Bayerisches Kultusministerium

Bayerisches Kultusministerium
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, kurz Bayerisches Kultusministerium (KM), ist ein Ministerium des Freistaates Bayern mit Sitz in der Salvatorstraße 2 sowie einem weiteren Dienstgebäude in der Jungfernturmstraße 1 in München. Das Ministerium ging im Oktober 1998 gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst aus dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst hervor.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Dienstgebäude in der Salvatorstraße

Nachdem Maximilian IV. Joseph, der spätere König Maximilian I. Joseph von Bayern, bereits 1799 die Verlegung des Departements der Auswärtigen Angelegenheiten in das Münchener Theatinerkloster angeordnet hatte, verfügte er am 26. Oktober 1801 die Räumung des weiträumigen Klosterbaus noch vor der allgemeinen Säkularisation (vgl. Geschichte der Theatinerkirche) und siedelte dort nach 1801 auch noch die drei anderen Ministerien für Finanzen, Justiz und Geistliche Sachen dorthin um. Hinzu kamen in der ersten Hälfte des Jahrhunderts etliche weitere Behörden. Nach der Gründung im Jahr 1846 bezieht auch das Kultusministerium seine Diensträume im Geheimen Ministerialgebäude zugewiesen, wie das Theatinergebäude vielfach im damaligen amtlichen Sprachgebrauch genannt wurde. Eine Entlastung hinsichtlich des entstandenen Raumproblems brachte der Wegzug des Finanzministeriums (1865) und die Auflösung des Handelsministeriums (1871). Das Kultusministerium konnte somit den Westflügel der ehemaligen Klosteranlage belegen, und musste sich ab 1880 bis 1945 das Gebäude nur noch mit dem Innenministerium teilen. Seit dem Wiederaufbau nach Ende des Zweiten Weltkrieges, der 1973 abgeschlossen wurde, verfügt das Kultusministerium bis auf die Geschäftsräume an den Straßenfronten über die gesamte Gebäudeanlage.

Politische Entwicklung

Zu den Vorläufern des Kultusministeriums zählen der Geistliche Rat zur Überwachung der Kirchen- und Schulangelegenheiten im früheren Herzogtum Bayern und der 1764 aus der Geheimen Ratskonferenz (später: Geheimes Staats- und Konferenz-Ministerium) von 1726 unter anderem hervorgegangene Departement der Geistlichen Sachen. Letzteres wurde 1806 aufgehoben und der Aufgabenbereich der kirchlichen und schulischen Angelegenheiten dem Departement des Innern zugewiesen. König Ludwig I. von Bayern, der seinen Innenminister Karl von Abel zwar als Staatsmann sehr schätzte, dessen kirchenpolitische Haltung aber nicht billigte, löste den Aufgabenbereich der kirchlichen Angelegenheiten mit der Verordnung vom 15. Dezember 1846 wieder aus dem Zuständigkeitsbereich des Departements des Innern heraus und übergab diesen zum 1. Januar 1847 der separat aufgestellten Abteilung mit dem Namen Ministerium des Innern für kirchliche Angelegenheiten. Mit der Umbenennung in "Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten" erweiterte Ludwig I. ab dem 27. Februar 1847 dessen Aufgabenbereich auf "alle Gegenstände der Erziehung, des Unterrichts, der sittlichen, geistigen und künstlerischen Bildung und die dafür bestehenden Anstalten". Großen persönlichen Einfluss auf die kulturpolitische Arbeit des Ministeriums nahm König Maximilian II. von Bayern, der sich die Förderung der Wissenschaften zur Hauptaufgabe gemacht hatte. Er reformierte das Volksschulwesen und die gymnasialen Ausbildung. Seine Minister Ringelmann und danach von Zwehl leiteten die Vorarbeiten zur Schulordnung für die Höheren Lehranstalten von 1854. Während der Regierungszeit König Ludwigs II. von Bayern prägten kirchen- und kulturpolitische Auseinandersetzungen der Regierung die Arbeit des Ministeriums, deren Höhepunkte unter von Lutz die Verweigerung der Genehmigung zur Verkündigung der Beschlüsse des 1. Vatikanischen Konzils von 1869/70, die Durchsetzung des Kanzelparagraphen im deutschen Reichstag im Jahre 1871 und die Schulsprengelverordnung vom 29. August 1873, die die Bildung von konfessionell gemischten Schulen begünstigte, bildeten.

Erst mit der Überarbeitung vom 26. August 1883 zugunsten der Bekenntnisschule und der Weisung Prinz Luitpolds zur Bereinigung der kirchenpolitischen Konflikte, verbesserte sich das politische Klima wieder. Nach der Auflösung des Handelsministeriums 1871 verwaltete das Kultusministerium auch das technische und landwirtschaftliche Unterrichtswesen. Unter Ludwig August von Müller wurde durch Erlass der Schulordnung vom 23. Juli 1891 die Lehrpläne für die Höheren Lehranstalten überarbeitet. Robert von Landmann sorgte für eine Verbesserung des gewerblichen Fachschulwesens und mit dem Schulbedarfsgesetz vom 28. Juli 1902 für die materielle Besserstellung des Lehrerstandes. Unter Anton von Wehner entstanden 1905 die Landesschulkommission als oberstes Kollegium für Volksschulfragen und 1909 die Ministerialabteilung für das Höhere Schulwesen.

Am 14. Juni 1907 wurde die dem Gymnasium gleichgestellte Oberrealschule ins Leben gerufen und am 8. April 1911 die Schulordnung für die Höheren Mädchenschulen in Bayern erlassen. Mit Verordnung vom 20. November 1910 wurden die Lyzeen in Philosophisch-theologische Hochschulen transformiert. Ebenso ließ von Wehner die Kirchengemeindeordnung zur Neuregelung der Verwaltung des Kirchenvermögens erarbeiten. Unter Eugen Ritter von Knilling wurde am 30. Mai 1914 die neue Schulordnung für die Höheren Lehranstalten herausgegeben. Nach dem Ersten Weltkrieges wurde das bayerische Schulwesen während der Amtszeiten von Matt und Goldenberger neu geordnet und das Verhältnis zwischen Staat und Kirche neu geregelt.

Im Zuge der Gleichschaltung der Länder 1933/1934 wurde das Kultusministerium während der Zeit des Nationalsozialismus eine Reichsmittelbehörde.

Nach den Verwüstungen des Zweiten Weltkriegs bestand die Hauptaufgabe des Bayerischen Kultusministeriums für viele Jahre in der Neuorganisation auf dem Gebiet der Kulturpflege. Unter Hans Maier wurden die Volksschulen neu organisiert, 200 neue weiterführende Schulen und die Universitäten Regensburg und Augsburg realisiert. Im Oktober 1998 wurde das Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst geteilt. Hans Zehetmair wurde Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Monika Hohlmeier Ministerin für Unterricht und Kultus.[1]

Organisation

[2]

Staatsminister und Staatssekretär

  • Staatsminister ist seit 2008 Ludwig Spaenle (CSU)
  • Staatssekretär ist seit Oktober 2008 Marcel Huber (CSU). Dem Staatssekretär untersteht unmittelbar die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit.

Ministerium

Zur Erfüllung der Aufgaben unterstehen dem Amtschef, zur Zeit Ministerialdirektor Josef Erhard, sieben Abteilungen, geleitet von Ministerialdirigenten als Abteilungsleiter. In den Abteilungen wiederum sind die Fachreferate zusammengefasst.

Abteilungen:

  • I - Personal, Haushalt, Grundsatzangelegenheiten, EDV
  • II - Gesetzgebung, Dienstrecht, Internationale Angelegenheiten, Jugend, Erwachsenenbildung
  • III - Bildungspolitische und pädagogische Grundsatzfragen, schulartübergreifende Maßnahmen
  • IV - Volksschulen, Förderschulen
  • V - Realschulen, Sport
  • VI - Gymnasien
  • VII - Berufliche Schulen

Liste der bayerischen Kultusminister[3]

bis 1933: ab 1945:

Quellen

  1. Rupert Hacker: Tatsachen und Meinungen zur aktuellen Bildungspolitik in Bayern, Schulreport Heft 1/1974
  2. KM: Organisationsplan des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Stand: Januar 2007)
  3. KM: Die Kultusminister Bayerns (Stand: Januar 2007)

siehe auch

Weblinks

48.14127777777811.5763611111117Koordinaten: 48° 8′ 29″ N, 11° 34′ 35″ O


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