- Viri Illustres
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Vir illustris (oder illustrissimus) war der höchste senatorische Rangtitel im spätrömischen Reich.
Der Titel taucht zwar bereits in der Prinzipatszeit vereinzelt auf, erhält seine endgültige Ausprägung aber erst in der Spätantike. In der Regierungszeit Valentinians I. wurden Mitglieder des Senats mit diesem Titel rangmäßig besonders hervorgehoben. Zu Beginn des 5. Jahrhunderts trugen auch hohe Amtsträger diesen Rang, etwa die Prätorianerpräfekten, Stadtpräfekten, Heermeister sowie verschiedene comites bei Hofe und Konsuln, die besonders angesehen waren. Spätestens Theodosius I. verlieh den Rang auch an Bischöfe. Der Titel war nicht erblich und bezeichnete nun die höchste Rangklasse bei Hofe. Dahinter folgten die viri spectabiles, sodann die einfachen Senatoren (die viri clarissimi). Nur der Rang als clarissimus war erblich.
Das Anwachsen des Personenkreises hatte zur Folge, dass schließlich im 5. und 6. Jahrhundert nur noch viri illustres im Senat sitzen durften, die zahlreiche Privilegien genossen. Diese Regelungen wurden von Justinian I. noch einmal verschärft, der den Titel zugleich auch den patricii zuerkannte (diese waren aber in der Regel ohnehin bereits illustres).
Der Titel fand noch im Frühmittelalter Verwendung, nun freilich in einem anderen Kontext: So trug der domesticus der Merowinger (dieser war mit der Verwaltung von Königshöfen betraut) dieses Rangprädikat, ebenso bezeichnete sich etwa der westfränkische König Karl III. in Urkunden selbst als vir illustris.
Literatur
- Adolf Lippold: Illustris vir. In: Der Kleine Pauly. Bd. 2, Sp. 1366f.
- Henrik Löhken: Ordines dignitatum. Untersuchungen zur formalen Konstitutierung der spätantiken Führungsschicht. Köln u. a. 1982 (Kölner historische Abhandlungen 30).
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