Vorzugsstückaktie

Vorzugsstückaktie

Der Begriff Vorzugsaktie (engl. preferred share oder preferred stock) bezeichnet die Eigenschaft einer Aktie mit Recht auf eine höhere bzw. bevorzugte Dividenden-Ausschüttung. Das Gegenstück zu einer Vorzugsaktie ist die Stammaktie, die z. B. bei Dividenden nicht bevorzugt behandelt werden muss.

Auch bei der Liquidation eines Unternehmens werden Vorzugsaktien vorrangig behandelt, d. h. sie behalten einen höheren Restwert.

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

Nach deutschen Recht (§ 139 (2) AktG) kann bis zur Hälfte des Grundkapitals aus Vorzugsaktien bestehen. Gemeinsam mit der Summe über die Nennwerte der emittierten (ausgegebenen) Stammaktien bildet die Summe über die Nennwerte der emittierten Vorzugsaktien das Grundkapital einer Aktiengesellschaft.

Der Begriff Vorzugsstückaktie beschreibt dabei lediglich die Eigenschaft einer Vorzugsaktie, eine Stückaktie zu sein, sprich einen prozentualen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft widerzuspiegeln und nicht einen festen Nennwert.

Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien

Vorzugsaktien können in Stammaktien umgewandelt werden, sofern die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft dieses genehmigt und Vorstand und Aufsichtsrat dieses beschließt. Ist die Genehmigung erst einmal erteilt, so ist nach deutschen Recht zudem eine explizite Zustimmung der Vorzugsaktionäre erforderlich nach § 141 Abs. 3 AktG. Den Inhabern von Vorzugsaktien wird dann angeboten ihre Vorzugsaktien gegen stimmberechtigte Stammaktien unter Zahlung einer Umwandlungsprämie einzutauschen. Diese Prämie kann dabei so bemessen werden, dass den Aktionären ein finanzieller Anreiz zum Umtausch gegeben wird (d.h. Prämie geringer als der Differenz zwischen dem Aktienkurs der Stammaktien und dem der Vorzugsaktien).[1]

Ein solches Vorhaben wird von Unternehmen meist dann erwogen, wenn vergleichsweise wenig Vorzugsaktien mit geringer Liquidität gehandelt werden und diese Aktiengattung daher ganz vom Markt genommen werden soll. Da Aktienindizes wie der DAX gewisse Mindestanforderungen an die Höhe der Marktkapitalisierung und täglich gehandelten Volumina von Unternehmen stellen und diese je Aktiengattung betrachtet wird, stellt die Umwandlung ebenfalls eine Möglichkeit dar, die Umsätze und Kapitalisierung auf die Stammaktien zu konzentrieren und dadurch eventuell den Sprung in einen gewünschten Index zu schaffen.

Da dem Unternehmen durch eine Umwandlung liquide Mittel zufließen, stellt dieses eine indirekte Form der Kapitalerhöhung dar.

Situation in der Schweiz

In der Schweiz gibt es neben der Vorzugsaktie (Art. 654/56 OR), die wie die Stammaktien ein Stimmrecht aufweisen, auch Partizipationsscheine (Art. 656a ff OR), die kein Stimmrecht aufweisen.

Einzelnachweise

  1. Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien der Metro AG
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