WebERV

WebERV

Der web-basierte Elektronische Rechtsverkehr, kurz webERV ist eine seit 1. Jänner 2007 angebotene Dienstleistung des E-Justice oder E-Government der österreichischen Justiz. Er stellt eine Erweiterung des davor existierenden Dienstes Elektronischen Rechtsverkehrs dar und soll diesen bis Ende 2009 ablösen. Es wird damit die papierlose elektronische Kommunikation mit österreichischen Gerichten ermöglicht. Hauptanwendung sind sogenannte Mahnklagen sowie Exekutionsanträge (Anträge zur Vollstreckung) sowie Anträge an das Firmenbuch.

Inhaltsverzeichnis

Ziel

Der webERV erlaubt es, über das Internet Schriftsätze bei österreichischen Gerichten einzubringen. Dies war auch bisher schon mittels das Vorgängsystem Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) möglich. Dieser basierte jedoch auf einer Einwahl-Verbindung mittels Modem und einem proprietären Kommunikationsprotokoll.

Der webERV soll die Möglichkeiten des ERV erweitern, auf den neuesten technisch Stand bringen und durch Benutzung gängiger Standards wie XML und HTTP den Umgang mit dem System, insbesondere die Implementierung und Wartung von Softwaresystemen dafür, vereinfachen.

Durch webERV soll folgendes ermöglicht werden:

  • Senden (Einbringen) von Schriftsätzen im XML-Format an österreichische Gerichte
  • Empfang von Schriftsätzen im XML-Format von österreichischen Gerichten
  • Der Zugang zu diesen Diensten über das öffentliche Internet
  • Anmeldung am System mit digitalen Zertifikaten

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage des webERV, wie auch des bisherigen ERV, findet sich in § 89a ff Gerichtsorganisationsgesetz. Die Details sind in der ERV Verordnung 2006 (BGBl. II Nr. 481/2005 mit diversen Novellen) geregelt. Die Rechtsanwaltsordnung sieht in § 9 Abs. 1a die Verpflichtung der Rechtsanwaltschaft zur Teilnahme am Elektronischen Rechtsverkehr vor.

Technik

Die Kommunikation mit dem Server erfolgt mittels HTTP über das öffentliche Internet, wobei XML-Dokumente durch Webservices (teilweise basierend auf SOAP) übertragen werden. Die Übertragung ist mittels SSL verschlüsselt. Der Benutzer wird durch die Signatur mittels eines digitalen Zertifikates authentifiziert.

Der webERV stellt lediglich eine Schnittstelle zur Verfügung. Auf diese können Programme, typischerweise Kanzlei-Software in Anwaltskanzleien und Notariaten, zugreifen.

Ausbauplanung

Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme war nur die Kommunikationsform Einbringer -> Gericht und Gericht -> Einbringer möglich. Einbringer steht hier für jene Person welche elektronische Kommunikation mit Gerichten betreibt (z.B. Rechtsanwälte oder Notare, aber auch Rechtsabteilungen in großen Unternehmen und Forderungsbetreibungen).

Als Ausbaustufe wurde ab 1.Juli 2008 die Kommunikationsform Anwalt -> Anwalt in Betrieb genommen. Dieses Kommunikationsform ist in Österreich als §112 ZPO-Zustellung gesetzlich geregelt. Die §112 ZPO-Zustellung wird zwar mit webERV-Technologie realisiert, aber vom Bundesministerium für Justiz nicht ausdrücklich als Bestandteil des webERV bezeichnet. Weiters dürfen ab 1.Juli 2008 Revisionsverbände, Steuerberater und andere Gruppen Jahresabschlüsse über den webERV an Firmenbuchgerichte übermitteln.

Eine weitere Ausbaustufe wird das Grundbuchverfahren sein. Ab 1. Februar 2009 wird man auch Grundbuchgesuche über den webERV vornehmen können. Damit tritt (nur) für Rechtsanwälte und Notare nach aktueller Gesetzeslage auch eine Verwendungspflicht ein.

In einer anderen Ausbaustufe soll auch das Europäische Mahnverfahren in den österreichischen webERV integriert werden. Zuallererst will die österreichische Justizverwaltung hier mit Deutschland und Slowenien kooperieren.

Sprachliches

Bei genauer sprachlicher Betrachtung ist die Bezeichnung webERV eigentlich irreführend, da dieser Kommunikationsdienst nicht im WWW angeboten wird, sondern über Webservice-(SOAP-/XML-) Mechanismen läuft.

Weblinks

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