- Wiederanschaffungskosten
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Die Wiederbeschaffungskosten eines Gutes stellen die Anschaffungskosten des gleichen oder zumindest eines vergleichbaren Wirtschaftsgutes in der Zukunft dar. Sie führen zu einer besseren Substanzerhaltung als Zeitwerte, sind dagegen aber auch schwerer und ungenauer zu ermitteln. Anwendung finden die Wiederbeschaffungskosten vor allem bei der Abschreibung innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung. Außerdem ersetzt eine Hausratversicherung gewöhnlich den Wiederbeschaffungswert, was sie im Schadensfall attraktiver als beispielsweise eine eventuell ebenfalls eintretende Haftpflichtversicherung (Zeitwert) macht.
Man unterscheidet
- Wiederbeschaffungsneuwert
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- Der Wiederbeschaffungsneuwert stellt die Größe dar, die aufzubringen wäre, um den Gegenstand derzeit neu zu kaufen. Um diesen Wert mit dem eines bereits gebrauchten Gegenstands vergleichbar zu machen, muss er fortgeführt werden. Wurde der gebrauchte Gegenstand bereits zur Hälfte abgeschrieben, so schreibt man den Wiederbeschaffungsneuwert ebenfalls zur Hälfte ab und vergleicht nun die beiden Werte.
- Wiederbeschaffungszeitwert
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- Der Wiederbeschaffungszeitwert ist ein Wert eines möglichst gut vergleichbaren Gegenstands, der gebraucht verkauft wird/wurde. Er ist direkt mit dem Wertansatz des gebrauchten Gegenstands vergleichbar.
In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung weist das Statistische Bundesamt das Anlagevermögen sowohl zu historischen Anschaffungskosten als auch zu Wiederbeschaffungskosten aus.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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