- Fahrbahnsperrung
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Eine Fahrbahnsperrung ist eine verkehrsrechtliche Maßnahme und beschreibt die teilweise oder vollständige Sperrung einer öffentlichen Verkehrsfläche für den gesamten Verkehr. Durch eine entsprechende Beschilderung wird der Verkehrsteilnehmer auf die Fahrbahnsperrung (mögliche Ausführungen: Voll- oder Teilsperrung) aufmerksam gemacht. Fahrbahnsperrungen können aufgrund eines Verkehrsunfalls, einer Veranstaltung oder aufgrund einer Arbeitsstelle notwendig werden.
Inhaltsverzeichnis
Vollsperrung
Eine Vollsperrung - auch Totalsperrung - tritt ein, wenn eine öffentliche Verkehrsfläche vollständig für den Verkehr (auch Anliegerverkehr) gesperrt wird. Sie wird nur in Ausnahmefällen von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet, da sie wesentlich in den gewohnten Verkehrsablauf eingreift. Handelt es sich um eine langfristig geplante Vollsperrung, beispielsweise für eine Straßenbaumaßnahme, wird eine Umleitungsstrecke eingerichtet, die mit Hilfe der Medien und einer entsprechenden Beschilderung angekündigt wird. Im Falle einer kurzfristig angeordneten Vollsperrung, beispielsweise aufgrund einer Unfall- oder Gefahrenstelle, übernehmen in der Regel Einsatzkräfte (wie etwa Polizei und Feuerwehr) die Regelung und Führung des Verkehrs. Insbesondere auf Autobahnen und Schnellstraßen bilden sich dann Staus, die mit Hilfe einer Ableitung und der Nutzung von Bedarfsumleitungen reduziert werden können.
Teilsperrung
Eine Teilsperrung liegt vor, wenn ausgehend von mehreren Fahrspuren der Verkehr nur über einen Pannenstreifen (Österreich und Schweiz Notspur) oder die Gegenfahrbahn an der Sperrstelle (Unfallstelle, Baustelle o.ä.) vorbei geleitet werden kann. Hierbei verengt sich der Verkehrsweg von mehreren Fahrstreifen auf einen einzigen (Not-)Fahrstreifen.
Nicht zu verwechseln ist die Teilsperrung mit einer Fahrbahnverengung. Hier bleibt in jeder Fahrtrichtung mindestens ein (Behelfs-)Fahrstreifen übrig.
Rechtsgrundlage
Die Landespolizei des betroffenen Bundeslandes, behelfsweise die Rettungsleitstelle entscheidet, ob ein Verkehrsweg befahrbar bleiben kann oder nicht. Die Polizei kann ein LKW-Durchfahrtsverbot ab einer gewissen Länge einer Autobahnvollsperrung kurzzeitig aufheben, muss dies aber mit dem Bundesamt für Güterverkehr abstimmen und im Verkehrswarnfunk kommunizieren. Eine Meldung im Verkehrsfunk kann hilfreich sein, ist aber nicht vorgeschrieben.
Normen und Standards
- Deutschland
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95)
- Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)
- Österreich
- RVS 05.05.40 - Baustellenabsicherung
- Schweiz
- SN 641 505a - Baustellen auf Strassen unter Verkehr
- SN 640 885c - Signalisation von Baustellen auf Autobahnen und Autostrassen
- SN 640 886 - Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen
Kategorien:- Arbeitsstellensicherung
- Polizeiliches Handeln
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