- Wiedergutmachungsabkommen
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Das Luxemburger Abkommen ist ein am 10. September 1952 geschlossenes Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland auf der einen Seite und Israel sowie der Jewish Claims Conference (JCC) auf der anderen. Inhalt des Abkommens waren Zahlungen, Exportgüter und Dienstleistungen im Gesamtwert von 3,5 Milliarden DM, um die Eingliederung mittelloser jüdischer Flüchtlinge zu unterstützen, sowie die Selbstverpflichtung der Bundesrepublik zur Rückerstattung von Vermögenswerten. Dieses Abkommen wurde vom Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) im Bundestag mit den Stimmen der SPD gegen seine eigene Partei durchgesetzt. Im Hebräischen werden diese Reparationsleistungen als Shilumim (Wiedergutmachungsleistungen) bezeichnet. [1]
Fast gleichzeitig liefen die Verhandlungen zum Londoner Schuldenabkommen. Die Ratifizierung beider Verträge war die politische Vorbedingung, um den Besatzungsstatus aufzuheben und die volle Souveränität der Bundesrepublik herbeizuführen.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Die Vereinbarungen wurden in einem förmlichen "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staate Israel" und zwei sogenannten "Protokollen" schriftlich festgehalten.
In der Präambel des Abkommens wurde anerkannt, dass Israel erhebliche finanzielle Lasten auf sich genommen hatte, um entwurzelte mittellose jüdische Flüchtlinge aus den ehemals von Deutschland beherrschten Gebieten anzusiedeln. Darum sicherte die Bundesrepublik Deutschland dem Staat Israel eine globale Erstattung von Eingliederungskosten in Höhe von 3,0 Milliarden DM (in heutiger Kaufkraft 7 Milliarden Euro) zu, die in Form von Warenlieferungen und Dienstleistungen innerhalb von 12 Jahren abgerufen werden konnten.
Im 1. Protokoll bekräftigte die Bundesregierung ihre Absicht, ein Gesetzgebungsverfahren zur Rückerstattung von Vermögen und zur individuellen Entschädigung der Verfolgten in Gang zu setzen.
In einem 2. Protokoll sagte die Bundesrepublik weitere Leistungen im Wert von 450 Millionen DM an Israel zugunsten der in der Conference on Jewish Material Claims against Germany zusammengeschlossenen Verbände zu. Damit sollte notleidenden jüdischen Verfolgten außerhalb des Staates Israel geholfen werden, denen dadurch mittelbar Teile des geraubten erbenlosen Vermögens von Opfern des Holocausts zugute kommen sollten. Die JCC sollte die "Dringlichkeit ihrer Bedürfnisse" beurteilen und die Beträge "für Unterstützung, Eingliederung und Ansiedlung jüdischer Opfer" verwenden.
Die Bundesregierung wurde zusätzlich beauftragt, 50 Millionen DM für jene Personen bereit zu stellen, die im Sinne der Nürnberger Gesetze als Juden galten und verfolgt worden waren, sich aber nicht zum mosaischen Glauben bekannten. Die JCC hatte es abgelehnt, diese zu betreuen.
Die Verhandlungen fanden ab März 1952 im Schloss Wassenaar in Den Haag statt; die Unterschriften wurden von Bundeskanzler Konrad Adenauer (als amtierendem Außenminister) und Außenminister Moshe Scharett am 10. September 1952 im Rathaus von Luxemburg geleistet. Der Deutsche Bundestag stimmte am 18. März 1953 mit den Stimmen von CDU und SPD zu.
Insgesamt wurden somit Zahlungen und Lieferungen im Wert von 3,5 Milliarden DM (1,8 Mrd. Euro) vereinbart, in denen auch „die individuelle Entschädigung für körperliche und psychische Schäden in der Globalzahlung an Israel enthalten sein sollte, soweit es die in Israel lebenden Hitleropfer betraf“.
Kontroversen
Die Aufnahme von Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland löste in Israel erbitterte Auseinandersetzungen aus, die sogar zu Straßenschlachten führten. Die Opposition unter Menachem Begin warf den Befürwortern vor, die Würde der Opfer zu missachten, wenn sich die Mörder mit „Blutgeld“ von ihrer Schuld loskaufen wollten. Die Regierung des jungen Staates unter Ben Gurion benötigte dringend Finanzmittel und sah keinen anderen Ausweg.
Die Jewish Claims Conference wurde verschiedentlich - zuletzt 2000 mit großer Schärfe von Norman Finkelstein - angegriffen, weil sie die Gelder nicht an die jüdischen Opfer ausgezahlt habe. Die JCC wies zu ihrer Rechtfertigung darauf hin, dass es in diesem Falle nicht um individuelle Entschädigungsleistungen gegangen sei, sondern um Globalzahlungen. Es sei im Sinne der Vereinbarung und durch den Wortlaut gedeckt, wenn sie kollektive Bedürfnisse durch Mittelvergabe an Krankenhäuser oder Altersheime erfüllt und die Eingliederung durch Zahlungen an Kultusgemeinden gefördert habe.
Bei der Ratifizierung des Vertrags am 4. März 1953 gab es mit 239 von 402 Abgeordneten nur eine knappe Mehrheit im Deutschen Bundestag. Die Fraktion der SPD stimmte geschlossen zu, zahlreiche Abgeordnete der CDU/CSU verweigerten ihre Zustimmung, obwohl Konrad Adenauer den Vertrag schon aus moralischen Gründen für notwendig und als unerlässliche Vorbedingung für die Westintegration bezeichnete.
Siehe auch
- Deutsche Wiedergutmachungspolitik
- Londoner Schuldenabkommen
- Jewish Claims Conference (dort weitere Literatur)
Literatur
- Hermann-Josef Brodesser (u.a.): Wiedergutmachung und Kriegsfolgenliquidation München, 2000 ISBN 3406314554
- Asher Ben-Natan: Brücken bauen - aber nicht vergessen. Düsseldorf 2005, ISBN 3770012100
- Rolf Surmann (Hrsg.): Das Finkelstein-Alibi. "Holocaust-Industrie" und Tätergesellschaft. Köln 2001, ISBN 3-89438-217-1 (darin: Wortlaut der Abkommen/Protokolle)
Einzelnachweise
- ↑ Benyamin Neuberger: Israel und Deutschland: Emotionen, Realpolitik und Moral (Bundeszentrale für Politische Bildung)
Weblinks
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