Wettbewerbsordnung der Architekten
- Wettbewerbsordnung der Architekten
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Die Wettbewerbsordnung der Architekten (kurz WOA) ist eine vom österreichischen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herausgegebenen Regelung zur Durchführung von Architekturwettbewerben. Die aktuell gültige Fassung stammt vom 16. November 2008.
Inhalt
Die Wettbewerbsordnung gliedert sich inhaltlich in zwölf Abschnitte. Im ersten Abschnitt werden allgemeine Bestimmungen erläutert. Dazu zählen Begriffsbestimmungen und der Sinn und Zweck der Wettbewerbsordnung. Der zweite Abschnitt erklärt die Teilnahmeberechtigungen und nennt Ausschließungsgründe. Die verschiedenen Arten von Wettbewerben werden im Abschnitt drei aufgeführt. Über die Zusammensetzung und die Aufgaben des Preisgerichtes werden im vierten Abschnitt Aussagen gemacht. Preise und Entgelte für Architekturwettbewerbe werden im Abschnitt fünf genannt. Die Abschnitte sechs und sieben beschreiben die Beauftragung und die Festlegung der Termine. Welche Wettbewerbsunterlagen notwendig sind, wird in Abschnitt acht erklärt.
Der Abschnitt neun geht auf die eigentliche Durchführung des Architektenwettbewerbs ein. Abschnitt zehn legt die Eigentumsverhältnisse der Wettbewerbsunterlagen fest. In den letzten beiden Abschnitten werden Sonderfälle und die Ausgeschlossenheit des ordentlichen Rechtsweges behandelt.
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