- Wertaufholungsgebot
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Zuschreibung ist ein Fachbegriff der Betriebswirtschaftslehre und der Soziologie.
Inhaltsverzeichnis
Betriebswirtschaft
Allgemein
Eine „Zuschreibung“ (Gegensatz: Abschreibung) ist die Erhöhung des Buchwertes eines Vermögensgegenstandes.
Eine Zuschreibung kann entweder vorgenommen werden, um eine Wertzunahme des Vermögensgegenstandes abzubilden oder um eine zu hohe Abschreibung vergangener Perioden zu korrigieren.
Zuschreibungen sind für Nichtkapitalgesellschaften im § 253 Abs. 5 HGB und für Kapitalgesellschaften (Wertaufholungsgebot) im § 280 HGB geregelt. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde das in § 6 EStG enthaltene steuerrechtliche Wertbeibehaltungswahlrecht abgeschafft und ebenfalls ein steuerrechtliches Wertaufholungsgebot eingeführt.
Wertaufholung
Die „Wertaufholung“ ist eine besondere Form der Zuschreibung.
Hierbei handelt es sich um das Rückgängigmachen früherer außerplanmäßiger Abschreibungen, um den Wertverlust (teilweise) wieder aufzuholen. Anders als bei der Wertaufstockung, wird die Obergrenze der Aufholung bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen durch die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten und bei abnutzbaren Vermögensgegenständen durch die fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmt.
Soziologie
In der soziologischen Behandlung des sozialen Status von Akteuren werden im Strukturfunktionalismus (von anderen sozialen Akteuren nur) „zugeschriebene“ (ascribed) Merkmale von (kraft eigener Leistung) „erworbenen“ (achieved) unterschieden.
Sozialpsychologie
Auch die Sozialpsychologie arbeitet mit dem Begriff der Zuschreibung, dort jedoch unter dem Fachbegriff Attribution.
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