- Vorfahrtsstraße
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Das Wort Vorfahrt ist ein Teutonismus, in Österreich ist im Straßenverkehr von „Vorrang“, in der Schweiz von „Vortritt“ die Rede. In Deutschland bezeichnet Vorrang in der Straßenverkehrsordnung einen Sonderfall der Vorfahrt, der Vortritt ist in Deutschland hingegen nur fußläufig möglich.
Vorfahrt ist eine Regelung, welche die Reihenfolge bestimmt, in der ein Straßenverkehrsteilnehmer vor einem Anderen seine Fahrt fortsetzen darf.
Der Begriff Vorfahrt wird für sich kreuzende Verkehre auf öffentlichen Kreuzungen und Einmündungen verwendet. Bei sich begegnenden (§ 6 StVO) oder in die gleiche Richtung fließenden Verkehren spricht man in Deutschland von Vorrang . Für die Vorfahrt gelten in Deutschland die Vorfahrtregeln gemäß § 8 StVO (Straßenverkehrsordnung). Das Vorfahrtsrecht eines anderen ist durch eine Anpassung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr zu achten.
In der DDR sowie anderen europäischen Ländern sowie in den USA wurden die Vorfahrtsregeln in den 1970er Jahren vereinfacht und internationalisiert. Dabei ist der Vorrang zu Gunsten der eindeutigen Rechts-vor-Links-Regel (ohne Ausnahmen) abgeschafft worden. Die Wiedereinführung dieser westdeutschen Ausnahmeregel durch die Wiedervereinigung ist Millionen ostdeutscher Autofahrer und den meisten internationalen Touristen bis heute unbekannt und sorgt noch fast zwei Jahrzehnte später für Verunsicherung an deutschen Kreuzungen.
Eine Vorfahrtstraße wird mit Zeichen 306 gekennzeichnet. Die Beschilderung muss in Deutschland an jeder Kreuzung / Einmündung wiederholt werden. Das Ende einer Vorfahrtsstraße wird mit Zeichen 307 beschildert. Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ( ) verbietet Zeichen 306 das Parken auf der Vorfahrtstraße (§ 12 StVO).
Zusatzzeichen unter Zeichen 306 können den Verlauf einer Vorfahrtstraße an einer Kreuzung anzeigen. Der Fahrzeugführer muss, wenn er dem Verlauf der Vorfahrtstraße folgen will, den Fahrtrichtungsanzeiger entsprechend betätigen (blinken). Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig ist zu warten (§ 42 StVO).
Beispiele für Zusatzzeichen unter Zeichen 306
Die möglichen Zusatzzeichen bei der Einmündung von 2 Straßen:
Die möglichen Zusatzzeichen bei der Einmündung von 1 Straße:
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