- Warnruf
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Eine Warnung ist die Vorhersage eines möglichen kommenden Schadens, der aber noch unterbunden oder gelindert werden könnte. Sie lenkt die Aufmerksamkeit auf eine drohende Gefahr.
Typische Signalworte der Warnung sind neben Warnung! auch Vorsicht!, Achtung! (amtliche Abkürzung Achtg.) oder veraltet Obacht!, für Bewegungen speziell auch Halt! und Stopp!
Der Rückruf einer Warnung ist die Entwarnung.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte und Etymologie
Das Wort stammt aus der germanischen Wortgruppe um wahren (althochdeutsch: warnunga) und meint im Verb eigentlich sich vorsehen. Die Bildung Verwarnung ist erst ab dem 16. Jahrhundert belegt.
Warnungen wird es bei belegter 35.000 jähriger Bildsprache schon früh gegeben haben. Am Palast von Ninive warnten die Neuassyrischen Herrscher mit brutalen Kampfszenen bereits 1000 vor Chr. potenzielle Angreifer. Schriftliche Warnungen gibt es in Form von Inschriften an den Pharaonengräbern vor Störung der Totenruhe.
Differenzierung
Das Warnen vor Gefahren und die dazu erforderlichen Fähigkeiten sind elementarer Bestandteil der Kommunikation von Lebewesen. Warnungen werden durch Verhalten (z. B. Drohgebärden), Laute (Warnschrei), optische Reize (Farben, Form) oder Botenstoffe (Pheromone) übermittelt. Die jeweiligen Kommunikationskanäle gleichen oft denen für sexuelle Lockreize.
Von der Drohung unterscheidet sich die Warnung dadurch, dass sich der Warnende auf den Eintritt des Schadens keinen unmittelbaren Einfluss zuschreibt. Im Gegensatz zu einer Ankündigung hat der Gewarnte durch eigenes Handeln oder Unterlassen noch die Möglichkeit, den Schaden abzuwenden oder die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu mindern. Eine Warnung möchte eine Verhaltensänderung bewirken.
Um ihren Zweck zu erfüllen, müssen Warnungen als solche klar erkennbar sein. Dieses wird umso wichtiger, wenn Gefahr für Leib und Leben abgewendet werden soll. In der Evolution haben sich für Warnsignale bevorzugte Schemata herausgebildet:
- Für optische Warnreize kontrastreiche, auffällige Farbgebung die sich vor dem Umgebungshintergrund gut absetzt (z. B. die von den Wespen bekannte Kombination schwarz-gelb, die auch für Warntafeln verwendet wird). Siehe auch: Warnfarben
- Für akustische Signale Lautstärke und prägnantes Frequenzbild
- Warnverhalten baut sowohl auf Droh- und Imponiergestik als auch auf Angriffs- oder Fluchtreflexen auf. Botenstoffe lösen starke, unmittelbare Reizungen aus
Systeminterne Warnungen
Neben diesen externen Botschaften können Hunger, Durst, Müdigkeit, Juckreiz oder Schmerz als interne Warnung eines Organismus vor drohenden Beeinträchtigungen angesehen werden.
In der Datenverarbeitung werden solche Mechanismen kopiert, also Warnungen intern gesammelt, und erst in der Benutzerschnittstelle in „Kommunikation“ des Systems mit dem Menschen umformuliert (Betriebsystemwarnungen, Virenwarnungen, usw.)
Warnung in der menschlichen Kommunikation
Um eine Verhaltensänderung zu erreichen, muss eine Warnung verlautbart werden und dem Empfänger der Warnung zugehen. Die Verlautbarung kann durch Lautsignale, Piktogramme, Ideogramme, Schriftzeichen und sonstige optische Signale erfolgen. Warnungen, die über das Ansprechen anderer Sinne (Geruchssinn, Geschmackssinn, Spürsinn) mitgeteilt werden, sind ebenfalls denkbar. Die Warnung muss aber nicht nur verlautbart werden, sie muss auch beim Empfänger der Warnung zugehen und vor allem durch diesen verstanden werden. Bei Warnungen, die sich an einen unbestimmten Personenkreis richten, ist zur Erhöhung ihres Wirkungsgrades eine alters- und sprachunabhängige Mitteilung zu erstreben.
Dazu kann man sich des evolutionär herausgebildeten Repertoires an Warnsignalen (grelle, kontrastierende Warnfarben, Blaulicht, Martinshorn, Sirenen, Bitterstoffe in Shampoo und Spiritus, Schulterpolster und Rudelbildung), wodurch die Botschaft unmittelbare Reaktionen auslösen kann, bedienen. Auch Piktogramme sind auf Grund ihrer vereinfachten bildlichen Darstellung infolge des Erfahrungswissens der Menschen ebenfalls sofort verstehbar.
Ideogramme ermöglichen wegen ihrer Abstraktheit eine höhere Bandbreite an mitteilungsfähigen Inhalten. Sie sind aber nicht unmittelbar verstehbar, sondern müssen gedeutet und gelernt werden. Soweit Ideogramme durch Tradition, Kultur oder Erziehung verankert sind, geschieht dieser Prozess mühelos. Ihr Nachteil besteht in ihrer Kulturabhängigkeit.
Besondere Warnsignale
Je nach Gefahrenart sind unterschiedliche Signale üblich (Alarme): Licht-, Schall- und Rauchzeichen, Flaggenzeichen, optische Signale (z. B. Verkehrszeichen nach § 40 StVO, Eisenbahnsignale), Gesten, auch besondere Rufe (Interjektionen): Achtung, Obacht, in der Schifffahrt Wahrschau. Bevor Polizeivollzugsbeamte von der Schusswaffe Gebrauch machen dürfen, sind sie grundsätzlich verpflichtet, einen Warnschuss abzugeben.
Regelungen über die Signalworte
In der schriftlichen Kommunikation (z. B. Gebrauchsanleitungen) wird das Signalwort ‚Warnung!‘ eingesetzt, um die Aufmerksamkeit des Lesers auf eine bestimmte Textstelle zu lenken. Warnung! darf nur verwendet werden, um vor Gefahren zu warnen, die von einer Verhaltensweise abhängig sind (z. B. unzulässige Handgriffe, Fehlgebrauch, unterlassene Wartung). Es wird ausschließlich bei Gefahren vor Personenschäden eingesetzt. Bei bereits vorhandener Gefahr wird das Signalwort Gefahr! und bei unklarer Situation das Signalwort Vorsicht! eingesetzt, bei ausschließlich Sachschäden das Signalwort Achtung!, bei lediglich Störungen oder Verschlechterungen im Betriebsablauf das Signalwort Hinweis!.[1]
Auch die Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach dem globalen System GHS[2] fordert das Anbringen eines Signalworts[3] auf dem Kennzeichnungsetikett je nach Gefahrenkategorie: Achtung (engl. warning, Abkürzung Achtg.) oder Gefahr (danger, Abk. Gef., alle ohne Ausrufezeichen)[4]. Hierbei steht ‚Achtung‘ für die „weniger schwerwiegenden“ Gefahrenkategorien[5]
Halt! und Stopp! legen insbesondere nahe, nicht näherzutreten oder weiterzugehen. Im Verkehr sind sie im Stoppschild normativ („Halt“ ist in der EU veraltet), als Lichtsignal entspricht Rot in der Lichtzeichenanlage (Ampel) als Verbot.
Produktwarnung
Der Hersteller eines Produkts ist von Rechts wegen verpflichtet vor Gefahren seines Produktes, die über allgemein bekannte Tatsachen hinausgehen, zu warnen. Wer eine Gefahrenquelle eröffnet, hat den Eintritt eines Schadens bei Dritten abzuwenden (Verkehrssicherungspflichten des Herstellers). Eine Gefahr kann entweder durch das Außer-Verkehr-Ziehen des Produkt gebannt oder der Schadenseintritt kann durch eine Warnung vor einem (bestimmten) Gebrauch des Produkts eigenverantwortlich gestaltet werden. Im Bereich technischer Geräte, Lebens- und Genussmittel sind die einzelnen Verkehrssicherungspflichten oftmals durch Gesetz genau bestimmt (z. B. Tabakproduktverordnung − PDF). Bei Finanzprodukten spielen spieltheoretische Warnungen eine Rolle.
Politik
Warnung und Entwarnung sind eine offizielle Staatsaufgabe im Rahmen des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes.
In Deutschland zuständig sind das Innenministerien des Bundes (vgl. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und der Länder. Das flächendeckende Warnsystem der Bundesrepublik Deutschland durch Sirenen wurde mitsamt den Warnämtern 1992 ersatzlos abgeschafft. Je nach politischer Lage gibt das Auswärtige Amt Reisewarnungen heraus. Dies sind offizielle Empfehlungen, Reisen in ein bestimmtes Land oder ein bestimmtes Gebiet nicht zu unternehmen oder abzubrechen.
Soziologie
In der Soziologie befasst sich besonders die Katastrophensoziologie mit dem Warnwesen.
Sie untersucht u. a. die Folgen dessen, dass eine „Warnung“ Merkmale einer selbstzerstörerischen Prognose (self-destroying prophecy) trägt. Kann der Schaden infolge der Warnung verhindert werden, erscheint die diesbezügliche Warnung in der gesellschaftlichen Wahrnehmung rückwirkend als „übertrieben“ oder „unzutreffend“ (Mehr darüber ermittelt die mehrwertige Güntherlogik). Damit werden künftige Warnungen teilweise wirkungslos. Dieser Abstumpfungseffekt gegenüber Warnungen kann zu Katastrophen führen, wie die Hurrikans in New Orleans gezeigt haben, wo rechtzeitige Evakuierungsaufforderungen ignoriert wurden.
Eine Abstumpfung kann auch eintreten, wenn unterlassene Warnungen auf dem Prozess- oder Verwaltungswege so nachhaltig geahndet worden sind, dass die zur Warnung verpflichtete Organisation die Warnschwelle (ggf. zu sehr) senkt oder wichtige Warnungshinweise unter unwichtigeren verschwinden lässt (etwa bei umfänglichen Beipackzetteln zu Medikamenten).
Warnsoziologische Literatur
- Lars Clausen/Wolf R. Dombrowsky, Warnpraxis und Warnlogik, in: Zeitschrift für Soziologie, 1984, Jg. 13, H. 4, S. 293-307
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Hennig, Tjarks: Wörterbuch zur Technischen Kommunikation und Dokumentation. tekom, 1998
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (pdf, EUR-Lex)
- ↑ Art. 20 Signalwörter EG 1272/2008 (pdf, S. 16)
- ↑ Anhang VI 1.1.2.2. Kennzeichnungscodes EG 1272/2008 (pdf, S. 333)
- ↑ Art. 2 Begriffsbestimmungen 4.b) EG 1272/2008 (pdf, S. 9)
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