Amtliches Kennzeichen

Amtliches Kennzeichen
Deutsches Kennzeichen hinten

Das Kraftfahrzeugkennzeichen (kurz „Kfz-Kennzeichen“) ist die von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zugeteilte individuelle Registrierungsnummer, die sowohl in den Zulassungsregistern, in den Fahrzeugunterlagen als auch auf den Kennzeichenschildern erscheint. Kennzeichenschilder sind in Deutschland nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung fest mit dem Fahrzeug zu verbinden und müssen meistens am Heck und an der Front eines Kraftfahrzeuges angebracht werden. Eine Platzierung hinter der Windschutz- bzw. Heckscheibe kann nach der Rechtsprechung (u.a. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az. 12 LA 16/08), zur Betriebsuntersagung führen. Gegen ungewollte Scheppergeräusche des Kennzeichenbleches und aus optischen Gründen werden zur Anbringung häufig Kennzeichenträger verwendet, die meistens aus Kunststoff bestehen und auf deren Umrandungen oft Designelemente oder Werbeaufschriften aufgedruckt sind. Für manche Fahrzeugtypen (z. B. Motorrad) sowie in einigen Ländern (z. B. manche Bundesstaaten der USA) ist allerdings nur ein Kennzeichen (meistens hinten) vorgeschrieben. In der Schweiz werden sie offiziell „Kontrollschilder“, umgangssprachlich „Autonummer“ genannt, in Teilen Deutschlands und Österreichs auch „Nummernschilder“ oder „Nummerntafeln“. In Österreich heißt es offiziell „behördliches Kennzeichen“. In Deutschland heißt es häufig auch „amtliches Kennzeichen“ oder „polizeiliches Kennzeichen“. Sie sind in Deutschland mit einem geprägten Buchstaben- und Ziffernsystem versehen. Das ungleiche Aussehen ähnlicher Buchstaben und Ziffern (Vergleich P und R anhand der abgebildeten Kennzeichen) wurde bei der Bundesanstalt für Straßenwesen entwickelt. Es erschwert die Verfälschung der Kennzeichen durch Überkleben mit einem weißen Band oder Verfälschungen mit schwarzer Farbe oder mit einem schwarzen Klebeband. (Siehe auch: Fälschungserschwerende Schrift) Die Erschwerung von Verfälschungen war nur ein Aspekt. Der andere Grund ist die Maschinenlesbarkeit der Schrift, d.h. die Möglichkeit, Autokennzeichen automatisch durch sog. Kennzeichenscanning zu erfassen und auszuwerten.

Die Kennzeichen können verschiedenartig ausgeführt sein: Standardkennzeichen, Kennzeichen für historische Kfz, Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten, Kennzeichen für steuerbefreite Kfz, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Behördenkennzeichen und Tarnkennzeichen (für Polizei oder Verfassungsschutz).

Die Zuordnung eines Kennzeichens zum Fahrzeug oder zum Fahrzeughalter wird unterschiedlich gehandhabt: Während in der Schweiz ein Kennzeichen dem Halter zugeordnet ist (er kann mit einer Wechselnummer dieses sogar auf mehreren Fahrzeugen nutzen), ist es in den meisten Ländern fahrzeuggebunden.

Inhaltsverzeichnis

Internationale Landeskennzeichen

Zusätzlich zum eigentlichen Kfz-Kennzeichen legen internationale Vereinbarungen den Gebrauch des Nationalitätszeichens fest, das eine Abkürzung der jeweiligen Staatsbezeichnungen darstellt und das neben dem eigentlichen Kennzeichen angebracht wird (Liste der Kfz-Nationalitätszeichen).

Gesetzlich ist das länglich-ovale Zusatzschild – schwarze Schrift auf weißem Grund – ein Bestandteil des Kennzeichens. In vielen Staaten ist diese Zusatzplakette allerdings unüblich, da die meisten Kraftfahrzeuge kaum je eine internationale Grenze überschreiten. In der Europäischen Union und einigen osteuropäischen Staaten ist das internationale Landeskennzeichen bei neuen Schildern, den sogenannten Euro-Kennzeichen, samt EU-Emblem oder der Landesflagge am linken Rand in das Nummernschild integriert. Dennoch muss auch hier bei Reisen in ein Nicht-EU-Land dieses Zusatzschild angebracht werden. Ausnahmen sind die EFTA-Länder Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen, die die Länderkennung durch das EU-Kennzeichen ebenfalls akzeptieren.

Aufbau der Kfz-Kennzeichen in einzelnen Staaten

Kennzeichen aus Europa

Deutschsprachige Länder

Übriges Europa

Amerika

Asien

Afrika

Australien und Ozeanien

Unterscheidungsschlüssel

Wenn das internationale Kennzeichen weder als separate Plakette noch auf dem Schild selbst angebracht ist oder letztere Buchstabenfolge nicht lesbar ist, kann man oft die verschiedenen Länder anhand der Buchstaben-/Zahlenfolge unterscheiden. Die Kriterien sind allerdings nicht immer eindeutig, und viele Länder verwenden abweichende Schemata für spezielle Zwecke.

Unterscheidungsschlüssel für

Geschichte

Die älteste bekannte Kennzeichnung von Fahrzeugen war die Nummerierung römischer Streitwagen.[1][2] An englischen Kutschen wurden im 17. Jahrhundert Tafeln mit Wappen zur Unterscheidung befestigt.[2] In Deutschland begannen einige örtliche Behörden zwischen 1870 und 1890 wegen Fällen von Fahrerflucht Nummernschilder für Fahrräder vorzuschreiben, die lokal ausgegeben wurden und sich farblich unterschieden.[2] Ab dem 1. Oktober 1907 galt dann im Deutschen Reich ein einheitliches System der Anbringung von Nummernschildern an allen Kraftfahrzeugen. In den 1930er Jahren gab es kurze Zeit in verschiedenen Gebieten Österreichs Nummerntafel- und Steuerpflicht für Fahrräder. Die etwa 4x15 cm großen Tafeln wurden mit einer Achsmutter des Vorderrades festgeklemmt.

Die Einführung von Kraftfahrzeugkennzeichnungen ging nicht überall ohne Proteste vonstatten. Nachdem Anfang des 20. Jahrhunderts immer mehr europäische Länder eine Kennzeichnungspflicht erließen (so Bayern 1899, Spanien und Belgien 1900, Frankreich 1901) wurden warnende Stimmen insbesondere in England laut, die Nummerierung entstelle die Automobile, sie erhielten den Charakter von Mietwagen[3].

Die durch die Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften[4] erlassene neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gibt vor, dass die einzelnen Länder ab September 2008 entscheiden können, ob bei einem Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb des eigenen Landes neue Kennzeichen zugeteilt werden müssen oder nicht.

Bis 2013 ist geplant, das heutige Nummerierungssystem in Deutschland abzuschaffen. Es soll eine rein elektronische Ummeldung geben. Somit fallen die Fahrten der Fahrzeughalter zu den Zulassungsämtern weg.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Auskunft von Sven Rost vom Verein „Nummernschilder“, der das „Nummernschildmuseum“ in Großolbersdorf betreibt
  2. a b c Michael Ossenkopp, „Kein Wunsch-Kennzeichen für den Kaiser“, Beilage „Automobil“ C2, Berliner Zeitung, 22./23. September 2007.
  3. Bernd Januschke, Dr. Karl Friedrich Warner: 1900-1909 Das neue Jahrhundert. In: Chronik des 20. Jahrhunderts. Westermann Verlag, 1983. Seite 30
  4. „Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, 25. April 2006, in Bundesgesetzblatt 2006 Teil I Nr. 21 vom 29. April 2006

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