- Begleitschutz
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Begleitschutz hat zum Ziel, gefährdete Personen in der Öffentlichkeit oder Waren und Gegenstände (insbesondere Wertgegenstände und Valoren) während eines Transportes zu schützen.
Inhaltsverzeichnis
Ausführende Organe
Begleitschutz wird je nach Einsatzgebiet durch zivile Sicherheitskräfte oder durch staatliche Organe, wie zum Beispiel durch das Bundeskriminalamt,[1] den einzelnen Landeskriminalämtern, durch die Bundespolizei oder die Bundeswehr durchgeführt. Im behördlichen Bereich ist die Zuständigkeitsfrage ausschlaggebend dafür, welche Behörde letztendlich für die Dienstdurchführung verantwortlich und zuständig ist.[2]
Einsatzgebiete
- Personenschutz
- Werttransporte (auch verdeckte Werttransporte)
- Geldtransporte
- Kunsttransporte
- Handelsschiffe[3]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
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