- Wasser- und Schifffahrtsamt Freiburg im Breisgau
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Das Wasser und Schifffahrtsamt (WSA) Freiburg betreut als Ortsbehörde der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) die Bundeswasserstraße Rhein auf der deutsch-französischen Grenzstrecke zwischen dem Dreiländereck bei Basel (Rhein-km 170,000) bis Lauterbourg (Rhein-km 352,070) auf einer Länge von über 180 km, davon 164 km staugeregelt und 18 km freifließend.Das WSA Freiburg ist in einen Innenbereich mit vier Sachbereichen und einen Außenbereich bestehend aus vier Außenbezirken, einer Geschiebezugabe und einen Bauhof gegliedert.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Amtes gehören
- die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb bundeseigener Schifffahrtsanlagen, wie beispielsweise von Wehren, Schleusen und Einlassbauwerken,
- der Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen,
- die strompolizeiliche Genehmigung und Überwachung von Anlagen Dritter, dazu gehören beispielsweise Brücken, Düker, Anlegestege und Landebrücken,
- die schifffahrtspolizeilichen Aufgaben wie Verkehrsregelung, -lenkung und -beratung, Genehmigungen von Wassersportveranstaltungen, Erteilung von Kennzeichen für Sportboote usw.,
- das Setzen und Betreiben der Schifffahrtszeichen,
- der Wasserstands- und Hochwassermeldedienst,
- die Bekämpfung von Eisgang, sofern diese wirtschaftlich vertretbar ist.
Inhaltsverzeichnis
Geschichtliche Entwicklung
Die Ursprünge der heutigen Oberrheinverwaltung gehen zurück bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts. Mit der Gründung des Großherzogtums Baden auf dem rechten Rheinufer vom Bodensee bis unterhalb Mannheim wurde im Jahre 1823 unter der technischen Leitung von Oberst Tulla die Wasser- und Straßenbauverwaltung organisiert und eine Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaus in Karlsruhe errichtet. Der Oberdirektion wurden zahlreiche Wasser- und Straßenbauinspektionen für die einzelnen Flußgebiete am Bodensee, Hochrhein und Oberrhein sowie Neckar und Main nachgeordnet. Zur Straffung und Vereinfachung der Geschäfte am Oberrhein erfolgte 1876 die Gründung von drei Rheinbauämtern in Freiburg, Offenburg und Mannheim. Mit dem Staatsvertrag vom 29. Juli 1921 zum "Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich" wird der konventionelle Rhein unterhalb Basel Reichswasserstraße. Die Aufgaben wurden jedoch zunächst weiterhin vom Land Baden im Auftrag des Reiches wahrgenommen. 1933 wurde die Oberdirektion für Wasser- und Straßenbau in Karlsruhe aufgehoben und die Aufgaben des Betriebs, der Unterhaltung und des Ausbaus sowie das Schiffahrtswesen am Rhein vom Bodensee bis zur hessischen Grenze unterhalb der Neckarmündung gingen auf die neu gebildete Ministerialabteilung für Wasser- und Straßenbau des Badischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums in Karlsruhe über. 1939 erhielten die Rheinbauämter die Bezeichnung Wasserstraßenämter Freiburg, Offenburg und Mannheim. Der Verlegung des Badischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums nach Freiburg 1945 folgte ein Jahr später die Eingliederung der Abteilung für Wasser- und Straßenbau in die Baudirektion - Straße, Wasser, Vermessung beim Wirtschaftsministerium in Freiburg.
Gesetzblatt zur Gründung der Rheinbauämter
Erst mit der vorläufigen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und dem Innenministerium des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1953 "über die gemeinsame Wahrnehmung der Wasserstraßenaufgaben des Bundes und des Landes im Bezirk des Regierungspräsidiums Südbaden durch den Bund" gingen die Aufgaben an der Bundeswasserstraße Rhein auf den Bund über. Dieser Vereinbarung folgten zwei weitere in den Jahren 1965 und 1974, wonach die Aufgaben des Bundes um die Landesaufgaben an der Wasserstraße und im Rheingebiet erweitert wurden. Zur Wahrnehmung des breiten Aufgabenspektrums erfolgte am 1. Januar 1955 die Einrichtung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion (WSD) Freiburg mit den Bezirksbehörden Straßen- und Wasserbauamt Konstanz und den Wasser- und Schifffahrtsämtern Freiburg und Offenburg. Für den Zeitraum von 1970 bis 1989 wurde zusätzlich das Neubauamt Rastatt für den Bau der Staustufen Gambsheim und Iffezheim eingerichtet.
Im Zuge der Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wurde 1975 die WSD Freiburg in eine Außenstelle der WSD Südwest Mainz umgewandelt, 1978 das WSA Offenburg in das WSA Freiburg übernommen und das Straßen- und Wasserbauamt Konstanz aufgelöst. Mit der Auflösung der Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg zum 31. Dezember 1989 wurden die Landesaufgaben zurückgegeben. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Freiburg nimmt seitdem die Aufgaben in ihrem heutigen Umfang wahr.
Verwaltungsbereich und Internationale Rahmenbedingungen
Der Verwaltungsbereich des WSA Freiburg am Oberrhein erstreckt sich auf eine Länge von über 180 km zwischen dem Dreiländereck in Basel bei Rhein-km 170,000 und Lauterburg bei Rhein-km 352,070, davon 164 km staugeregelter und 18 km freifließender Rhein. Die Abgrenzung des Verwaltungsbereiches nach Westen unterliegt dabei einer Besonderheit, die zurückzuführen ist auf den westfälischen Frieden im Jahre 1648 und nach dem Vertrag vom 14. August 1925 zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich noch heute seine Gültigkeit besitzt. Darin ist in Artikel 16 festgelegt, dass "im Grenzabschnitt zwischen dem Lande Baden und Frankreich die Hoheitsgrenze im Rhein durch den Talweg bestimmt ist und sich die Achse des Talwegs durch die ununterbrochene Reihenfolge der tiefsten Sondierungen ergibt." Aus der Tatsache, daß die Rheinsohle durch Sedimentumlagerungen ständigen Veränderungen unterworfen ist, folgt damit, daß die Staatsgrenze zwischen Frankreich und Deutschland am Oberrhein nicht fest ist, und sich damit auch der Verwaltungsbereich - wenn auch nur in geringfügigern Maße - quasi täglich verändert. Nicht zuletzt darin liegt die enge Zusammenarbeit mit der Wasserstraßenverwaltung in Frankreich begründet. Darüber hinaus unterliegen alle Arbeiten im Rheinbett und an seinen Ufern neben den Abstimmungen mit Frankreich, die sich aus den gemeinsamen Verträgen über den Oberrheinausbau ergeben, zusätzlich der vorherigen Genehmigung durch die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) aufgrund des Versailler Vertrages. Hieraus ergibt sich eine Mitarbeit des WSA Freiburg in zahlreichen Internationalen Gremien (Ausschüsse und Arbeitsgruppen).
Weblinks
- http://www.wsa-freiburg.de/ Website der Behörde
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Hann. Münden | Verden | Minden | Braunschweig | UelzenDirektion West (Münster):
Köln | Duisburg-Rhein | Duisburg-Meiderich | Rheine | MeppenDirektion Südwest (Mainz):
Freiburg | Mannheim | Bingen | Heidelberg | Stuttgart | Koblenz | Trier | SaarbrückenDirektion Süd (Würzburg):
Aschaffenburg | Schweinfurt | Nürnberg | RegensburgDirektion Ost (Magdeburg):
Dresden | Magdeburg | Lauenburg | Brandenburg | Eberswalde | Berlin48.0010555555567.8454722222222Koordinaten: 48° 0′ 4″ N, 7° 50′ 44″ O
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