- Vorzugsstimme
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Bei Wahlen zum österreichischen Nationalrat oder zum Europaparlament in Österreich hat jeder Wähler die Möglichkeit, neben seiner Stimme für eine Partei eine Person zu wählen — üblicherweise wird der Name der Person handschriftlich unter die gewählte politische Partei geschrieben. Es kommen nur Personen in Frage, die auf der Parteiliste der gewählten Partei stehen. Der Zweck dieser Regelung ist ein doppelter:
- die Möglichkeit, Umreihungen auf der gewählten Parteiliste zu ermöglichen
- die Stärkung der persönlichen Bindungen zwischen Wahlkreis und Abgeordneten
Erhält eine zur Wahl stehende Person mehr als 8% solcher Vorzugsstimmen von der Gesamtmenge aller Stimmen für ihre Partei, so wird sie an die erste Stelle der Parteiliste gereiht; erhalten mehrere über 8%, dann erfolgt die Reihung nach der Anzahl der Vorzugsstimmen. Mit Hilfe eines Vorzugsstimmen-Wahlkampfes können Kandidaten auf aussichtslosen Listenplätzen den Sprung ins Parlament schaffen. Dies gelang 1983 dem linken Parteiflügel der SPÖ zugehörigen damaligen Aktivisten und heutigen Klubobmann Josef Cap sowie bei den Europawahlen 2003 dem rechtsnationalen Publizisten Andreas Mölzer für die FPÖ. Um eine Blamage zu vermeiden, betreiben Spitzenkandidaten und andere Kandidaten auf aussichtsreichen Plätzen häufig ebenfalls Vorzugsstimmenwahlkämpfe, sodass eine tatsächliche Umreihung sehr selten vorkommt.
Voorkeurstem in den Niederlanden
Auch in den Niederlanden besteht für Kandidaten auf hinteren Listenplätzen die Möglichkeit, ins Parlament gewählt zu werden; dies geschieht durch die sogenannten Voorkeurstemmen. Die Wahl der Zweiten Kammer erfolgt als Listenwahl mit Elementen der Persönlichkeitswahl. Die Parteien stellen im Vorfeld der Wahl Listen auf, die Wähler geben bei der Wahl einem Kandidaten ihre Stimme und wählen damit die entsprechende Partei. In der Regel erhält der Spitzenkandidat (Lijsttrekker), der im Wahlkampf seine Partei verkörpert, die weitaus größte Zahl der Stimmen. Alle für andere Kandidaten abgegebenen Stimmen werden als Voorkeurstemmen bezeichnet, sie gelten jeweils nicht nur der Partei, sondern auch der Person, die vielleicht bestimmte Gruppen repräsentiert oder über besondere Qualitäten verfügt. Die Parlamentssitze werden gleichwohl auf die Parteien in der Reihenfolge der Listenplätze verteilt. Einfluss auf die Zusammensetzung der Fraktion haben die Voorkeurstemmen nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- jemand vereinigt auf sich mehr Stimmen als jemand auf den normalerweise für die Sitzzuteilung in Frage kommenden Listenplätzen,
- diese Person erhält gleichzeitig eine Stimmenzahl, die mindestens 25% des sogenannten Kiesdelers ausmacht, d.h. der für einen Sitz mindestens notwendigen Stimmen (Zahl der insgesamt gültigen Stimmen geteilt durch die Anzahl der zu vergebenden Sitze - derzeit 150).
Bis 1998 galt sogar eine Mindestanforderung von 50% des Kiesdelers. Bisher ist es erst elf Bewerbern gelungen, auf diesem Weg von einem ungünstigen Platz ins Parlament zu kommen.
Siehe auch
Weblinks
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