Wagner'sches Gesetz

Wagner'sches Gesetz

Das wagnersche Gesetz (benannt nach Adolph Wagner, dt. Ökonom, 1835-1917), auch wagnersches Gesetz steigender Staatsquoten genannt, stellt einen Erklärungsversuch für das international beobachtbare nachhaltige Staatswachstum dar. Dieses lässt sich gut an den steigenden Realausgabenquoten und Staatsausgabenquoten beobachten. Wagner erklärt das kontinuierliche Staatswachstum durch die immer bessere Erfüllung der Tätigkeiten der öffentlichen Hand sowie durch neu hinzu kommende Aufgaben. Bei einer Entwicklung vom reinen Ordnungsstaat hin zum Wohlfahrtsstaat nimmt die Staatstätigkeit zu.

Wagnersches Gesetz der zunehmenden Staatstätigkeit: Aufgrund der fortschreitenden technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, sah Wagner neue Aufgaben für das Staatswesen entstehen. Diese würden in den Bereichen der Wohlfahrts- und Kulturzwecke, aber auch in der Förderung der Wissenschaften liegen.


Inhaltsverzeichnis

Ursachen

Wagner selbst nahm dabei an, dass auf diese Weise die Gemeinbedürfnisse immer besser befriedigt werden und beurteilt den steigenden Finanzbedarf des Staates daher positiv.

Die tatsächlichen Ursachen für den Anstieg sind jedoch umstritten. Viele Ökonomen gehen davon aus, dass der Staat in Zeiten des Wahlkampfes zusätzliche Leistungen verspricht. Einmal an diese Leistungen gewöhnt tritt ein „Sperrklinkeneffekt“ auf, bei dem die Bürger ein Absenken auf ein vorheriges Niveau mit Abwahl beantworten würden.

Kritik

Am empirischen Beispiel Deutschland:

Zwar hatte sich die Zahl der im öffentlichen Dienst Beschäftigten in Deutschland von 1960 (3,1 Millionen) auf 1994 (6,3 Millionen) verdoppelt, ein Teil dieses Zuwachses ist jedoch auf den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik zurückzuführen, denn dadurch wurden schlagartig ca. 2 Mio. Staatsfunktionäre dem westdeutschen Personalbestand zugeschlagen. Auch nach der Behördenabwicklung war 1994 noch davon auszugehen, da insbesondere die Kommunalverwaltung in den neuen Ländern im Vergleich zu Westdeutschland erheblich überbesetzt war. Auf tausend Einwohner kamen im Jahre 1996 in den westdeutschen Bundesländern zwischen 41.8 und 58.0 Bedienstete, während es in den neuen Bundesländern zwischen 57.6 und 64.8 Bedienstete waren (Ausnahme Berlin: West: 82.1, Ost: 57.6). Bis 1998 ist allerdings ein Rückgang im Personalbestand des öffentlichen Dienstes auf 5,07 Mio. Bedienstete zu registrieren. Diese Reduktion des Personalbestandes insbesondere nach 1994 ist überwiegend auf Privatisierungen auf allen Ebenen des Staatsaufbaus zurückzuführen, vor allem auf die Privatisierung von Bahn und Post, mit der rund 1 Mio. Bedienstete 1994/95 aus der amtlichen Statistik (aber nicht aus der Vermögenshaftung des Bundes) ausschieden. Privatisierung und restriktive Fiskalpolitik haben dazu geführt, dass der Personalbestand 1998 fast das Niveau der Zeit vor der Wiedervereinigung (1990 mit 4,9 Mio.) erreicht hatte. Angesichts der Konzentration des öffentlichen Dienstes auf wenige Aufgabenbereiche kann man davon ausgehen, dass das Wagnersche Gesetz ständig steigender Staatsausgaben hinsichtlich seiner personellen Konsequenzen gebrochen ist.

Quellen

  • Hans-Ulrich Derlien, Öffentlicher Dienst im Wandel, in: DÖV 54 (2001), 322-28
  • Wagner, Adolph (1893): Grundlegung der Politischen Ökonomie. Teil I: Grundlagen der Volkswirtschaft, (3. Auflage), Leipzig: C.F. Winter’sche Verlagshandlung.

Siehe auch


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