- Waffenstillstandsabkommen
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Ein Waffenstillstand ist ein vorläufiges Niederlegen der Waffen im Krieg und meistens als Vorstufe zum Frieden geplant.
Im Gegensatz zur Waffenruhe, einer kurzfristigen Einstellung von Kampfhandlungen zu einem bestimmten Zweck (z. B. Bergung von Verwundeten), ist ein Waffenstillstand auf längere bestimmte Zeit angelegt und beinhaltet oft genaue Festlegungen von Bedingungen und ggf. einer Demarkationslinie.
Ein Waffenstillstand wird von den Kriegsparteien vereinbart und verbietet beiden Parteien mit sofortiger Wirkung anzugreifen (Waffenstillstandsvertrag). In der Haager Landkriegsordnung von 1907 wird der Waffenstillstand rechtlich definiert.
Es ist trotzdem nicht vergleichbar mit einem Friedensvertrag, der für gewöhnlich im Anschluss an einen Waffenstillstand über Monate oder Jahre ausgehandelt werden kann. Der Kriegszustand bleibt bis zum Abschluss eines Friedensvertrags aufrechterhalten.
Zum islamrechtlichen Verständnis von Waffenstillstand siehe Hudna. Der Islam lässt nur einen Waffenstillstand mit Nichtmuslimen zu, aber keinen Friedensvertrag. Allerdings kann man den Waffenstillstand verlängern, wenn dies notwendig ist.[1]
Berühmte Waffenstillstände und Waffenstillstandsverträge
- Geheimkonvention von Klein-Schnellendorf
- Waffenstillstand von Rostock
- Vertrag von Malmö
- Waffenstillstand von 1344 (Muhammad VII. (Granada))
- Waffenstillstand zwischen Rumänien und den Mittelmächten (in Focşani)
- Konvention von Tauroggen
- Waffenstillstand von Kötzschenbroda (Kötzschenbroda)
- Waffenstillstand von Villa Giusti
- Waffenstillstand von Pljussa
- Waffenstillstand von Compiègne
- Waffenstillstand von Steier (25. Dezember 1800)
- Waffenstillstand von Cassibile
- Waffenstillstand zwischen Indien und Pakistan 1949
- Waffenstillstand in Korea 1953
- Militärisch Technisches Abkommen von Kumanovo 1999 (Kosovo-Krieg)
Quellen
Weblinks
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