, die Präsident Woodrow Wilson am 8. Januar 1918 in einer programmatischen Rede vor beiden Häusern des US-Kongresses umriss. Einige der von Wilson aufgelisteten vierzehn Punkte (wie die Räumung und Wiederherstellung Belgiens, die Räumung und Aufgabe von Elsaß und Lothringen) waren sehr konkret, andere (wie die Freiheit der Meere, Rüstungsbeschränkung) ziemlich allgemein oder vage („autonome Entwicklung“ für die Völker Österreich-Ungarns) gehalten.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, erstmals formuliert von Leo Trotzki im Zimmerwalder Manifest (1915), war nominell ein wichtiger Teil des Programms, wurde aber etwa in Punkt 8 verletzt. Hier war die Rede vom Unrecht, das Frankreich im Jahre 1871 in Beziehung auf Elsaß-Lothringen durch Preußen angetan worden sei, und das korrigiert werden müsse.
Nur Teile dieses Programms wurden in den Pariser Vorortverträgen verwirklicht. Insbesondere wurde das Selbstbestimmungsrecht der Völker in mehreren Fällen verletzt, etwa durch Verweigerung von Autonomie und/oder Abstimmungen in fast ausschließlich deutschsprachigen Gebieten wie Elsaß-Lothringen, Südtirol, Sudetenland, Memelland und Danzig oder durch unfreie Wahlen wie in Eupen-Malmedy.
Die „Vierzehn Punkte“
- Öffentliche Friedensverträge und Abschaffung der Geheimdiplomatie
- Vollkommene Freiheit der Seeschifffahrt
- Aufhebung sämtlicher Wirtschaftsschranken
- Rüstungsabbau (soweit verantwortlich)
- Schlichtung aller kolonialen Ansprüche
- Souveränität Russlands sowie seine Anerkennung als vollwertiger Staat
- Belgien muss geräumt und wiederhergestellt werden
- Alle französischen Gebiete sollen geräumt und wiederhergestellt werden, Rückgabe von Elsass-Lothringen
- Italienische Grenzziehung nach dem Nationalitätenprinzip
- Autonomie der Völker der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn, keine Unterdrückung mehr
- Wiederherstellung Rumäniens, Montenegros und Serbiens, das einen Zugang zum Meer erhalten solle (politische/wirtschaftliche Unabhängigkeit)
- Autonomie der osmanischen Völker (jedoch ohne Unterdrückung der Minderheiten), Durchfahrt durch die Dardanellen und den Bosporus
- Errichtung eines polnischen Staates, unabhängig von Deutschland oder Russland mit Zugang zum Meer
- Gründung einer „allgemeinen Gesellschaft der Nationen“ zur friedlichen Regelung von Streitigkeiten (Grundlage für den Völkerbund)
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