- Beden
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Die Bede (mhd. bëte „Bitte, Gebet; Befehl, Gebot“) ist im engeren Sinn eine erbetene, freiwillig geleistete Abgabe oder eine regelmäßig erhobene, meist landesherrliche Steuer. Im weiteren Sinn steht Bede auch im Zusammenhang mit Geldern für kirchliche Zwecke.[1]
Inhaltsverzeichnis
Geschichte und Charakter
Seit dem 13. Jahrhundert war die Bede eine in allen deutschen Territorien übliche direkte Steuer, die der Landesherr vom bäuerlichen und bürgerlichen Grundbesitz erhob. Sie war eine durch den Fürsten von seinen Landständen (Geistlichkeit, Ritterschaft, Städte) zunächst erbetene, bald aber geforderte ordentliche Steuer. Die Ritterschaft und teilweise auch die Geistlichkeit waren von der Bede befreit, und die Städte zahlten im Allgemeinen weniger als das Land. – Die Reichsstädte zahlten eine Bede (precaria imperii) an den Kaiser. – „Während im Westen und Süden die Bede in der Hand der Landesherren blieb und erst im 19. Jahrhundert abgeschafft wurde, geriet sie im Osten vielfach in die Hand der Grundherren und Städte ...“ [2]
In den Städten stand die Bede zunächst dem Stadtherrn zu, und unmittelbarer Steuerschuldner war anfangs der einzelne Bürger. Die Städte erreichten jedoch die Festschreibung der Bede in einer pauschalierten Summe und die Anerkennung der Kommune als Schuldner. Die Steuerhoheit lag nun bei der Stadt. Die Bede, zuerst eine Grund- und Gebäudesteuer, wandelte sich in den Städten in eine Vermögenssteuer. Der Bürger hatte oft das Recht der Selbsteinschätzung und der unter Eid vorgenommenen Deklaration. In seinem Steuereid verpflichtete er sich, jeden ihm bekannten unehrlichen Mitbürger anzuzeigen. Die Gemeinde besaß außerdem das Recht, ein Vermögen zu dem vom Steuerpflichtigen erklärten Schätzungswert anzukaufen. Für die Bürger hatte die Bede den Charakter einer innerstädtischen Umlage, während die Steuerpflicht der Kommune gegenüber dem Stadtherrn durch Ablösung, Geldentwertung oder sonstige Umstände allmählich gegenstandslos wurde.
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rechtswörterbuch – DRW
- ↑ Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, Francke 1987.
Literatur
- Theodor Mayer: Geschichte der Finanzwirtschaft vom Mittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.
- A. Waas: Vogtei und Bede als Grundlagen des deutschen Territorialstaates, Berlin 1923.
- Karl Bosl: Schutz und Schirm, Rat und Hilfe als Voraussetzung von Steuer, Abgabe und Dienst im Mittelalter. In: Steuern, Abgaben und Dienste vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Referate d. 15. Arbeitstagung d. Gesellschaft f. Sozial- und Wirtschaftsgesch. v. 14.−17. April 1993 in Bamberg, hg. v. Eckart Schremmer, Stuttgart 1994 (VSWG Beih. 114), S. 43−52.
- Adalbert Erler: Bede. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG) 1, Sp. 346f.
- Andreas Thier: Art. Bede. In: Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller, Ruth Schmidt-Wiegand (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Band I, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, Sp. 494-496. ISBN 978-3-503-07912-4
Weblinks
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