Weglaufschutzsystem

Weglaufschutzsystem

Als Weglaufschutzsystem (auch Wegläuferschutz, Desorientierten-Fürsorgesystem oder Desorientierten-Suchsystem, engl.: Anti-Wandering System) wird in der Altenpflege eine technische Vorrichtung bezeichnet, mit der verhindert wird, dass sich an Demenz erkrankte Menschen unbemerkt entfernen.

Inhaltsverzeichnis

Funktionsweise

Zentraler Bestandteil eines Wegläuferschutzsystems ist ein Funkchip, der vom Patienten ständig am Körper getragen wird. Möglich ist etwa die Integration des Chips in ein Patientenarmband, eine Brosche oder einen Clip für die Kleidung. Für Patienten, die zur Nesteltendenz (Vigilanzdysregulation) neigen und das Armband oder ihre Kleidung abzulegen versuchen, gibt es Armbänder, die wie eine elektronischen Fußfessel nur durch eine andere Person entfernt werden können.

Als Gegenstück zum Funkchip dient ein stationärer Signalempfänger. Verlässt oder passiert der Patient einen definierten meldungsrelevanten Bereich, etwa einen Gebäude- oder Grundstücksausgang, so wird dies vom Signalempfänger registriert und automatisch gemeldet. Der Patient kann dann von einer anderen Person begleitet oder am Verlassen des Bereichs gehindert werden.

Zweck

Das System soll den Bewegungsfreiraum des dementen Menschen so vergrößern, dass er sich in den weiteren Grenzen seines Umfeldes frei und ohne stetige Anwesenheit des Betreuers bewegen kann. Dabei ist eine ständige Kontrolle gewährleistet. Gleichzeitig werden die Personalkosten für Betreuungs- und Überwachungsaufwand reduziert. Wichtig ist, das entweder der Klient selber oder sein Betreuer dem Anlegen eines "Armbandes" mit der Technik zustimmt. Sollte aus verhaltensbedingten Gründen das Armband mit Nieten fest an den Arm des Klienten angebracht werden müssen, ist schon die Frage zu stellen, ob der Betreuer nach §1906 BGB das Vormundschaftsgericht einschalten muss. Hier besteht eine großer Ermessensspielraum, da gesundheitliche und willentliche Gründe nicht einfach zu unterscheiden sind. Wichtiger aber ist der Umgang mit dem Klienten, wenn er den beschützten Raum verlässt und mit Zwang oder gewaltsam zurückgebracht werden soll. In diesem Fall ist eindeutig eine richterliche Verfügung nötig. Geschulte Mitarbeiter werden sich in die Gedankenwelt eines Demenzkranken hineinversetzen und ein "Stück seines Weges" begleiten. Durch diese einfühlsame Methode (Validation) wird keine Zwangsmaßnahme in den meisten Fällen nötig werden.

Aktive und passive Systemtechnik

Die Funkchips der Weglaufschutzsysteme gibt es in zwei sich wesentlich unterscheidenden technischen Ausführungen. Die so genannten „passiven Systeme“ haben keine Batterie zur eigenen Energieversorgung im RFID-Funkchip. Sie erhalten die notwendige Energie für die Meldung durch Induktionsschleifen und geben dann die Information über entsprechende Antennen zurück. Eine solche Induktionsschleife kann etwa an einer Ausgangstür angebracht werden, so dass beim Durchschreiten ein Signal ausgesendet wird.

So genannte „aktive Systeme“ dagegen besitzen eine Batterie und senden kontinuierlich in definierten Zeitabständen ihre Kennungen aus. Anhand der Signalstärke ist jederzeit erkennbar, wie weit sich der Patient vom Signalempfänger entfernt hat. Durch die Variation von Sendeleistung oder Antenne können Entfernungen zwischen 3 und 50 m differenziert werden.

„Hybridsysteme“ nutzen eine Kombination aus aktiver und passiver Technologie. In manchen Systemen ist auch ein GPS-Gerät integriert, so dass eine ständige genaue Ortung möglich ist.

Literatur

  • Mark H Beers, MSD Sharp & Dohme GmbH: Das MSD Manual der Diagnostik und Therapie, Elsevier, Urban & Fischer Verlag 2007, Seiten 2217-2218, ISBN 3437217615

Weblinks


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