Bedingungslose Kindergrundsicherung

Bedingungslose Kindergrundsicherung

Kindergrundsicherung bezeichnet eine in der politischen Diskussion befindliche Form des Familienleistungsausgleichs für Kinder im Sinne einer Transferleistung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Je nach Modell ist sie konzipiert als bedarfsorientierte soziale Leistung, ähnlich der Sozialhilfe (und ähnlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder als bedingungslose Kindergrundsicherung.

Dabei soll das Kind Träger eines eigenen Rechtsanspruches sein, unabhängig davon, in welcher Familienform es lebt.

Inhaltsverzeichnis

Elemente einer möglichen Kindergrundsicherung

Kind als Träger eines eigenen Rechtsanspruches

Die Sicherung des Existenzminimums für Kinder ist auch in Industrienationen ein Thema von politischer Relevanz, auch im Zusammenhang mit einer Zunahme der Kinderarmut in den Industrieländern.

Es gibt mehrere Konzepte, die für Kinder ein eigenes Einkommen vorsehen, so etwa ein Bürgergeld oder ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Im Unterschied zu diesen Konzepten handelt es sich bei Konzepten zur Kindergrundsicherung um eine Leistung, die Erwachsene nicht einschließen soll, sondern nur für Kinder und Jugendliche anwendbar sein soll.

Kinder als Träger eines eigenen Rechtsanspruchs anzuerkennen ist auch Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention. Diese wurde noch nicht von Deutschland ratifiziert.

Einkommensabhängige oder bedingungslose Grundsicherung

Leistungen für Kinder sind in verschiedenen Staaten unterschiedlich gestaltet; als monetäre Leistung sind Direktzahlung (e.g. Kindergeld) oder auch Steuerfreibeträge (e.g. ein Kinderfreibetrag). Eine alternative, in Deutschland diskutierte aber nicht umgesetzte Form der Steuervergünstigung bestünde in einem Kindergrundfreibetrag, der sich zuvorderst auf die Steuerpflicht für ein eventuelles Einkommen der Kinder auswirken würde und erst an zweiter Stelle auf das Einkommen der Eltern angewendet würde. Die in Deutschland realisierte Kombination von Kindergeld und Kinderfreibetrag bedeutet, dass Steuerzahler, die eine hohe Einkommenssteuer zahlen, gegebenenfalls eine höhere Vergünstigung erhalten als dies durch das Kindergeld der Fall wäre. Dies kann in der Annahme begründet werden, dass Eltern mit hohem Einkommen erwartungsgemäß höhere Ausgaben für ihre Kinder tätigen würden als Eltern mit geringem Einkommen, und dass sich die Höhe der Steuerschuld an tatsächlichen Ausgaben orientieren solle. Der Netto-Effekt ist derjenige, dass einkommensstarke Familien eine höhere Vergünstigung erhalten können.

Eine bedarfsabhängig gestaltete, einkommensabhängige Grundsicherung würde umgekehrt gerade einkommensschwachen Familien eine zusätzliche Transferleistung zukommen lassen.

Eine bedingungslose Grundsicherung, die an die Stelle von Steuerfreibeträgen träte und je nach Umsetzung auch das Kindergeld ersetzen würde, würde eine Transferleistung bedeuten, die unabhängig von der Einkommenshöhe wäre.

Finanzierung von Familien versus Finanzierung von Betreuungsinfrastruktur

Zur Sicherung der Erfüllung der Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen besteht neben der Finanzierung von Familien auch die Option der Finanzierung der sozialen Infrastruktur, insbesondere der Betreuungsinfrastruktur und Sachleistungen beziehungsweise Gutscheinen wie beispielsweise Bildungsgutscheinen.

Zur Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur zählen Kindergärten, Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulhorte, aber auch Ganztagsschulen, sowie auch z.B. Bibliotheken, Jugendarbeit, sowie auch Förderungsprogramme beispielsweise der kompensatorischen Erziehung.

In Deutschland wurden mit Hartz IV Beihilfen, beispielsweise für Schulbedarf und Kleidung, abgeschafft. Gerade auch um die Finanzierung von Schulbüchern durch die Eltern hat sich in Deutschland eine gesellschaftliche Debatte entzündet.

Eine vergleichbare Fragestellung der Subjektförderung versus Objektförderung stellt sich auch bei Modellen für ein Erziehungsgehalt.

Konzepte der Kindergrundsicherung in Deutschland

Hintergrund

Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 folgend muss der Gesetzgeber seit Januar 2000 den Betreuungsbedarf und seit Januar 2002 den Erziehungsbedarf steuerlich berücksichtigen.

Nach dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann man die Kinderfreibeträge bei einer Kindergrundsicherung entsprechender Höhe wegfallen lassen, da die Wirkung diejenige der Freibeträge in Höhe des Existenzminimums übersteigen.

Die aktuelle Umsetzung ist jedoch verteilungspolitisch umstritten. So konstatiert etwa der Paritätische Wohlfahrtsverband in einer Veröffentlichung im Online-Familienhandbuch als „Tatsache, dass die Steuergerechtigkeitslogik innerhalb des Familienlastenausgleichs keine Akzeptanz mehr findet, wonach die Entlastung mit der Leistungsfähigkeit bzw. mit der individuellen Steuerlast zu steigen hat“, und es finde „die Logik des Steuerrechts, wonach die Entlastung proportional zur eingezahlten Steuer und damit proportional zum Einkommen erfolgt, innerhalb des Familienlastenausgleichs keine Akzeptanz mehr, da sie in der Wirkung die Einkommensschere zwischen sehr gut verdienenden und mittel- und geringverdienenden Familien weiter öffnet [1].

Andere Positionen beziehen sich auf die Wirkung von Freibeträgen auf die Steuerprogression sowie das Leistungsfähigkeitsprinzip und die Idee eines Kindergrundfreibetrags (siehe Kinderfreibetrag).

Absolute Höhe der Transferleistungen

Modelle einer Kindergrundsicherung müssen in der politischen Diskussion den Vergleich mit dem Status Quo der Unterstützung für sozial schwache Familien standhalten. Bei der Betrachtung der notwendigen Höhe muss zudem die angenommene Höhe des notwendigen Existenzminimums berücksichtigt werden.

In Deutschland haben sozial schwache Familien derzeit insbesondere Anrecht auf Kindergeld und Kinderzuschlag.

Politisch diskutierte Kindergrundsicherungsmodelle

Die Kindergrundsicherung steht bzw. stand als Ersatz für Sozialhilfe zur Diskussion [2]. Die Kindergrundsicherung wird dabei auch in dahingehend diskutiert, dass sie einen gänzlichen oder teilweisen Ersatz darstellen könne für den bestehenden Familienlasten und -leistungsausgleich in Deutschland (steuerlichen Regelungen wie Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie im weiteren Sinne auch das Erziehungsgeld, die Anerkennung der Erziehungszeiten in der Rentenversicherung und die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung).

Durch die Einführung einer Kindergrundsicherung soll die Verteilungsgerechtigkeit verbessert werden. In der bestehenden Situation entlaste die progressive Entlastungswirkung des Familienleistungs und lastensausgleichs vor allem Bezieher höherer Einkommen.

Zur Finanzierung wird die Einrichtung einer Familienkasse vorgeschlagen, die alle familienbezogenen monetären Leistungen bündelt. Auch ein möglicher Abbau des Ehegattensplittings wird in diesem Zusammenhang diskutiert, beispielsweise vom Zukunftsforum Familie e.V. [3]. Eine an das Modell der Grünen angelehnte solche Gegenfinanzierung wurde vom DIW analysiert [4], und ebenso vom IAB [5].

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht die Ursache für Kinderarmut in Deutschland im Steuer- und Sozialsystem, welches eine Kindergrundsicherung ausschließt. Es fordert daher unter anderem einen Ausbau des Kindergeldes zu einer eigenständigen Kindergrundsicherung. [6]

Modelle der Grünen

In der Diskussion vor der Einführung des Elterngeldes stellten die Grünen die Forderung einer Kindergrundsicherung auf. Gemäß ihrem Konzept soll die Kindergrundsicherung einen Zuschlag zum Kindergeld für einkommensschwache Familien darstellen. Sie solle das Kindergeld auf das Existenzminimum von Kindern aufstocken. Das Wohngeld solle davon unberührt bleiben und gegebenenfalls zusätzlich gewährt werden. Haushalte, deren Eigenmittel unterhalb des Existenzminimums der Sozialhilfe liegen, sollten den Zuschlag in voller Höhe eines festen Betrages pro Kind erhalten. Darüber liegendes Einkommen solle nur teilweise angerechnet werden, so dass die Förderung bei höherem Einkommen graduell abnehme. So würde ein positiver Anreiz dafür bestehen, den Lebensunterhalt weitgehend selbst zu erwirtschaften, der bei der Sozialhilfe aufgrund des sogenannten Fallbeileffektes nicht bestehe.[7][8][9]

Eine Analyse durch Mikrosimulation zeigte auf, dass vor allem typische Risikogruppen wie Familien mit mehreren Kindern, allein Erziehendenhaushalte und Haushalte mit nicht-erwerbstätigen Personen einen Kindergeldzuschlag erhalten würden.[10]

Ein weiteres Modell der Grünen sieht vor, um eine Kindergrundsicherung an die Stelle der Steuerabzüge zu setzen aber dabei den Vorgaben des Verfassungsgerichts zu genügen, eine bedingungslose und somit einkommensunabhängige Kindergrundsicherung zu gewähren, also ohne allmähliche Abnahme bei höheren Einkommen. Dieses Modell hätte den zusätzlichen Vorteil einer starken Vereinheitlichung der monetären Transferleistung [11][12]

Weitere Modelle

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Die Linke befürworten ein Kindergrundsicherungsmodell.[13]

Das Modell der Linken sieht drei zeitlich aufeinander folgende Schritte vor: (1.) eine Erhöhung des Kindergeldes und einen Ausbau des Kindergeldzuschlags für Geringverdiener und Bedürftige, (2.) die Ermittlung eines Warenkorbs für die Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern zwecks Anpassung von Kindergeld und -zuschlag und (3.) die Verankerung einer bedarfsabhängigen, den Kinderzuschlag ersetzenden Kindergrundsicherung als Individualanspruch. [14]

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter stellte 2005 ein Konzept zur Kindergrundsicherung vor [15]. Das Konzept umfasst

  • eine Kindergrundsicherung in Höhe von 450 Euro: Anspruch auf die Grundsicherung von 450 Euro hat das Kind. Die Leistung wird treuhänderisch bis zur Volljährigkeit von den erziehungsberechtigten Personen verwaltet. Die Grundsicherung wird ohne Anrechnung von Einkommen gewährt.
  • ein Elterngeld (Kombination von Lohnersatzleistung und Sockelbetrag von 520 Euro): Anspruch auf Elterngeld hat ein Elternteil (abwechselnd bei Paaren) für seine Aufwendungen (und Opportunitätskosten) im Zusammenhang mit seinen Erziehungsaufgaben. Grundsätzlich wird Elterngeld als Lohnersatzleistung für mindestens 1 Jahr gezahlt, für nicht erwerbstätige Mütter (und Väter) ist ein Sockelbetrag von 520 Euro vorgesehen.
  • eine Ausbildungsförderung bis zu 700 Euro: Anspruchsberechtigt ist das Kind. Das Ausbildungsgeld besteht aus dem Grundsicherungsbetrag von 450 Euro und einem Darlehen zur Abdeckung des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband stellte ein eigenes Konzept für einen Familienlastenausgleich vor, der eine Kindergrundsicherung als monetären Familienausgleich durch einen infrastrukturellen Familienausgleich im Sinne besserer Tagespflege und Förderung von Kindern vorsieht. [1][16].

Modell des „Bündnis Kindergrundsicherung“

Das Bündnis Kindergrundsicherung, ein Zusammenschluss aus sieben Verbänden Arbeiterwohlfahrt (AWO), Bundesverband kommunaler Frauenbüros, Deutscher Kinderschutzbund (DKSB), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Pro Familia, Verband berufstätiger Mütter (VBM), Zukunftsforum Familie (ZFF) und sechs Sozialwissenschaftlern, forderte im April 2009 eine einheitliche Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro monatlich bis zum 27. Lebensjahr. Der geforderte Betrag orientiert sich an dem vom Bundesverfassungsgericht festgestellten soziokulturellen Existenzminimum: dem sachlichen Existenzminimum in Höhe von circa 322 Euro sowie einem Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsbedarf in Höhe von 180 Euro.[17] Dem Modell zufolge soll die Kindergrundsicherung alle bisherigen Familienleistungen – insbesondere Kindergeld, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Ehegattensplitting und BAföG – ersetzen.[18][19] Die Transferzahlung solle der Einkommenssteuer der Eltern in der jeweiligen Progression unterliegen, so dass gut verdienende Haushalte effektiv weniger gefördert würden.[20] Den Bündnispartnern zufolge wäre das neue Modell unbürokratischer, transparenter und sozial gerechter als die bisherigen Familienleistungen.[17]

Das Bundesfamilienministerium reagierte zurückhaltend auf den Vorstoß des Bündnisses und verwies auf eine bereits laufende Gesamtprüfung der Familienleistungen bis 2011.[21][22] Die SPD und Grünen reagierten zustimmend auf den Bündnisvorschlag, wobei die Grünen jedoch einen geringeren Betrag von 330 Euro befürworten und die Besteuerung auf hohe Jahreseinkommen begrenzen wollen.[23]

Finanzierung

Wichtige Gesichtspunkte sind Finanzbedarf und Finanzierungsvorschläge bei den einzelnen Modellen.

Die Grünen schlugen vor, die Kindergrundsicherung durch eine Kappung des Ehegattensplittings (mit-) zu finanzieren.[7] Laut Aussage der Grünen bestätige ein Gutachten des DIW, dass die grüne Kindergrundsicherung „wirksam, kostengünstig, sozial gerecht finanzierbar und sofort umsetzbar“ sei. Es sei mit einem jährlichen Gesamtvolumen von ungefähr 3.6 Milliarden Euro zu rechnen, wobei sich durch Einspareffekte bei der Sozialhilfe der Netto-Finanzierungsbedarf auf ungefähr eine Milliarde Euro pro Jahr belaufe.[7] Langfristiges Ziel der Grünen sei ein existenzsicherndes monatliches Kindergeld; die Kindergrundsicherung solle hierfür ein erster Schritt sein, der gezielt denen zugute kommen solle, die materiell am stärksten benachteiligt seien – dies sei jedes vierte Kind in Deutschland.[7]

Auch das Modell des Bündnis Kindergrundsicherung soll sich weitgehend aus dem Abbau des Ehegattensplittings und der bisherigen Familienleistungen finanzieren.[18][19][20][21]

Kritik

Das Problem der Kinderarmut werde durch eine Kindergrundsicherung nicht gelöst.[24] Auch bleibe der zentrale Konflikt von Erziehenden, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und somit familiäre Armut zu vermeiden, dabei bestehen.[10] Kritiker verweisen darauf, dass ein unbedingtes Grundeinkommen für Kinder bezüglich der Verwendung der verfügbaren Finanzmittel in Konkurrenz mit anderen Maßnahmen treten würde, insbesondere zu Maßnahmen im Betreuungs- und Bildungsbereich.[25]

Selbst Befürworter einer Kindergrundsicherung weisen darauf hin, dass es zweifelhaft sei, dass sich durch eine Kindergrundsicherung grundlegend die Situation der Kinder ändern würde, wenn nicht gleichzeitig Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenslage der Eltern unternommen würden.[26]

Referenzen

  1. a b „Mehr Chancen für Familien“ - Paritätisches Konzept für einen gerechten und zukunftsgerichteten Familienlastenausgleich, Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Online-Familienhandbuch, 29. November 2001 (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  2. Zusätzliches Kindergeld für arme Eltern – Bundesfamilienministerium prüft Kindergrundsicherung als Ersatz für Sozialhilfe (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  3. Kindergrundsicherung – Positionspapier des Vorstandes zur materiellen Familienpolitik, Zukunftsforum Familie e.V., Familienpolitischer Fachverband, 4. August 2005 (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  4. Berechnung des grünen Kindgrundsicherungsmodells und ihre Gegenfinanzierung durch ein Ehegattenrealsplitting, Birgit Otto, C. Katharina Spieß, Dieter Teichmann, DIW Abschlussbericht, 5. Juni 2001 (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  5. Zentrale Ergebnisse der Gutachten des IAB: „Fiskalische Kosten und Anzahl der Leistungsempfänger“, „Fiskalische Kosten und Anreizwirkungen der Grünen Grundsicherung“, AG Soziale Grundsicherung, 1. Oktober 2007 (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  6. Forderungskatalog des Deutschen Kinderhilfswerks (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  7. a b c d Kindergrundsicherung – Ein grünes Konzept gegen Kinderarmut, Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag / kompakt & griffig 14-17 (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  8. Bekämpfung von Kinderarmut durch eine bedarfsorientierte Kindergrundsicherung, Ekin Deigöz, Bündnis 90/Die Grünen, 3. Februar 2001 (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  9. Ein grünes Konzept gegen Kinderarmut, Ekin Deligöz, Thomas Poreski, Gesundheit Berlin e.V., 13. Oktober 2004 (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  10. a b Die sozioökonomischen Folgen eines einkommensabhängigen Kindergeldzuschlags: eine Mikrosimulation der „Grünen Kindergrundsicherung“, Birgit Otto, DIW Diskussionspapiere, 15. Mai 2003 (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  11. Eine Grundsicherung für die Kinder, Thea Dückert, Bündnis 90/Die Grünen, 5. Oktober 2007 (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  12. Eine Grundsicherung für die Kinder, Thea Dückert, Die Zeit online, 27. September 2007 (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  13. Die Linke begrüsst DGB-Forderung nach Kindergrundsicherung, Vorwärts online, 13. April 2007 (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  14. Kinder brauchen mehr. Eckpunkte der LINKEN Kindergrundsicherung (Kurzfassung), Die Linke, 20. Juni 2006 (abgerufen am 12. Januar 2008)
  15. „Zukunft der Kinder sichern mit der Kinderkasse“, Informationen für Einelternfamilien Nr. 1 Januar/Februar/März 2005 (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  16. Position zur Familien- und Kinderpolitik – Familie ist da wo Kinder sind. Mit Kindergrundsicherung und Qualität bei Betreuung und Bildung Kinderrechte wahrmachen, Der Paritätische, Baden-Württemberg, Beschluss des Vorstands des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart, 17. Oktober 2007 (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  17. a b “Bündnis Kindergrundsicherung” fordert Systemwechsel gegen skandalöse Armut. Arbeiterwohlfahrt, 14. April 2009. Abgerufen am 19. April 2009.
  18. a b Pressemitteilung: Bündnis fordert 500 Euro Kindergrundsicherung. 14. April 2009. Abgerufen am 19. April 2009. (PDF)
  19. a b Kinder brauchen mehr! Unser Vorschlag für eine Kindergrundsicherung. Abgerufen am 19. April 2009. (PDF)
  20. a b Kinder brauchen mehr!. In: vielfalt familie 6/2009, S. 2. Zukunftsforum Familie. Abgerufen am 19. April 2009. (PDF)
  21. a b Sozialbündnis verlangt Kinder-Grundsicherung. 14. April 2009. Abgerufen am 19. April 2009.
  22. 500 Euro im Monat für jedes Kind gefordert. Handelsblatt, 14. April 2009. Abgerufen am 19. April 2009.
  23. Zustimmung zu Experten-Vorschlag: SPD und Grüne offen für Kinder-Grundsicherung. tagesschau.de, 15. April 2009. Abgerufen am 19. April 2009.
  24. Kindergrundsicherung, RedRoXX - offenes Jugendbüro, generiert am 10. Dezember 2007 (abgerufen am 10. Dezember 2007)
  25. Z. B. Richard Hauser: Alternativen einer Grundsicherung – soziale und ökonomische Aspekte. In: Zeitschrift Gesellschaft Wirtschaft Politik. Jg. 55, 2006, S. 331–348 (Online-Zusammenfassung und Volltext (PDF)).
  26. Anne Lenze: Die Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung für Kinder, Vortrag (publiziert von der Tacheles Redaktion am 26. November 2008)

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