- Vollsperrung
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Eine Fahrbahnsperrung auf einem Verkehrsweg für Kraftfahrzeuge ist eine, in der Regel nicht planbare Schließung eines oder mehrerer Fahrstreifen. Fahrbahnsperrung ist ein Oberbegriff. Man unterscheidet folgende Arten:
Vollsperrung
Eine Vollsperrung - auch Totalsperrung - ist ein Schließen eines Verkehrswegs aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses (i.d. R. Schadenfalls) und hat zur Folge, dass sämtlicher Verkehr an dem Ort verbleiben muss, wo er sich gerade befindet. Vorwärts kann er nicht fahren, rückwärts darf er nicht verkehren. Somit sitzt er erst einmal fest. Die Polizei entscheidet, ob und wann gewendet und an der nächsten Abfahrt (ergo: Auffahrt) des Verkehrsweges der Kraftverkehr abgeleitet wird. Er kann nach erfolgter Ableitung (erschwert bei Schwerlastverkehr wegen LKW-Durchfahrtsverboten einzelner Verkehrswegabschnitte) seinen Weg über Bedarfsumleitungen fortsetzen. Vordergründig bewirkt eine Vollsperrung eine rechtzeitige direkte Ableitung des Verkehrs aus dem gesperrten Abschnitt und eine Umleitung des Kraftverkehrs an der Autobahnauffahrt der zu sperrenden Richtungsfahrbahn zur nächstgelegenen freigegebenenen Anschlussstelle.
Es kann gelegentlich auch vorkommen, dass die Polizei sich gegen eine Ableitung entscheidet, wenn zum Beispiel die Bedarfsumleitungen ebenfalls verstopft sind (Verkehrsüberlastung), oder aber eine kleine Umleitung über einen nahe gelegenen Autobahnparkplatz bzw. in Ausnahmefällen, den Verbindungsweg (Notweg) zwischen Autobahnausfahrt und Autobahnauffahrt derselben Anschlussstelle möglich ist.
Teilsperrung
Eine Teilsperrung liegt vor, wenn ausgehend von mehreren Fahrspuren der Verkehr nur über einen Pannenstreifen (Österreich und Schweiz Notspur) an der Schadenstelle vorbei geleitet werden kann. Hierbei verengt sich der Verkehrsweg von mehreren Fahrstreifen auf einen einzigen (unechten) Fahrstreifen. Auch ein wechselseitiges Vorbeileiten an der Einsatzstelle ist eine Teilsperrung.
Nicht zu verwechseln mit einfacher Fahrbahnverengung.
Rechtsgrundlage
Die Landespolizei des betroffenen Bundeslandes, behelfsweise die Rettungsleitstelle entscheidet, ob ein Verkehrsweg befahrbar bleiben kann oder nicht. Die Polizei kann ein Durchfahrverbot ab einer gewissen Länge einer Autobahnvollsperrung kurzzeitig aufheben, muss dies aber mit dem Bundesamt für Güterverkehr abstimmen.
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