- Befehlsstab
-
Der Befehlstab ist ein Signalmittel bei den Eisenbahnen zur Erteilung des Befehls für die Abfahrt des Zuges ("Abfahrsignal" - anstelle eines mündlichen oder durch Lichtsignale erteilten Befehls). Er ist im Eisenbahnbetrieb weitgehend durch Lichtsignale abgelöst worden und wird in Deutschland nur noch auf einzelnen Nebenbahnen und bei Museumsbahnen verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Aussehen
Der Befehlstab besteht ursprünglich aus einem Holzstab mit runder weißer Blechscheibe. In Deutschland hat die Blechscheibe einen grünen Rand und eine kleine runde Öffnung in der Mitte, um die Sichtbarkeit bei der Signalgebung zu erhöhen. In der Schweiz ist die Scheibe auf einer Seite grün gestrichen mit weißem Querbalken, auf der anderen Seite weiß mit grünem Querbalken.
Geschichte
Deutschland
Der Befehlstab wurde erstmals 1906 auf den Stationen der Berliner Stadt- und Vorortebahnen eingeführt, welche mit einem Ausfahrsignal ausgestattet waren. Ab 1911 fand er auf sämtlichen Hauptbahnen der preußisch-hessischen Staatseisenbahn Anwendung.
Österreich
Die Dienstvorschriften V 2 (Signalvorschrift) und V3 (Betriebsvorschrift) der ÖBB bezeichnen das Signalmittel zur Abgabe der Signale "Abfahrbereitschaft" und "Abfahrt" als "Befehlsstab" (Schreibweise mit zwei "s"). Weiters können damit vom Fahrdienstleiter (Fdl) die "Fahrberechtigungssignale" (Signal 30 "Durchfahrt" und Signal 29 "Signal untauglich - Vorbeifahrt erlaubt") abgegeben werden. Nach der Abfertigung kann im Gefahrenfall mit dem Befehlsstab das Haltesignal gegeben werden. Zugführer geben das Signal "Abfahrt" mit einer sog. "Winkscheibe" ab, die einen verkürzten Stiel besitzt. Während der kurzen Gültigkeit der "Sondertafel B1" (1971) fertigte der Zugführer den Zug mit einem "Winkerstab" ab. Dieser besaß anstelle der runden Scheibe eine auf der Spitze stehende dreieckige Tafel, analog zum Befehlsstab des Fahrdienstleiters grün umrandet.
Die Abfertigung eines Personenzuges war früher bei den ÖBB wie folgt geregelt: 20 Sekunden vor der planmäßigen Abfahrtszeit (also vor dem Zeigersprung 59 auf 00 Sekunden) hält der Fahrdienstleiter den Befehlsstab für die Zugbegleiter sichtbar in Richtung zum Zug schräg abwärts und gibt mit der Signalpfeife einen Achtungspfiff ("Abfahrbereitschaft herstellen"). Der Schaffner gibt in Richtung zum Zugführer das Signal "Fertig" in Form der hochgehaltenen Hand und signalisiert so die Abfahrbereitschaft für seinen Zugteil. Nachdem alle Schaffner das Signal (weiter-)gegeben haben, hebt der Zugführer die Hand und meldet so dem Fahrdienstleiter die Abfahrbereitschaft. Danach schwenkt dieser den Befehlsstab über Kopfhöhe langsam hin und her, wobei der Triebfahrzeugführer das Signal aufnimmt, die Triebfahrzeugbremse löst (die Bremse für den Wagenzug ist bereits gelöst) und anfährt. Er blickt Richtung Zugende, um eventuelle Haltesignale sofort aufnehmen zu können. Danach klemmt der Fahrdienstleiter den Befehlsstab waagrecht unter die rechte Achsel und hält ihn mit drei Fingern - mit dem Stiel zum Zug - während der gesamten Vorbeifahrt. Im Notfall kann damit sofort das Haltesignal gegeben werden, z.B. wenn ein Reisender aufzuspringen versucht.
Quellen
- Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, 1912, Band 2, Seiten 105/106
- Reglement über die Signale der Schweizer Eisenbahnen, 1982
- Eisenbahn-Signalordnung/Signalbuch, DS/DV 301 der DB
- Züge fahren und Rangieren, Ril 408 der DB
- ÖBB-Dienstvorschriften V 2 (Signalvorschrift) und V3 (Betriebsvorschrift)
Wikimedia Foundation.