- Wiedergutmachung
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Wiedergutmachung ist die Kompensation eines Unrechts durch Beseitigung oder Abmilderung seiner Folgen oder Leistung eines Ausgleichs.
Konkret kann sich der Ausdruck beziehen auf:
- die Beseitigung einer moralischen Schuld,
- etwa durch Sühneleistung,
- in der Regel verbunden mit einer Entschuldigung;
- die deutsche Wiedergutmachungspolitik und die österreichische „Restitution“ als Versuch einer politischen Wiedergutmachung dessen, was die Opfer des Nationalsozialismus zu durchleiden hatten;
- Reparationen durch eine unterlegene Kriegspartei;
- die persönliche Satisfaktion als Wiedergutmachung erlittener Ehrverletzungen;
- den juristisch wirksamen Ausgleich eines erlittenen Nachteils, Schadens, Unrechts oder einer Verletzung, und zwar
- im Allgemeinen durch eine Entschädigung
- etwa im Rahmen der Schadenregulierung durch eine Versicherung
- oder im Sinne einer öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung;
- zivilrechtlich
- bei fremdem Verschulden (Haftpflicht) durch den Schadensersatz
- bzw. den Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten, die Regressnahme;
- sowie strafrechtlich
- durch den Täter-Opfer-Ausgleich
- oder durch Leistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes.
- im Allgemeinen durch eine Entschädigung
Siehe auch
Kategorien:- Konfliktlösung
- Ethische Haltung
- die Beseitigung einer moralischen Schuld,
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