Walrasgesetz

Walrasgesetz

Das Gesetz von Walras (nach Léon Walras) ist eine Regel der Volkswirtschaftslehre. Sie stellt fest, dass sich in einem vollkommenen Markt Angebot und Nachfrage auf allen Teilmärkten in der Summe ausgleichen. Mit anderen Worten: der Wert der aggregierten Überschussnachfrage ist immer 0. Das Gesetz von Walras impliziert, dass, wenn n-1 Märkte im Gleichgewicht sind, auch der letzte Markt (Markt n) ausgeglichen sein muss.

p*z(p)=0

p: Preis

z(p): aggregierte Überschussnachfrage

Wenn beispielsweise zwei Märkte bestehen, einer für Waren und einer für Geld und auf dem Warenmarkt eine Überschussnachfrage herrscht (d.h. mehr Nachfrage als Angebot), muss umgekehrt auf dem Geldmarkt ein Überschussangebot zu finden sein (d.h. mehr Angebot als Nachfrage), da das Geld nur für Waren ausgegeben werden kann, aber nicht genug Waren angeboten werden, um die Nachfrage zu stillen und umgekehrt niemand Ware zu Geld machen will.

Siehe auch

Weblinks

  • Walras-Gesetz von Franz Haslinger in Wirtschaftswissenschaftliches Studium (WiSt), 11. Jg., Heft 5 (Mai 1982), S. 226.

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