Wechselnummer

Wechselnummer

Wechselkennzeichen, in der Schweiz auch Wechsel-Kontrollschild oder Wechselnummer, ist ein Fahrzeugkennzeichen, das für verschiedene zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ausgestellt wird. Dabei ist immer nur das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen, bei dem das Kennzeichen im Moment verwendet wird.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland werden Wechselkennzeichen aufgrund ihres Aussehens umgangssprachlich als „rote Nummern“ bezeichnet. Das Kennzeichen enthält nach dem Unterscheidungszeichen (für den Kreis oder die Stadt) die Zahlen 06 und weitere fortlaufende Zahlen, die der Unterscheidung dienen. Ein Beispiel ist das Kennzeichen CE 0655, hier handelt es sich um das 55. Wechselkennzeichen im Landkreis Celle. Der Artikel über deutsche Kennzeichen enthält einen Absatz dazu.

Österreich

In Österreich ist es möglich, bis zu drei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse (Motorrad, PKW, LKW usw.) unter einem einzigen Kraftfahrzeugkennzeichen zur Zulassung anzumelden. Für die gemeinsam zugelassenen Fahrzeuge wird eine eigene Zulassungsbescheinigung ausgefertigt, in welcher der Vermerk „Wechselkennzeichen“ angebracht ist.

In diesem Fall wird eine Garnitur (zwei) Kennzeichentafeln als Wechselkennzeichen ausgegeben, die aber immer nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge gleichzeitig montiert werden dürfen. Die anderen Fahrzeuge ohne Tafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Die jeweilige Gemeindeverwaltung kann allerdings nach § 82 StVO eine Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines solchen Fahrzeuges erteilen.


Die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Fahrzeug, das in die jeweils teuerste Kategorie fällt. Eine etwaige Autobahnvignette muss hingegen für jedes Fahrzeug separat erworben werden.

Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen müssen aus nachstehenden Fahrzeugklassen stammen und das gleiche Kennzeichenformat aufweisen: Krafträder mit Krafträdern, Kraftwagen mit Kraftwagen und Anhänger mit Anhängern. Daher ist es nicht möglich, Motorrad und PKW gemeinsam zuzulassen, Traktor (Zugmaschine) und PKW dagegen schon. Ein PKW mit einzeiliger hinterer Kennzeichentafel und ein PKW mit zweizeiliger hinteren Kennzeichentafel (z. B. Puch-G) kann ebenfalls nicht mit Wechselkennzeichen zugelassen werden.

Schweiz

In der Schweiz dürfen Wechsel-Kontrollschilder nur für höchstens zwei Fahrzeuge desselben Halters mit Standort im selben Kanton abgegeben werden[1]. Die Beträge für Steuer und Versicherung richten sich nach dem teuersten Fahrzeug. Es fällt einzig, sofern gewünscht, eine Teilkasko für das preisgünstigere Fahrzeug an, die zusätzlich zu entrichten ist.

Siehe auch

Quellen

  1. www.admin.ch (PDF)

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