Wertpapieremission

Wertpapieremission

Als Emission oder auch (Aktien-) Platzierung bezeichnet man im Börsenhandel die öffentliche Ausgabe von jungen oder alten Wertpapieren (Aktien) Fondsanteile, Anleihen oder Geld an einem organisierten Kapitalmarkt (bspw. die Börse).

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

Abhängig von der Art und Weise der Preisbildung existieren grundsätzlich drei unterschiedliche Verfahren nach denen die Preisfindung und Zeichnung der zu emittierenden Wertpapiere erfolgt: Das Bookbuilding-Verfahren, das Festpreisverfahren und das Auktionsverfahren.

Während das Festpreisverfahren in seiner originären Bedeutung heute fast keine Bedeutung mehr hat, finden die meisten Emissionen heutzutage durch ein Bookbuilding statt. Dabei ist zu bemerken, dass im Rahmen der Risikoübernahme durch die Banken im Rahmen des Underwritings meist eine zweistufige Transaktionsstruktur entsteht, bei der die Wertpapiere zum Beispiel zunächst über ein Auktionsverfahren an eine Bank verkauft werden, diese Bank die Wertpapiere dann jedoch, oft in sehr kurzer Zeit, durch ein (beschleunigtes) Bookbuilding an dritte Investoren weiterverkauft. Auch bei der dem Festpreisverfahren ähnlichen Bezugsrechtsemission, bei der die Bezugsrechte den Altaktionären zu einem festen Bezugspreis angeboten werden, werden in einem zweiten Schritt nach der Bezugsfrist die nicht bezogenen Aktien oft durch ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren platziert.

Wenn während des Bookbuildings die Nachfrage nach den Wertpapieren höher ist als das Angebot, liegt eine Überzeichnung vor. Ein zusätzliches Angebot an Wertpapieren, die im Fall einer hohen Nachfrage zugeteilt werden können, heißt Greenshoe. Liegt der Ausgabekurs eines Wertpapiers über dem Nennwert, spricht man von einer Über-Pari-Emission, liegt er darunter, von einer Unter-Pari-Emission. Dabei nennt man die Differenz zwischen Ausgabekurs und Nennwert Agio bzw. Disagio.

Werden die Wertpapiere nur einem eingeschränkten Kreis von Anlegern, z.B. institutionellen Anlegern und/oder Privatanlegern, angeboten und nicht in den öffentlichen Handel gegeben, spricht man auch von Private Placement oder Privatplatzierung (selten auch Privatemission).

US-Platzierung / Rule 144A

Zum Beispiel bei einem Börsengang ist ebenfalls eine Platzierung von Aktien ohne normalerweise geforderte Registrierung möglich, wenn nur an accredited investors verkauft wird, jedoch handelt es sich hierbei um eine nicht öffentliche Privatplatzierung.

Die dort ausgegebenen "registered securities" unterliegen dann aber einem Weiterverkaufsverbot wozu gemäß der sogenannten Rule 144A des US Securities Act von 1933 eine Ausnahme möglich ist[1], wenn nur an qualifizierte institutionelle Investoren = QIB´s (qualified institutional buyers) aus den Vereinigten Staaten von Amerika weiterveräußert wird.

Situation in der Schweiz

In der Schweiz besteht die Emissionsabgabe als Steuer auf Neuemissionen.


Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rule 144A -- Private Resales of Securities to Institutions

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