- Wikingjugend
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Die Wiking-Jugend (WJ) war eine neonazistische Jugendorganisation. Sie wurde am 2. Dezember 1952 durch den Zusammenschluss dreier rechtsextremer Jugendgruppen gegründet: Dies waren die Reichsjugend der 1952 verbotenen Sozialistischen Reichspartei, Teile der „Deutschen Unitarier Jugend“ und die „Vaterländische Jugend“. Gründer und erster Bundesvorsitzender der Wiking-Jugend war der ehemalige Reichsjugendführer der Sozialistische Reichspartei, Walter Matthaei aus Aachen.[1]
Von 1967 bis zu ihrem Umzug 1991 nach Berlin betrieben Wolfgang und später Wolfram Nahrath von ihrem Privathaus in Stolberg-Büsbach aus zusammen mit Sascha Wagner die Bundeszentrale der Wiking-Jugend.
In Deutschland verbot das Bundesministerium des Innern am 10. November 1994 die Wiking-Jugend gemäß § 3 Vereinsgesetz;[2] dies wurde am 13. April 1999 durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.[3] Zum Zeitpunkt des Verbots war sie mit 400 bis 500 Mitgliedern die größte neofaschistische Jugendorganisation.
Die Wiking-Jugend erzog „Pimpfe“ und „Jungmädel“ geistig und körperlich im Sinne ihres historischen Vorbildes, der Hitler-Jugend. Die Organisation war streng nach dem Führerprinzip gegliedert: Unter dem Bund standen die Gaue und Horste, deren Jungen- und Mädchenschaften wiederum von „Pimpfen“ und „Jungmädeln“ gebildet wurden. Die Gauzeichen waren rechteckig mit weißer Schrift auf schwarzem Hintergrund und nicht identisch mit denen der Hitler-Jugend. Symbol der Wiking-Jugend war ein Adler auf rotem Grund und als zusätzliches Symbol diente die Odal-Rune. Das Verbot der Gruppe schließt ein Verbot der Verwendung der Rune als Gruppensymbol ein.
Die Wiking-Jugend hatte in den Ländern Spanien, Niederlande, Großbritannien, Flandern, Australien-Neuseeland und in der Schweiz Gaue. Anfang der 1980er-Jahre hielt die Wiking-Jugend mehrwöchige Zeltlager im kärtnernischen Glantal ab.[4] Die Gründung eines österreichischen Vereins wurde 1980 von der Sicherheitsdirektion des Bundeslandes Kärnten mit Bescheid vom 23. September 1980 nicht genehmigt; dies wurde durch den Verfassungsgerichtshof am 16. Oktober 1981 bestätigt.[5]
Als Publikationen dienten „Der Wikinger“ und die Jugendzeitung „Gäck“.
Da nach dem Verbot etliche Beteiligte sowie ähnliche Strukturen und Symbole in der mittlerweile ebenfalls verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend wieder auftauchten, gilt diese als Nachfolgeorganisation der Wiking-Jugend.Bekannte Wiking-Jugend-Mitglieder bzw. -Funktionäre waren: Frank Rennicke, Jürgen Rieger, Friedhelm Busse, Gudrun Burwitz und Manfred Börm.[6]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Materialsammlung „Fakten und Argumente zum NPD-Verbot“
- ↑ Az.: IS 2-619331/5
- ↑ Az.: 1 A 3.94
- ↑ Die Presse: Affäre: HC Strache und die Wiking-Jugend, 22. August 2007
- ↑ Az.: B209/81; VfGH-Erkenntnis vom 16. Oktober 1981
- ↑ Antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin: Profil: Wiking Jugend e.V. (WJ)
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