Wahrheitsbeweis

Wahrheitsbeweis

Der Wahrheitsbeweis ist in der Justiz der Beweis der Tatsächlichkeit einer ehrenrührigen Behauptung.

Deutschland

Nach einem Wahrheitsbeweis kann eine Bestrafung wegen Beleidigung erfolgen, nicht aber eine wegen übler Nachrede (§ 186 StGB).

Tatsachenbehauptungen sind dem Wahrheitsbeweis oder dem Widerlegungsbeweis zugängig.

Das rechtliche Gehör und den Wahrheitsbeweis von Recherchen und Behauptungen zu verweigern, ist Praxis mit der ein „Wahrheitsbeweis“ zu verhindern ist.

Österreich

Auch in Österreich wird der Beschuldigte vom Vorwurf der üblen Nachrede (§ 111 StGB) exkulpiert, wenn er sich auf die Richtigkeit der Behauptung beruft und ihm der Wahrheitsbeweis gelingt. Über Tatsachen des Privat- oder Familienlebens ist der Wahrheitsbeweis nicht zulässig (§ 112 StGB).

Im Medienrecht sind auch Beschimpfungen oder Verspottungen sowie diffamierende Darstellungen des höchstpersönlichen Lebensbereiches grundsätzlich dem Wahrheitsbeweis zugänglich (§§ 6, 7 MedienG).

Quellen

  • Kienapfel, Grundriss des österr. Strafrechts Besonderer Teil, § 112
  • Foregger-Kodek, StGB, § 112


Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Wahrheitsbeweis — (Einrede der Wahrheit, Exceptio veritatis), s. Beleidigung, S. 585 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wahrheitsbeweis — Wahr|heits|be|weis 〈m. 1〉 Beweis der Wahrheit (bei einer ehrenrührigen Behauptung) * * * Wahr|heits|be|weis, der (bes. Rechtsspr.): Beweis der Wahrheit (einer Aussage o. Ä.): den W. antreten, führen. * * * Wahrheitsbeweis,   Strafrecht: der… …   Universal-Lexikon

  • Wahrheitsbeweis — Wahr|heits|be|weis …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Üble Nachrede — Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende… …   Deutsch Wikipedia

  • Injurie — Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (AU) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende… …   Deutsch Wikipedia

  • Schmähung — Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (AU) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende… …   Deutsch Wikipedia

  • Beschimpfung — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung …   Deutsch Wikipedia

  • Ehrabschneider — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung …   Deutsch Wikipedia

  • Ehrabschneidung — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung …   Deutsch Wikipedia

  • Formalbeleidigung — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”