- Wasser- und Schiffahrtsamt
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Die Wasser- und Schifffahrtsämter in Deutschland sind Teil der Organisationsstruktur der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Es gibt derzeit in Deutschland 39 Wasser- und Schifffahrtsämter mit insgesamt 143 Außenbezirken (Stand: März 2005).
Inhaltsverzeichnis
Einordnung in die Organisationsstruktur
Die Wasser- und Schifffahrtsämter bilden die Unterinstanz; sie sind den Mittelbehörden, den sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen nachgeordnet, welche ihrerseits wiederum dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nachgeordnet sind.
Dienststellen
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Kiel
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest, Aurich
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte, Hannover
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion West, Münster
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest, Mainz
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd, Würzburg
- Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, Magdeburg
Aufgabenbereiche
Wasserstraßenbereich
Im Infrastrukturbereich nehmen die Wasser- und Schifffahrtsämter folgende Hoheitsaufgaben für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wahr:
- Unterhaltung und Betrieb der Bundeswasserstraßen sowie der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen.
- Wahrnehmung strompolizeilicher Aufgaben.
- Setzen und Betreiben von Schifffahrtszeichen.
- Wasserstandmeldungen.
- Eisbekämpfung.
Binnenschifffahrt
Nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt nehmen die Wasser- und Schifffahrtsämter folgende Hoheitsaufgaben für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wahr:
- die Förderung der Binnenflotte und des Binnenschiffsverkehr.
- die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Schifffahrt ausgehender Gefahren (Schifffahrtspolizei) und schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
- die Erteilung der Erlaubnis zur Fahrt auf den Bundeswasserstraßen für Wasserfahrzeuge.
Seeschifffahrt
Nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt nehmen die Wasser- und Schifffahrtsämter folgende Hoheitsaufgaben für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wahr:
- die Förderung der deutschen Handelsflotte und die Vorsorge für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Seehäfen.
- die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Seeschifffahrt ausgehender Gefahren (Schifffahrtspolizei) und schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres u.a. die Schifffahrtspolizei, die Abwehr von Gefahren sowie die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung.
- Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben, die dem Bund auf dem Gebiet der Seeschifffahrt aufgrund sonstiger Vorschriften obliegen.
Sonstiges
Der Personalkörper der gesamten Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (inkl. der Oberbehörden) umfasst ca. 13.000 Mitarbeiter (2006) und ist seit mehreren Jahren einem konstanten Abbau von 1,5 %/Jahr unterworfen.
Siehe auch
Weblinks
- Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
Wasser- und Schifffahrtsämter in DeutschlandDirektion Nord (Kiel):
Lübeck | Tönning | Brunsbüttel | Kiel-Holtenau | Stralsund | Hamburg | CuxhavenDirektion Nordwest (Aurich):
Bremen | Bremerhaven | Wilhelmshaven | EmdenDirektion Mitte (Hannover):
Hann. Münden | Verden | Minden | Braunschweig | UelzenDirektion West (Münster):
Köln | Duisburg-Rhein | Duisburg-Meiderich | Rheine | MeppenDirektion Südwest (Mainz):
Freiburg | Mannheim | Bingen | Heidelberg | Stuttgart | Koblenz | Trier | SaarbrückenDirektion Süd (Würzburg):
Aschaffenburg | Schweinfurt | Nürnberg | RegensburgDirektion Ost (Magdeburg):
Dresden | Magdeburg | Lauenburg | Brandenburg | Eberswalde | Berlin
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