- Wahlen in Serbien
-
Die Republik Serbien ist seit 1990 eine parlamentarische Demokratie. Die Gesetzgebung geht vom Parlament (Народна скупштина/Narodna skupština) aus, daneben hat auch der Präsident (Председник/Predsednik) einige Befugnisse.
Inhaltsverzeichnis
Parlamentswahlen
Die 250 Abgeordneten des Einkammerparlaments (Narodna skupština Republike Srbije) werden alle vier Jahre gewählt.
- 11. Mai 2008, siehe Parlamentswahlen in Serbien 2008
- 21. Januar 2007, siehe Parlamentswahlen in Serbien 2007
- 28. Dezember 2003
Präsidentschaftswahlen
Der Präsident wird alle fünf Jahre gewählt.
- 20. Januar 2008 / Stichwahl 3. Februar 2008
- 13. Juni 2004 / Stichwahl 27. Juni 2004
- 16. November 2003
- 8. Dezember 2002
- 29. September 2002 / Stichwahl 13. Oktober 2002
Referenda
Am 28./29. Oktober 2006 wurde ein Referendum über die neue Verfassung abgehalten.
Kommunalwahlen
Kommunalwahlen finden häufig zeitgleich mit landesweiten Wahlen statt.
Wahlkommission
Die Zusammensetzung, Befugnisse und Aufgaben der Republikwahlkommission Serbiens (Републичка изборна комисија/Republička izborna komisija) sind in den Artikeln 28 bis 35 des Gesetzes über die Wahl von Volksabgeordneten geregelt.
Zusammensetzung
Die ständige Besetzung der Kommission besteht aus einem Präsidenten und 16 anderen Mitgliedern, außerdem aus einem Sekretär und einem Statistik-Beauftragten, die kein Stimmrecht haben. Der Präsident und die Kommissionsmitglieder werden von Abgeordneten vorgeschlagen und vom Parlament für eine Dauer von vier Jahren ernannt. Für die Dauer von Wahlen wird die Kommission um einen Vertreter je zugelassener Wahlliste (Parteienliste) erweitert.
Der Präsident, die Kommissionsmitglieder und der Sekretär haben je einen Stellvertreter. Der Präsident und die Kommissionsmitglieder sowie ihre Stellvertreter müssen Juristen sein und dürfen nicht miteinander verwandt sein.
Aufgaben
- Gesetzeskonforme Durchführung von Wahlen
- Technische Vorbereitung von Wahlen
- Abgabe von Erläuterungen und Erklärungen über die Anwendung des Wahlgesetzes
- Gestaltung von Wahlunterlagen
- Entwurf von Formblättern und Regeln zur Durchführung von Wahlhandlungen
- Auswahl eines Spezialsprays gemäß Artikel 68 Abs. 4 des Wahlgesetzes
- Bekanntgabe der Zahl und Anschrift von Wahllokalen
- Ernennung von Wählerkommissionen
- Erstellung von Stimmzetteln, Abgleich mit dem Wahlregister, Übergabe der Stimmzettel an die Wählerkommissionen
- Bestimmung von Wahlakten zur Übermittlung an die Kommission
- Prüfung und Genehmigung von Parteienlisten
- Bekanntgabe der Gesamtparteienliste
- Aufbewahrung und Handhabung von Wahlunterlagen
- Ermittlung und Bekanntgabe von Wahlergebnissen
- Errechnung von Mandatszahlen für Parteienlisten
- Berichterstattung an das Parlament über durchgeführte Wahlen
- Übermittlung von Daten an Statistik- und Datenverarbeitungs-Ämter
- Andere Aufgaben gemäß den Bestimmungen des Wahlgesetzes
Weblinks
[[s:- sr:Закон о избору народних посланика|Wikisource: Gesetz über die Wahl von Volksabgeordneten]] – Quellen und Volltexte
- Webseite der Republikwahlkommission (serbisch/englisch)
- Centar za slobodne izbore i demokratiju - Wahlergebnisse und Analysen (serbisch/englisch)
Kategorie:- Wahl in Serbien
Wikimedia Foundation.