- Bedemund
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Bedemund (Bettemund, Bumede, Bauermiete , Bunzengroschen, Schürzengeld, Frauenzins; "mund" in der Bedeutung des altdeutschen Schutz, Gewalt) war die Buße, die für die außereheliche Schwängerung einer Leibeigenen zu zahlen war.
Auch wurde die Auslöse - oder Erlaubnisgebühr - für die Verheiratung Leibeigener so genannt, die aber meist nur von der Braut geschuldet wurde. Eine Heirat ohne Einwilligung machte die Ehe nicht ungültig.
Kategorie:- Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland)
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