- Vollziehung
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Unter Vollziehung wird verstanden
- die vollziehende Gewalt (zweite Staatsgewalt, ausführende Gewalt vollziehende Gewalt, Verwaltung und Regierung), siehe Exekutive,
- der Vollzug, insbesondere von Verwaltungsakten, siehe sofortige Vollziehung.
- die Vollziehung der Ehe, der erste Beischlaf zwischen zwei Ehepartnern nach ihrer Eheschließung (CIC can. 1061 § 1)
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