Weltraumhaftungsübereinkommen
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Das Weltraumhaftungsübereinkommen (WHÜ), eigentlich das Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände, ist eine internationale Übereinkunft über die Haftung von Staaten für Schäden durch Objekte, die durch sie in den Weltraum gebracht werden.
Das Übereinkommen wurde am 29. März 1972 geschlossen und soll die im „Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper“, bekannt als Weltraumvertrag, enthaltenen Regelungen zur Weltraumhaftung konkretisieren. Es war zum 1. November 2003 für 82 Staaten, darunter alle führenden Raumfahrtnationen, in Kraft und gilt auch für die Europäische Weltraumorganisation (ESA) und die Europäische Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT).
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