- WSA Eberswalde
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Das Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde ist eines von 39 Wasser- und Schifffahrtsämtern in Deutschland. Es gehört zum Dienstbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost in Magdeburg.
Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeitsbereich
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde ist zuständig für die Oder von der deutsch-polnischen Grenze bei Ratzdorf einschließlich dem Mündungsbereich der Lausitzer Neiße in die Oder bis zur deutsch-polnischen Grenze bei Mescherin an der Westoder, der Oberen Havel-Wasserstraße, der Müritz-Havel-Wasserstraße und der Havel-Oder-Wasserstraße.
Aufgabenbereich
Zu den Aufgaben des Wasser- und Schifffahrtsamtes Eberswalde gehören:
- Unterhaltung der Bundeswasserstraßen im Amtsbereich
- Betrieb und Unterhaltung baulicher Anlagen wie z. B. Wehre, Schleusen und Brücken
- Betrieb und Unterhaltung des Schiffshebewerks Niederfinow
- Aus- und Neubau
- Unterhaltung und Betrieb der Schifffahrtszeichen
- Messung von Wasserständen
- Übernahme strom- und schifffahrtspolizeilicher Aufgaben.
Außenbezirke
Zum Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde gehören die Außenbezirke in Oranienburg, Finowfurt, Zehdenick, Canow, Frankfurt (Oder), Hohensaaten und Schwedt. Die Außenbezirke sind neben der Unterhaltung diverser Anlagen und Bauten u. a. auch zuständig für die Unterhaltung und den Betrieb der Staustufen (Wehre und Schleusen) im jeweiligen Amtsbereich.
- Der Außenbezirk Oranienburg ist zuständig für den zur Havel-Oder-Wasserstraße gehörenden Oder-Havel-Kanal von der Amtsgrenze des Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin (km 10,58) bis zum Abzweig des Finowkanals bei Zerpenschleuse (km 50,4), den Veltener Stichkanal, die Oranienburger Havel, den Freigraben Pinnow, den Oranienburger Kanal, die Friedrichsthaler Havel, den Malzer Kanal und den Lehnitzsee.
- Der Außenbezirk Finowfurt ist zuständig für den Oder-Havel-Kanal vom Abzweig des Finowkanals bei Niederfinow bis zum Abzweig des Finowkanals bei Zerpenschleuse, den Werbellinkanal und den Werbellinsee. Im Amtsbereich des Außenbezirks Finowfurt befindet sich das Schiffshebewerk Niederfinow.
- Der Außenbezirk Zehdenick ist zuständig für die Obere-Havel-Wasserstraße von der Mündung in den Oder-Havel-Kanal mit Malzer Kanal und Voßkanal, Wentowkanal, Großer und Kleiner Wentowsee, Tornow Fließ, der Havel bis Bredereiche, die Templiner Gewässer mit dem Templiner Wasser, dem Kuhwallsee, dem Kleinen Lankensee, dem Röddelinsee, dem Templiner Kanal, und dem Templiner See, dem Bruchsee, Gleuenfließ und Gleuensee, dem Fährsee und dem Zaarsee.
- Der Außenbezirk Canow ist zuständig für die Müritz-Havel-Wasserstraße, u. a. mit dem Mirower Kanal, dem Zotzensee, Mössensee, Vilzsee und Labussee, dem Wolfsbrucher Kanal, Tietzowsee, Hüttenkanal, Schlabornsee und Schlabornkanal, Rheinsberger See, dem Grienerickkanal und dem Grienericksee sowie zahlreichen Nebenwasserstraßen der Rheinsberger und Zechliner Gewässer sowie die Obere Havel-Wasserstraße zwischen Neustrelitz und Fürstenberg/Havel, u. a. mit dem Zierker See, dem Woblitzsee und dem Großen Labussee, dem Kammerkanal, dem Drewensee und Finowsee, dem Westteil des Wangnitzsees, dem Großen Priepertsee, Ellbogensee, Ziernsee, Menowsee, Rüblinsee und Schwedtsee, dem Stolpsee sowie Nebenwasserstraßen der Lychener Gewässer, u. a. mit dem Haussee, der Woblitz und dem Großen Lychensee.
- Der Außenbezirk Frankfurt (Oder) ist zuständig für die Oder von Ratzdorf bis zum Wehr Zellin bei Ortwig, dem Mündungsbereich der Lausitzer Neiße, dem Kietzer Umfluter und mehrerer schiffbarer Altarme der Oder.
- Der Außenbezirk Hohensaaten ist zuständig für die Oder von km 639,8 (Wehr Zellin) bis km 681,5 (bei Piasek), den Zelliner Umfluter, mehrere Altarme der Oder, den Verbindungskanal Hohensaaten, die Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße bis km 103,0, die Havel-Oder-Wasserstraße vom Verbindungskanal Hohensaaten bis zum unteren Vorhafen des Schiffshebewerks Niederfinow mit dem Oderberger See und der Wriezener Alte Oder.
- Der Außenbezirk Schwedt ist zuständig für die Oder von km 681,5 (bei Piasek) und die Westoder bis zur deutsch-polnischen Grenze bei Mescherin, die Schwedter Querfahrt zur Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße und die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße von km 103,0 bis zur Einmündung in die Westoder (km134,956).
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