Wagenführer

Wagenführer

Der Fahrzeugführer ist diejenige Person, die ein Gerät zur Fortbewegung, ein Fahrzeug, (Fahrrad, Kfz etc.) bewusst lenkt oder steuert (führt). Umgangssprachlich spricht man vom Fahrer oder Lenker, der Begriff Fahrzeugführer findet sich dagegen in juristischen Definitionen und Verordnungen zum Verkehrsrecht.

Die Pflichten des Fahrzeugführers bei der Teilnahme am Straßenverkehr finden sich in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung (StVO), in Österreich in der Straßenverkehrsordnung (Österreich). Für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr ist in Deutschland die Fahrerlaubnisverordnung einschlägig (ehem. Teil A der StVZO, §§ 1 - 15 l StVZO).

So verlangt man von einem Fahrzeugführer die sogenannte Fahrtüchtigkeit. Das bedeutet, dass die Person fähig sein muss, umsichtig, nüchtern und vor allem sicher das Fahrzeug zu führen. Weiterhin muss der Fahrzeugführer geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sein.

Die Eigenschaft als Fahrzeugführer ist in bestimmten Bereichen besonders geregelt, dabei kommt es auf die Leitung/Führung an, nicht jedoch auf die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug:

In der gesamten Schifffahrt ist zwar der Kapitän oder Skipper für die Schiffsführung verantwortlich, am Steuer muss er jedoch nicht sein. Desgleichen gilt in der KFZ-Fahrschule bei mehrspurigen KFZ, hier sitzt der Schüler am Lenkrad, rechtlicher Fahrzeugführer ist jedoch der Fahrschullehrer. Des Weiteren ist in der militärischen Luftfahrt in den USA ein Kommandant (aircraft commander) für das Fahrzeug und das Personal verantwortlich, er ist jedoch nicht Pilot. In der sonstigen Luftfahrt ist der Pilot verantwortlicher Fahrzeugführer. Ihm untersteht ggfs. der Co-Pilot, der Funker und der Flugingenieur, sämtliches fliegendes Personal sowie Passagiere an Bord.

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