- Bundespolizei (Deutschland)
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Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Polizei des Bundes (im Geschäftsbereich des BMI) Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium des Innern (Abteilung B) Gründung 16. März 1951 als „Bundesgrenzschutz“, seit 1. Juli 2005 als Bundespolizei Hauptsitz Potsdam (seit 1. März 2008) Behördenleitung Präsident Matthias Seeger (seit 1. März 2008) Anzahl der Bediensteten ca. 41.000 Website www.bundespolizei.de Die Bundespolizei (BPOL) ist eine Polizei des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern, das über seine Abteilung B auch die Rechtsaufsicht über die Behörden der Bundespolizei ausübt. Im Sicherheitssystem des Bundes nimmt die Bundespolizei umfangreiche und vielfältige sonderpolizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Bundespolizei, aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie beispielsweise im Aufenthaltsgesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftsicherheitsgesetz, geregelt sind. Sie trug bis zum 30. Juni 2005 die Bezeichnung „Bundesgrenzschutz“. Der Name ergab sich aus der früher ausschließlichen und seit den 1970er Jahren Hauptaufgabe, dem Schutz der Landesgrenzen (gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG).
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die Bundespolizei entstand am 1. Juli 2005 durch Umbenennung des am 16. März 1951 gegründeten Bundesgrenzschutzes.
Sie war der letzte Schritt einer langfristigen Entwicklung beginnend im Jahre 1972. Im Bundesgrenzschutzgesetz des entsprechenden Jahres wurde der BGS bereits als eine Polizei des Bundes bezeichnet. Im Rahmen des Schengener Abkommens und mit der deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 änderte sich das Einsatzspektrum des BGS grundlegend, grenzpolizeiliche Aufgaben gingen stark zurück, bahnpolizeiliche und Flughafensicherungsaufgaben kamen hinzu.
1994 trat das neugefasste Bundesgrenzschutzgesetz in Kraft, mit dem Angehörige des BGS auch den Kombattantenstatus verloren.
1998 kam es zu einem Normenkontrollverfahren im Hinblick darauf, ob der BGS die Aufgaben der Bahnpolizei und Sicherung der Flughäfen 1990 übernehmen durfte, was letztendlich auch bestätigt wurde. In ihrer Entscheidung benutzten die Richter zur Beschreibung der Aufgaben des BGS die Begriffe Sonderpolizei, Polizei mit begrenzten Aufgaben und schließlich Polizei des Bundes. Wesentlich in dieser Entscheidung ist auch der sogenannte Polizeibrief der westalliierten Militärgouverneure vom 14. April 1949, in dem die Besatzungsmächte dem Bund die Errichtung bestimmter Bundespolizeibehörden gestatteten.[1] Mit dem Urteil wurde ebenfalls deutlich gemacht, dass die Übernahme spezieller polizeilicher Aufgaben nicht gegen Art. 30 GG („Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt“) verstoße.
2005 strebte die Rot-Grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder und Innenminister Otto Schily die endgültige Umbenennung an. Dies führte zu einer intensiven politischen Diskussion besonders auch zwischen den Ländern[2] und dem Bund. Anlassgebend war zum einen die Sorge der Länder, dass der Bund versuche, länderpolizeiliche Kompetenzen zu übernehmen,[3] was dieser bestritt, zum anderen sicherlich auch eine unterschiedliche Interpretation des Polizeibegriffes. Auch innerpolizeilich wurde intensiv diskutiert.[4][5]
Letztendlich stimmte der Bundestag mehrheitlich für den Antrag der Bundesregierung und der Bundesgrenzschutz wurde zum 1. Juli 2005 in Bundespolizei umbenannt. Eine Aufgabenerweiterung war damit nicht verbunden, es wurde lediglich in allen Gesetzen, in denen das Wort Bundesgrenzschutz vorkam, dieses durch Bundespolizei ersetzt. Der Bundesrat hat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet.
Die im Frühjahr 2010 von Bundesinnenminister Thomas de Maizière eingesetzte Kommission zur Evaluierung der Sicherheitsbehörden des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundeszollverwaltung), unter der Leitung des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Eckart Werthebach, gab Anfang Dezember 2010 in ihrem Bericht[6][7] die Empfehlung, Bundespolizei und Bundeskriminalamt zu einer Polizei des Bundes unter dem Namen Bundespolizei (neu) zusammenzufassen. Die Bundeszollverwaltung soll außen vor bleiben. De Maizière bezeichnete den Vorschlag der Kommission als überzeugend, bedenkenswert und verfolgenswert.[8] BKA-Präsident Jörg Ziercke und die Innenminister der Länder sind mit diesem Vorhaben allerdings nicht einverstanden.[9] Bis 2013 ist die Zusammenlegung geplant.[10] Jedoch entschied Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, der am 3. März 2011 zum Bundesinnenminister ernannt wurde, dass es eine Fusion von Bundespolizei (BPOL) und Bundeskriminalamt (BKA) nicht geben werde. Lediglich eine bessere Zusammenarbeit bei der Telekommunikation und Ausbildung sei angedacht.
Auftrag
Die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei sind im Bundespolizeigesetz (BPolG) geregelt. Gesetzesgrundlage ist das zum 1. Juli 2005 durch Artikel 1 des „Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei“ vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) umbenannte „Bundesgrenzschutzgesetz“ vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979).
Die Bundespolizei arbeitet in der Prävention und Repression sowie im Rahmen der Vollzugshilfe zu Gunsten anderer Behörden.
Die Aufgaben der Bundespolizei sind aufgrund des Föderalismus und der Polizeihoheit der Länder auf spezielle Aufgaben begrenzt. Zu den begrenzten Aufgaben der Bundespolizei gehören:
- Sicherung eigener Einrichtungen, Behörden und Verbände
- Prävention von Straftaten im Aufgabenbereich der Bundespolizei und Strafverfolgung und Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten
- Schutz privater Rechte, wenn gerichtlicher Schutz nicht gewährleistet ist
- grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes: polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft; polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt sowie der Grenzfahndung; die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 km
- Aufgaben der Bahnpolizei
- Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
- Sicherheitsmaßnahmen an Bord von Luftfahrzeugen
- Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und von Bundesministerien
- Aufgaben auf See
- polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall
- Mitwirkung an polizeilichen Aufgaben im Ausland unter Verantwortung der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union (EU) oder anderer internationaler Organisationen
- Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes der Polizei beim Deutschen Bundestag
- Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland (Haussicherungs- und Objektschutzdienst – HOD)
- Unterstützung des Bundeskriminalamtes (BKA) im Schutz- und Begleitdienst (Personenschutz)
- Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik
- Unterstützung der Deutschen Lufthansa beim Schutz von Auslandsstationen
- Unterstützung der Polizeien der Bundesländer, insbesondere bei Großeinsätzen
- Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen einschließlich Luftrettungsdienst
- Verfolgen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Aufgabenbezug
Diese Auflistung ist abschließend.
So ist die Bundespolizei z. B. im Sinne des Versammlungsrechtes keine Polizei, so dass sie dortige Aufgaben nicht wahrnehmen darf (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG), außer bei Gefahr im Verzug.
Ein wichtiges Betätigungsfeld der Bundespolizei ist die Bekämpfung der organisierten oder überörtlich tätigen Kriminalität insbesondere im Schleusungswesen (Verstöße gg. §§ 96, 97 AufenthG) durch die sogenannte Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung (BPOLI KB). Diese Dienststellen sind unterteilt in eine Führungsgruppe, einen Ermittlungsdienst und eine operative Komponente für größtenteils verdeckte operative Maßnahmen, wie Observationen (insbesondere nach § 163f StPO) oder verdeckte technische Überwachungen (insbesondere nach §§ 100c und 100f StPO).
Dieser operative Teil nennt sich Mobile Fahndungseinheit (MFE) und ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Von den neun verschiedenen MFEen, die es bundesweit gibt, operieren die meisten sehr unterschiedlich. Einige ähneln den Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Polizeien der Länder und verantworten auch Festnahmen grundsätzlich selber, andere arbeiten nur im absoluten Ausnahmefall offen und überlassen die eigentlichen Festnahmen uniformierten Polizeibeamten (zum Beispiel den o. g. Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten), um ihre Tarnung bei öffentlich sichtbaren Einsätzen nicht zu gefährden. Die grundsätzlichen Arbeitsweisen der MFEen sind jedoch in einer entsprechenden Rahmenanweisung einheitlich geregelt.
Ein weiteres Betätigungsfeld stellen Maßnahmen im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen dar. Das ist als Teil der bahnpolizeilichen Aufgabe (Bahnsicherheit) zu sehen. Nach der Ligareform des DFB wurde mit Beginn der Spielzeit 2008/2009 die 3. Fußball-Liga als weitere bundesweite Spielklasse aufgenommen und der Spielbetrieb der Regionalligen wurde um eine auf jetzt drei Staffeln erweitert. Zur Eindämmung der Gewalt bei Sportveranstaltungen (insbesondere Fußballveranstaltungen) hat die Bundespolizei eine Strategie entwickelt und diese findet seit der Spielsaison 2009/2010 Anwendung. Die Strategie basiert auf der „Rahmenanweisung zur polizeilichen Lagebewältigung anlässlich Fußballreiseverkehr“, die seit September 2008 bei der Bundespolizei gültig ist.[11]
Organisation
Bundespolizeipräsidium
Das Bundespolizeipräsidium ist eine Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in Potsdam, die dem Bundesministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet ist. Es übt die Dienst- und Fachaufsicht über die restliche Bundespolizei aus und ist auch für die polizeilich-strategische Steuerung zuständig. Es wird vom Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums und seinen beiden Vizepräsidenten geleitet.
Seine organigrafische Gliederung sieht derzeit folgendermaßen aus:
- Leitungsstab – Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Controlling, Leitungsbüro
- Abteilung 1 – Lage und Auswertung
- Abteilung 2 – Gefahrenabwehr
- Abteilung 3 – Kriminalitätsbekämpfung
- Abteilung 4 – Internationale Angelegenheiten, Europäische Zusammenarbeit
- Abteilung 5 – Informations- und Kommunikationstechnikzentrum (IKTZ)
- Abteilung 6 – Polizeitechnik, Materialmanagement
- Abteilung 7 – Recht, Personal
- Abteilung 8 – Haushalt, Organisation, Ärztlicher- und Sicherheitstechnischer Dienst
Hinzu kommen organisatorisch angegliederte Spezialeinheiten wie die GSG 9 und die Bundespolizeifliegergruppe – Flugdienst der Bundespolizei sowie das Bundespolizeiorchester.
Die frühere Bundespolizei – Zentralstelle für Information und Kommunikation (BPOLZSIUK) ist organisatorisch dem Bundespolizeipräsidium angegliedert und heißt nun IKTZ. Neben der Unterstützung der ermittlungsführenden Dienststellen durch technische und personelle Aufklärungsmaßnahmen in der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung unterstützt dieser Bereich der Bundespolizei u. a. das Bundesamt für Verfassungsschutz gem. § 10 BPolG auf dem Gebiet der Funktechnik. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die IT-Forensik.
Bundespolizeiakademie
Die Bundespolizeiakademie (BPOLAK) in Lübeck ist die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte des mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sowie für die weitere fachspezifische Fortbildung. Sie gilt als die Wiege der Bundespolizei, da nach Gründung des damaligen Bundesgrenzschutzes am 16. März 1951 die ersten Beamten als sogenanntes Rahmenpersonal die Unterkunft bezogen. Neben dem Hauptstandort Lübeck-St.-Hubertus (Liegenschaft Dr. Robert Lehr) befinden sich weitere Bereiche der Bundespolizeiakademie in der Liegenschaft Falkenfeld (Schwartauer Landstraße).
Der Bundespolizeiakademie sind die fünf Aus- und Fortbildungszentren (BPOLAFZ) Neustrelitz, Walsrode, Oerlenbach, Swisttal und Eschwege sowie die Diensthundeschulen in Neuendettelsau und Bleckede, die Bundespolizeisportschule Bad Endorf und das Bundespolizeileistungssportprojekt Cottbus nachgeordnet.
Bundespolizeidirektionen
Die neun dem Bundespolizeipräsidium nachgeordneten Bundespolizeidirektionen (BPOLD) haben als Unterbehörden ihre Dienstsitze in Berlin, Pirna, München, Böblingen, Flughafen Frankfurt/Main, Koblenz, Sankt Augustin, Bad Bramstedt und Hannover, nach denen sie – mit Ausnahme der BPOLD Stuttgart (Dienstsitz in Böblingen) – auch benannt sind.
Die Zuständigkeitsgrenzen der einzelnen Direktionen sind dabei in der Regel deckungsgleich mit den Grenzen der Länder und ergeben sich aus der Bundespolizeizuständigkeitsverordnung (BPolZV). Ihnen sind die Bundespolizeiinspektionen (BPOLI) und diesen wiederum die Bundespolizeireviere (BPOLR) nachgeordnet. Jeder Bundespolizeidirektion ist zudem jeweils eine mobile Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ) angegliedert.
Darüber hinaus ist die Direktion Bundesbereitschaftspolizei für die restlichen zehn deutschlandweit stationierten Bundespolizeiabteilungen zuständig.
Berlin
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Berlin mit Sitz in Berlin erstreckt sich auf die Länder Berlin und Brandenburg.
Ihr sind zwölf Bundespolizeiinspektionen nachgeordnet, unter anderem die 2002 eingerichtete Bundespolizeiinspektion Polizeiliche Sonderdienste, zu der auch die Reiterstaffel der Bundespolizei gehört.
Besondere Bedeutung kommt der Bundespolizeidirektion Berlin deshalb zu, da ihr der Schutz von Bundesorganen wie dem Bundespräsidialamt, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern obliegt.
Pirna
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Pirna erstreckt sich auf die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ihr nachgeordnet sind zehn Bundespolizeiinspektionen, davon jeweils eine in den Ländern Thüringen (Erfurt) und Sachsen-Anhalt (Magdeburg). Sieben Inspektionen befinden sich in Sachsen: Leipzig, Klingenthal, Chemnitz, Altenberg, Dresden, Ebersbach und Ludwigsdorf (bei Görlitz). Der Hauptsitz der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung befindet sich in Halle (Saale), die Außenstelle in Dresden. Der grenzpolizeiliche Aufgabenbereich erstreckt sich auf 139 Kilometer Grenzlänge zu Polen und 453 Kilometer Grenzlänge zur Tschechischen Republik sowie auf die stationäre Grenzkontrolle an den Flughäfen und Verkehrslandeplätzen. Auf den Flughäfen Erfurt, Leipzig/Halle und Dresden werden auch Luftsicherheitsaufgaben wahrgenommen.
Ihr bahnpolizeilicher Aufgabenbereich erstreckt sich auf 7.867 Bahnkilometer und 1.365 Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bahn AG.
Des Weiteren verfügt die BPOLD Pirna über sechs MKÜ-Einsatzzüge, die im Direktionsbereich auf die Standorte Leipzig (2 Züge), Chemnitz (2 Züge), Dresden und Löbau verteilt sind. Diese werden hauptsächlich zur Bewältigung polizeilicher Großlagen (Fussball- und Demonstrationseinsätze) eingesetzt, aber auch zur Unterstützung der Einzeldienststellen.
München
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion München mit Sitz in München erstreckt sich auf das Land Bayern.
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion München befinden sich zehn Inspektionen mit insgesamt 21 nachgeordneten Revieren. Drei Inspektionen sind in der Landeshauptstadt angesiedelt: die Bundespolizeiinspektion München mit Sitz am Hauptbahnhof, die Bundespolizeiinspektion Flughafen und die an die Direktion unmittelbar angebundene Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung. Die übrigen Inspektionsstandorte sind Nürnberg und Würzburg sowie entlang der deutsch-tschechischen bzw. deutsch-österreichischen Grenze Selb (derzeitiger Dienstsitz Schirnding), Waidhaus, Waldmünchen, Freyung und Rosenheim.
Die Münchner Direktion ist grenzpolizeilich für rund 360 Kilometer Grenzlänge zur Tschechischen Republik sowie 815 Grenzkilometer zu Österreich verantwortlich. Die bahnpolizeiliche Verantwortung der Bundespolizeidirektion München erstreckt sich auf mehr als 1.100 Bahnhöfe und Haltepunkte sowie über 6.200 Bahnkilometer im Freistaat Bayern.
Stuttgart
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart mit Sitz in Böblingen (in der ehemaligen Wildermuth-Kaserne) erstreckt sich auf das Land Baden-Württemberg. Neben den Bundespolizeiinspektionen Stuttgart, Konstanz, Weil am Rhein, Offenburg und Karlsruhe gehören die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart und eine Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung mit Sitz in Böblingen zur Bundespolizeidirektion Stuttgart. Diese Dienststellen werden unterstützt von einer „Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ)“. Diese Einheit wird ebenfalls von Böblingen aus geführt und besteht aus vier MKÜ-Zügen mit Sitz in Stuttgart, Konstanz, Freiburg und Kehl. Während die Bundespolizeiinspektionen Konstanz, Weil am Rhein und Offenburg überwiegend grenzpolizeiliche Aufgaben im „30-km-Bereich“ hinter der deutsch-schweizerischen bzw. deutsch-französischen Grenze wahrnehmen, sind die Bundespolizeiinspektionen Stuttgart und Karlsruhe überwiegend bahnpolizeilich tätig. Die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe gewährleistet darüber hinaus den Schutz des Bundesverfassungsgerichtes. Mit der Landespolizei Baden-Württemberg und der Bundeszollverwaltung ist die Bundespolizeidirektion Stuttgart in einer „Sicherheitskooperation Baden-Württemberg (SiKo)“ verbunden. Weitere wichtige Kooperationspartner sind die „Schweizer Grenzwache (GWK)“, die „Kantonspolizei“ der an die Bundesrepublik grenzenden Schweizer Kantone, die „Police aux Frontières (PAF)“, die „Gendarmérie Nationale (GN)“ sowie die „Deutsche Bahn AG“, mit der die Bundespolizei in einer „Ordnungspartnerschaft (OPA)“ verbunden ist.
Flughafen Frankfurt/Main
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main erstreckt sich auf den Frankfurter Flughafen und ihr sind momentan sechs Inspektionen nachgeordnet. Aufgrund des weiteren Ausbaus des Flughafens dürfte sich auch die Anzahl der Inspektionen weiter erhöhen. Weiterhin ist die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main im gesamten Bundesgebiet zuständig für die Wahrnehmung von Aufgaben nach § 4a des Bundespolizeigesetzes (Flugsicherheitsbegleiter).
Koblenz
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Koblenz erstreckt sich auf die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland.
Ihr sind zur Aufgabenerfüllung die Bundespolizeiinspektionen Kassel (Reviere Fulda und Gießen), Frankfurt am Main (Reviere Wiesbaden, Darmstadt, Limburg und Hanau), Trier (Reviere Koblenz, Flughafen Hahn und Prüm), Kaiserslautern (Reviere Mainz, Bad Kreuznach, Bienwald und Neustadt an der Weinstraße) sowie Bexbach (Reviere Saarbrücken Goldene-Bremm, Flughafen Saarbrücken, Saarbrücken Bahn und Nennig) nachgeordnet. Darüber hinaus gibt es eine Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung, mit Sitz in Frankfurt am Main und einer Außenstelle in Bexbach, und eine mobile Kontroll- und Überwachungseinheit, mit Sitz in Koblenz und Bexbach.
Sankt Augustin
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erstreckt sich auf das Land Nordrhein-Westfalen.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind ihr folgende Dienststellen nachgeordnet:
- neun Bundespolizeiinspektionen (und Reviere) mit Sitz in: Kleve (Straelen), Münster (Bielefeld, Paderborn und Hamm), Dortmund (Hagen, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Recklinghausen und FH Dortmund), Düsseldorf (Wuppertal, Mönchengladbach, Duisburg und Oberhausen), Köln (Bonn, Villa Hammerschmidt, Siegburg und Siegen), Aachen (Aachen Nord, Linnich), Flughafen Düsseldorf, Flughafen Köln/Bonn
- Kriminalitätsbekämpfung (mit Sitz in Köln und Außenstelle in Kleve)
- eine mobile Kontroll- und Überwachungseinheit mit Sitz in Köln und Außenstelle in Kleve
Darüber hinaus ist Sankt Augustin auch der Sitz der Antiterroreinheit GSG9 der Bundespolizei (GSG 9 BPOL oder umgangssprachlich nur GSG 9), früher Grenzschutzgruppe 9.
Bad Bramstedt
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt mit Sitz in Bad Bramstedt erstreckt sich auf die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und auf See. Sie gliedert sich in die Bundespolizeiinspektionen Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund, Pasewalk, Kriminalitätsbekämpfung/Rostock, See/Neustadt, See/Warnemünde und See/Cuxhaven. Ausgegliedert ist der Direktionsbereich Bundespolizei See, mit Sitz in Neustadt (Holstein). An diesem Standort befindet sich auch das Maritime Schulungs- und Trainingszentrum (MaST).
Seit dem 1. Januar 2007 ist die Bundespolizei durch die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt im Gemeinsamen Lagezentrum See (GLZ-See) des Maritimen Sicherheitszentrums (MSZ) in Cuxhaven vertreten.
Es nimmt mit sechs Schiffen in der Nord- und Ostsee die polizeilichen Aufgaben im und auch außerhalb des Küstenmeeres sowie auf Hoher See wahr, ist für den Schutz des deutschen Staatsgebietes an den Seegrenzen verantwortlich und stellt im Verbund mit weiteren Behörden, wie zum Beispiel Zoll, Landespolizei, die Küstenwache des Bundes dar.
Als organisatorische Maßnahme zur wirksamen Beteiligung der Bundespolizei an Einsätzen zur Friedenssicherung im Rahmen von Missionen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union wurde eine Einsatzhundertschaft aufgebaut.
In den Standorten sind jeweils zwei Seefahrzeuge und acht Besatzungen stationiert, die rund um die Uhr das Seegebiet überwachen. Zusätzlich werden für die Aufgaben auf See Hubschrauber eingesetzt, mit denen Streifen in Nord- und Ostsee geflogen werden.
Hannover
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Hannover erstreckt sich auf die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg mit einer Gesamtfläche von rund 48.800 km² und einer Einwohnerzahl von über 10,4 Millionen Menschen. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfügt insgesamt über 2.400 Beschäftigte.
Ihr sind zur Aufgabenerfüllung die Bundespolizeiinspektionen Hamburg, Flughafen Hamburg, Bremen, Hannover, Flughafen Hannover, Bad Bentheim, sowie die Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung Hamburg und die Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit mit Sitz in Hamburg und Hannover nachgeordnet.
Die bahnpolizeiliche Verantwortung der Bundespolizeidirektion Hannover erstreckt sich auf mehr als 560 Bahnhöfe und Haltepunkte sowie über 4.900 Bahnkilometer.
Zu den gesetzlichen Aufgaben gehört auch die Kontrolle an den Seehäfen in Niedersachsen sowie der Grenzschutz an der Schengenbinnengrenze zu den Niederlanden.
Direktion Bundesbereitschaftspolizei
Die Direktion Bundesbereitschaftspolizei mit Sitz in Fuldatal ist verantwortlich für die Bereitschaftspolizei-Verbände des Bundes und dem Bundespolizeipräsidium unmittelbar nachgeordnet.
Sie führt und koordiniert die Bundespolizeiabteilungen Ratzeburg, Uelzen, Blumberg, Bad Düben, Duderstadt, Sankt Augustin, Hünfeld, Bayreuth, Bad Bergzabern und Deggendorf.
Ausbildung
Die Bundespolizei bildet vor allem für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst aus, die direkte Ausbildung für den höheren Dienst findet unregelmäßig statt und steht ausschließlich Hochschulabsolventen bestimmter Studiengänge zu, vornehmlich der Fachrichtung Rechtswissenschaften.
Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
Die Ausbildung für den mPVD ist in zwei Abschnitte à zwölf Monate und einmal sechs Monate gegliedert, die gesamte Dauer beträgt also zweieinhalb Jahre. Der Erste Abschnitt ist die Grundausbildung, in dem die Basis für den Polizeiberuf geschaffen wird. Der Zweite Ausbildungsabschnitt baut auf den Grundkenntnissen auf, hinzu kommen 22 Wochen Praktikum an verschiedenen Polizeidienststellen. Diese Praktika werden in den vier Hauptaufgabenfeldern der Bundespolizei abgehalten. Sie gliedern sich in je ein vierwöchiges Praktikum im Luftsicherheitsbereich und in zwei, je sechs Wochen dauernde Praktika in einer Verbands- und einer Bahnpolizeidienststelle und ein fünfwöchiges Praktikum im Bezug auf die grenzpolizeilichen Aufgaben der Bundespolizei. Der Dritte Teil der Ausbildung ist der Laufbahnlehrgang, der mit der Laufbahnprüfung und der Ernennung zum Polizeimeister beendet wird.
Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Das Studium für den gPVD dauert drei Jahre. Hierbei wird abgewechselt zwischen der Vermittlung von theoretischen Fähigkeiten im Rahmen eines Fachhochschulstudiums und mehrwöchige Praktika, bei denen alle Bereiche der Bundespolizei abgedeckt werden. In dem Grundpraktikum wird die allgemeine polizeiliche Ausbildung absolviert. Im Grundstudium, das an der Fachhochschule des Bundes in Brühl bei Köln absolviert wird, werden Grundkenntnisse auf den Gebieten der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, der öffentlichen Finanzwirtschaft (Budgetierung, Haushaltsplanung etc.), der Psychologie (Organisationspsychologie), dem Zivilrecht und dem Staats- und Verfassungsrecht vermittelt. Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Während des Hauptstudiums muss eine Diplomarbeit zum Erreichen des akademischen Grades eines Diplom-Verwaltungswirtes (FH) geschrieben werden. Die Diplomarbeit hat Sperrwirkung, muss also mindestens mit der Note „Ausreichend“ benotet werden. Zudem ist sie obligatorischer Gegenstand der Laufbahnprüfung. Ein freiwilliger Verzicht auf die Diplomierung ist gegenüber der Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst einiger Landespolizeien (z.B. in Sachsen) nicht möglich. Das Studium endet mit der schriftlichen und mündlichen Laufbahnprüfung und der Ernennung zum Polizeikommissar. Grundsätzlich ist es möglich vom mittleren in den gehobenen Dienst aufzusteigen. Lebensältere Beamte können über verschiedene Sonderformen in den gehobenen Dienst aufsteigen.
Bundespolizeiakademie
FH Bund Fachbereich BPOL
Auf dem Gelände der Liegenschaft Dr. Robert Lehr in Lübeck befindet sich neben der Bundespolizeiakademie (BPOLAK) auch der Fachbereich Bundespolizei der Fachhochschule des Bundes (FH BUND FB BPOL). Organisatorisch wurde der Fachbereich Bundespolizei durch das Bundesministerium des Innern (BMI) der Bundespolizeiakademie angegliedert, aber nicht eingegliedert. Damit betonte das BMI die hochschulrechtlich notwendige wissenschaftliche und in Teilen auch organisationsrechtliche Selbständigkeit des Fachbereiches. Die dort tätigen Dozenten sind damit auch keine Angehörigen der Bundespolizeiakademie, sondern der Fachhochschule des Bundes. Eine Personalunion zwischen Fachbereich und Bundespolizeiakademie gibt es lediglich an der Spitze, denn der Präsident der Bundespolizeiakademie ist kraft Amtes zugleich Leiter des Fachbereichs Bundespolizei der FH Bund. Hier werden zum einen die Studienabschnitte für das Studium im gehobenen Polizeidienst absolviert (dessen Grundstudium am Zentralbereich der FH Bund in Brühl stattfindet). Zum anderen übernimmt der Fachbereich Bundespolizei der FH Bund die Studienabschnitte des ersten Studienjahres für die Anwärter des höheren Dienstes; die weitere Ausbildung und die Hauptstudienabschnitte werden dann an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster- Hiltrup absolviert. Derzeit laufen die letzten Studiengänge mit dem Abschluss (akademischer Grad) als „Diplomverwaltungswirt“. Zukünftig werden Bachelor- und Masterstudiengänge angeboten.
Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei
Für die Ausbildung des mittleren Dienstes und Fortbildungen sind die Aus- und Fortbildungszentren (AFZ) verantwortlich. Die fünf AFZ sind der Bundespolizeiakademie Lübeck zugehörig und in Neustrelitz, Walsrode, Swisttal, Oerlenbach und Eschwege angesiedelt.
Amtsbezeichnungen
- → Siehe Hauptartikel: Amtsbezeichnungen der Bundespolizei
Ausrüstung
Uniform
Ende 2005 wurde bei der Bundespolizei die neue blaue Polizeiuniform eingeführt. Sie löst die alte moosgrüne-beige Uniform nach und nach ab. Die Umstellung läuft sukzessive. Bis Ende 2012 sollen alle Beamten mit der neuen Uniform eingekleidet sein. Bis dahin werden beide Uniformen zu sehen sein.
Die Standardhandfeuerwaffe der Bundespolizei ist die P30.
Fahrzeuge
Die Bundespolizei nutzt als Dienstfahrzeuge überwiegend Fahrzeuge der Marke BMW, Ford, Mercedes-Benz, Opel und Volkswagen. Vereinzelt kommen auch Fahrzeuge anderer Hersteller wie zum Beispiel Mitsubishi zum Einsatz.
Streifenwagen sind derzeit BMW 5er, Mercedes-Benz C-Klasse, Mercedes-Benz Vito, Opel Astra, Opel Vectra, VW Golf und VW Passat. Seltener kommen auch Mitsubishi Pajero zum Einsatz.
Aktuelle Gruppenkraftwagen sind Ford Transit, Mercedes-Benz Sprinter und VW T5.
Aktuelle Streifenmotorräder sind BMW R 1150 RT.
Farbgebung
Im Zuge der Farbumstellung änderte sich die Farbe der Streifenwagen und Einsatzfahrzeuge von grün-silber bzw. grün-weiß zu blau-silber bzw. blau-weiß. Die ersten blau-silbernen Streifenwagen wurden Anfang 2005 beschafft.
Kennzeichen
Die Fahrzeuge der Bundespolizei führen mittlerweile fast alle das neue Kfz-Kennzeichen BP, das früher an die Deutsche Bundespost vergeben wurde. Seit dem 30. April 2006 wird für Neuzulassungen nur noch das Unterscheidungszeichen BP zugeteilt. Mitte Juli 2006 erhielten auch die davor beschafften Fahrzeuge neue Kennzeichen. Die Umstellung ist mittlerweile abgeschlossen. Von der Umstellung ausgenommen sind Fahrzeuge, die demnächst ausgesondert werden. Sie behalten das Unterscheidungskennzeichen BG, was für Bundesgrenzschutz steht.
Die Kennzeichen sind alle nach dem System BP XX–YYY bzw. BG XX–YYY aufgebaut.
XX ist immer eine zweistellige Zahl und steht für die konkrete Fahrzeuggattung:
- 10 bis 12: Motorräder
- 15 bis 19: Personenkraftwagen
- 20 bis 24: Geländefähige Personenkraftwagen
- 25 bis 29: Personenkraftwagen
- 30 bis 39: Mittlere geländefähige Personenkraftwagen und Lastkraftwagen
- 40 bis 49: Fahrzeuge auf einem LKW-Fahrgestell und Omnibusse
- 50 bis 54: geschützte Sonderwagen
- 55 bis 56: Anhänger
YYY ist eine beliebige ein-, zwei- oder dreistellige Zahl.
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Streifenfahrzeug BMW 5er (sog. Kfz 21) in neuer blau-silberner Farbgebung
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Einsatzfahrzeug VW T5 (sog. Kfz 31 gl) in neuer blau-weißer Farbgebung
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Segway der Bundespolizei
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Fernlenkmanipulator der Bundespolizei
Hubschrauber
Die Bundespolizei verwendet verschiedene Hubschraubertypen des Herstellers Eurocopter. Die EC 120 als Schulungshubschrauber, die zweimotorige EC 135 als Verbindungs- und Beobachtungshubschrauber sowie als Zivilschutzhubschrauber, die größere EC 155 B und den Großraumhelikopter AS 332 Super Puma. Außerdem besitzt sie noch mehrere Maschinen vom Typ Bell 212
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Eurocopter EC 135 in neuer blauer Farbgebung
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Eurocopter EC 155 B in alter grüner Farbgebung
Schiffe und Boote
Für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich Küstenmeer und Hohe See besteht die Flotte aus sechs Einsatzschiffen: Bredstedt, Neustrelitz, Bad Düben, Bad Bramstedt, Bayreuth und Eschwege. Die Besatzungsstärke besteht aus jeweils 14 Beamten.
Für die küstennahen Gewässer der Ostsee kommen die Patrouillenboote Altmark, Börde, Prignitz, Rhön, Rhön 2, Spreewald, Uckermark, Vogtland und der Schlepper Rettin zum Einsatz.[12]
Kritik
Die Abschiebepraxis der Bundespolizei wird von Menschenrechts- und Flüchtlingsgruppen wie etwa Pro Asyl seit Jahren kritisiert.[13] In die Schlagzeilen gelangte 1999 der Tod von Aamir Ageeb, der bei einer Abschiebung an Bord eines Lufthansa-Flugzeuges starb.
Siehe auch
- Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum
- Waffengebrauch der Polizei
- Schutz in Krisengebieten
Einzelnachweise
- ↑ Urteil BverfG, 2 BvF 3/92 vom 28. Januar 1998, Absatz-Nr. (1–112)
- ↑ Erklärungen von Minister Rudolf Köberle (Baden-Württemberg) und von Staatsminister Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz)
- ↑ TOP 28 der 809. Sitzung des Bundesrates; Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss
- ↑ Leserbrief Herr Burfeind, Deutsche Polizei, Ausgabe 07/2005
- ↑ Leserbrief Herr Zimmermann, Deutsche Polizei. Ausgabe 11/2005
- ↑ [1] Kooperative Sicherheit – Die Sonderpolizeien des Bundes im föderalen Staat vom 9. Dezember 2010
- ↑ [2] Kooperative Sicherheit (Kurzversion) vom 9. Dezember 2010
- ↑ [3] Pressemitteilung BMI vom 9. Dezember 2010
- ↑ [4] Frankfurter Rundschau Online vom 14. Januar 2011
- ↑ [5] Bericht von tagesschau.de vom 9. Dezember 2010
- ↑ [6], Artikel Zeitschrift BPOL kompakt, Andreas Jung und Nicolai Schipfer, Ausgabe 1/2010, Seite 16/17.
- ↑ BPOL Flotte (abgerufen am 9. März 2011)
- ↑ ProAsyl
Weblinks
Commons: Bundespolizei (Deutschland) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Offizieller Internetauftritt der Bundespolizei
- Das Bundespolizeigesetz
- Infos über das Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei
- Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Januar 1998 – 2 BvF 3/92 (zum Normenkontrollverfahren zur Klärung der Frage, ob und inwieweit das Grundgesetz es zulässt, Aufgaben der Bahnpolizei und der Sicherung der Flughäfen dem Bundesgrenzschutz zu übertragen)
Normdaten: GKD in der DNB: 10109724-4 | GKD (Vorgängerkörperschaft) in der DNB: 2117462-3 | GKD (Vor-Vorgängerkörperschaft) in der DNB: 1022154-2 | SWD in der DNB: 4273960-3Polizeien des Bundes
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