Waldwirtschaftsgemeinschaften

Waldwirtschaftsgemeinschaften

Die Forstbetriebsgemeinschaften (FBG), in Österreich auch Waldwirtschaftsgemeinschaften (WWG), als eine besondere Form der sogenannten Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgen, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzsplitterung, der Gemengelage, einer unzureichenden Walderschließung oder anderer Strukturmängel zu überwinden (BWaldG). Sie dienen u.a. Klein-Waldbauern zur effizienteren Bewirtschaftung ihres Waldbesitzes und zur Verbesserung der Holzernte- und Holzabsatzmöglichkeiten. Der ökonomische Vorteil dieser Organisationsform ergibt sich unter anderem aus der gemeinschaftlichen Nutzung teurer Maschinen, dem koordinierten Abtransport des Holzes, einem gemeinsamen Wegebau und der gemeinsamen Vermarktung des Holzes (wodurch in der Regel höhere (Holz-)Preise erzielt werden können). Ein weiterer Vorteil dieser Zusammenschlüsse ist der Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern. Die Aufgaben der FBGn werden vom Bundeswaldgesetz vorgegeben.

Geschichte

Entstanden sind die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse Ende der 1950er-, Anfang der 1960er-Jahre aufgrund der sogenannten Kleinteiligkeit des Waldbesitzes, weil die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes zum Teil durch ungünstige Besitzstrukturen, kleine Besitzgrößen und Gemengelage erschwert wurde. Lösungsmöglichkeiten ergaben sich durch eine überbetriebliche Zusammenarbeit. Im Zuge eines sich immer mehr internationalisierenden Holzmarkts, insbesondere nach der Öffnung Osteuropas Anfang der 1990er Jahre, ist die eigenständige Bewirtschaftung für den Großteil der Waldbauern mit nur wenigen Hektar Wald unrentabel geworden. Eine überbetriebliche Zusammenarbeit wurde somit noch wichtiger, um auf einem globalisierten Markt konkurrenzfähig bleiben zu können.

Zu den Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen zählen in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Bundeswaldgesetz die Forstbetriebsgemeinschaften, die Forstbetriebsverbände und die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen, deren Aufgaben im Bundeswaldgesetz spezifiziert sind. Ergänzungen zu den Vorgaben des BWaldG finden wir in den Landeswaldgesetzen. So existieren in Hessen z. B. zusätzlich zu den genannten Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen die sogenannten Forstbetriebsvereinigungen, in Nordrhein-Westfalen die Waldwirtschaftsgenossenschaften.

Über Möglichkeiten, die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse neuen bzw. derzeitigen Anforderungen anzupassen, wird seit einigen Jahren viel diskutiert.

Verwendet wird die Bezeichnung „Forstbetriebsgemeinschaft“ sowohl in Deutschland, Österreich, als auch in der Schweiz.

Siehe auch

Weblinks


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