- Bauwerkskosten
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Baukosten sind Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben, die für die Planung (Architektur und Statik) und die Ausführung von Baumaßnahmen erforderlich sind. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für das Bauwerk (reine Baukosten genannt) sowie den Kosten für Außenanlagen und den sonstigen Kosten (auch Baunebenkosten genannt).
Inhaltsverzeichnis
Begrifflichkeit
Der Begriff Baukosten wird seit September 1971 in der DIN 276 nicht mehr verwendet. Gleichwohl arbeitet die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) weiterhin mit dem Begriff Baukosten. Im August 2005 ist vom Normenausschuss Bauwesen ein Entwurf zu einer überarbeiteten Ausgabe der DIN 276-1 der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt worden. Der Titel der Norm wird danach Kosten im Bauwesen heißen. Damit soll die Norm über den Hochbau hinaus auch anderen Bereichen des Bauwesens (Ingenieurbau, Verkehrsbau) geöffnet werden.
Kostengruppen
Die Baukosten teilen sich nach DIN 276 (Kostenermittlung im Hochbau) in folgende Kostengruppen:
Kostengruppen 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 400 Bauwerk – Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Die dreistellige Nummerierung der Kostengruppen erlaubt es, durch Hinzufügen von Untergruppen (Ebenen) den Kostenanschlag genauer zu veranschlagen.
Bauwerkskosten
Bauwerkskosten sind die Herstellungskosten eines Gewerks, abzüglich der Kosten für Aufschließung, Außenanlagen und Einrichtung.
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten setzen sich demnach aus den Kosten der allgemeinen Bauarbeiten, der Rohbauarbeiten und Ausbauarbeiten zusammen. Zu den allgemeinen Bauarbeiten gehört die Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten, Trümmer- und Schuttabfuhr, Außergewöhnliche Gründungen, Arbeiten außerhalb des Gebäudes, Außenanlagen, Aufschließungsarbeiten, sowie behördliche Gebühren. Rohbauarbeiten sind alle konstruktiven Arbeiten, wie z. B. die Erd-, Maurer-, Beton-, Zimmerer- und Isolierarbeiten, sowie die Deckung, Blitzschutzanlagen und Innenkanalisation. Als Ausbauarbeiten bezeichnet man alle übrigen Arbeiten bis zur Fertigstellung, das sind Schalungen, Verputz, Verkleidungsarbeiten, Innenwände, Böden und Bodenaufbauten, sowie Haustechnik.
Bauwerkskosten ergeben sich nach DIN 276-1:2006-11 – Kosten im Bauwesen aus den Kosten der Kostengruppen:
- 300 Bauwerk – Baukonstruktionen und
- 400 Bauwerk – Technischen Anlagen.
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten eines Bauwerks werden nach DIN 276 in insgesamt 7 Kostengruppen gegliedert. Sie entsprechen den Errichtungskosten, inkl. den Kosten für den Grunderwerb.
Baunebenkosten
Zu den Baunebenkosten (geregelt in § 22 Abs. 2 WertV) gehören:
- Planungskosten für Architekt, Statiker, Ingenieure und Sachverständige
- Gebühren für Baugenehmigungen (Behördliche Gebühren)
- Anfallende Nebenkosten (Telefongebühren, Kopiergebühren etc.)
- Versicherungsgebühren (Bauversicherungen)
- sowie anfallende Finanzierungskosten wie Zinsen, Disagio etc.
Die Baunebenkosten sind somit die Kosten, die neben den „eigentlichen“ Baukosten und Kosten für das Grundstück, für Planung und Ausführung des Bauvorhabens auftreten.
In der Regel können für die Errichtung eines Bauwerks etwa 15 % der ermittelten Baukosten als Baunebenkosten angesetzt werden. Genauere Angaben enthalten z. B. die NHK 2000 und andere empirische Auswertungen.
In der Gliederung nach DIN 276 werden die Baunebenkosten als Kostengruppe 700 geführt.
Siehe auch
- Sachwertverfahren, Substanzwertverfahren, Ertragswertverfahren
- Vergleichswertverfahren, Bodenwert
- Instandhaltungsrücklage (peterssche Formel)
- Herstellungskosten
Literatur
- Dietrich-Alexander Möller: Grundlagen der wirtschaftlichen Bauplanung. Planungs- und Bauökonomie Band 1, R. Oldenbourg Verlag, München und Wien, ISBN 3-486-58171-6.
Weblinks
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