Wildbienenzucht

Wildbienenzucht
Dieser Artikel beschreibt die Zeidlerei. Für weitere Bedeutungen von Zeidler siehe ebenda.
Zeidlerei- Historische Darstellung der Waldimkerei

Die Zeidlerei (auch Zedlerei) war im Mittelalter das gewerbsmäßige Sammeln des Honigs wilder oder halbwilder Bienenvölker, das von Zeidlern ausgeübt wurde.

Inhaltsverzeichnis

Wortherkunft

Das Wort kommt vom altdeutschen „zeideln“ („Honig schneiden“). Honig schneiden deshalb, weil hier anders als heute die gesamte Honigwabe entnommen (erbeutet) wurde, dabei war der Fortbestand des Bienenvolkes nachrangig. Honig und Wachs konnten sofort verwertet und weiterverarbeitet werden.

Tätigkeit

Waldzeidlerei an Bäumen

Zwar sammelten bereits Steinzeitvölker – ebenso wie heutige Naturvölker – den Honig wilder Bienen – sie taten bzw. tun dies aber nicht gewerbsmäßig. Der Zeidler oder Zeitler, dessen Beruf sich bereits im Frühmittelalter nachweisen lässt, sammelt dagegen den Honig wilder, halbwilder oder domestizierter Bienen in den Wäldern. Er hält, anders als der Imker im heutigen Sinne, die Bienen nicht in gezimmerten Bienenstöcken oder Bienenkörben.

Man hieb alten Bäumen künstliche Höhlen (Beuten) in etwa sechs Meter Höhe ein und versah den Eingang mit einem Brett, in das ein Flugloch eingebracht war. Ob eine Beute von Bienen beflogen wurde oder nicht, hing ganz vom natürlichen Umfeld ab und wechselte jedes Jahr. Auch entwipfelte man die Bäume, um dem Windbruch vorzubeugen.

Verbreitung

Überaus günstig, wenn nicht sogar Voraussetzung für die Zeidlerei sind Nadelholzgebiete. Wichtige Standorte der Zeidlerei waren im Mittelalter Gebiete im Fichtelgebirge und im Nürnberger Reichswald. In Bayern etwa ist eine Waldbienenhaltung bereits für das Jahr 959 in der Gegend von Grabenstätt nachgewiesen. Aber auch auf dem Gebiet des heutigen Berlin hat es ausgedehnte Zeidlerei gegeben, insbesondere im damals noch sehr viel größeren Grunewald.

Vor allem im Nürnberger Umland gibt es immer noch zahlreiche Hinweise auf das dort früher blühende Zeidlerwesen (wie das Zeidlerschloß in Feucht, Mittlerer Zeidlerweg 8). Der Honig war wichtig für die Nürnberger Lebkuchenproduktion; der Nürnberger Reichswald („Des Heiligen Römischen Reiches Bienengarten“) lieferte genug davon.

Privilegierung

Zeidler-Darstellung mit Armbrust am Sitz des Deutschen Imkerbundes in Villip

Die Zeidler bildeten Zünfte mit bestimmten Rechtsbräuchen und übten eine eigene niedere Gerichtsbarkeit aus. Bereits 1296 lässt sich für die Zeidler in Feucht die eigene Gerichtsbarkeit und ein eigener Zeidelmeister nachweisen [1].. Die eigene Gerichtsbarkeit wurde in der reichsunmittelbaren Privilegierung durch Kaiser Karl IV. in seinem "Zeidel Fryheit Brieff" aus dem Jahre 1350 niedergeschrieben. Darin wurden die Zeidler mit der eigenen Gerichtsbarkeit belehnt, und als äußeres Zeichen dieser Privilegierung führten ihre Vorsteher (Starosten) einen weißen Stab, und die Zeidler erhielten die (in den damaligen Wäldern durchaus nötige) Erlaubnis zur Führung einer Waffe (der Armbrust) und trugen eine spezifische grüne Tracht mit der typischen langen Zipfelmütze (siehe hierzu das Zeidlerwappen am Zeidelschloß in Feucht und verschiedene Lebkuchenpackungen). Dafür mussten die Zeidler den Kaiser sicher durch den Nürnberger Reichswald geleiten und einige Zentner Wachs pro Jahr an den Stephansdom in Wien liefern und noch einige Dinge mehr.

Interessanterweise wurde dieses Privileg nie eigens aufgehoben, auch nicht durch die rechtliche Neugestaltung der Weimarer Republik, theoretisch gilt es also heute noch. Ein rechtlicher Nachhall dieses Privilegs findet sich noch heute im BGB mit seinen Bienenparagraphen.

Diese Privilegierung war im Nürnberger Reichswald notwendig geworden, da die intensive Nutzung des Waldes zu dessen Lasten ging: Die Anwohner trieben ihre Schweine zur Fütterung hinein, Nürnberg bezog sein Brennholz daraus usw.. diese Nutzung ging soweit, dass Kaiser Karl IV sich nach seinem Satz „Mein Wald geht mir vor die Säue“ zu einer Regelung des Gebrauchs genötigt sah. Er legalisierte die Aufforstungsversuche der Nürnberger Familie Stromer (später „Waldstromer“ genannt; dies waren die erste Vorboten der heutigen Monokultur an Föhren im „Reichswald“ um Nürnberg) und übertrug dieser Familie „waldpolizeiliche“ Ordnungsaufgaben. Im Zuge dieser Neuorganisation versah Karl IV die Zeidler mit dem umfassenden Privileg von 1350.

Im 10. Jahrhundert wurde der Honig aus Waldbienenwirtschaft gewonnen und stellte die einzige Quelle für Süßstoff dar. Das Bienenwesen hatte vor der Einführung des Rohrzuckers eine ganz zentrale Bedeutung. Die Bienen lieferten das einzige Süßmittel (Honig), eine verbesserte Grundlage zur Beleuchtung (Wachs), Basisstoffe für die Medizin (Propolis, das Kittharz der Bienen; Honig; Gelée Royale etc.).

Erst als der Wachsbedarf für die Beleuchtung in Burgen, Kirchen, Klöstern und Städten stark anstieg, bekam die Imkerei Auftrieb. Es wurde vermehrt Wachs produziert, während Honig nun eher ein Nebenprodukt war.

Niedergang

Der schleichende Niedergang der Zeidlerei verlief in Europa von West nach Ost. Der Niedergang wurde eingeleitet durch die Einfuhr von Rohrzucker, der aber noch im 17. Jahrhundert so teuer war, dass ihn sich nur reichere Leute leisten konnten. Erst der Anbau von Zuckerrübe im 19. Jahrhundert änderte die Situation grundlegend.

In der Lausitz, dem Baltikum und Russland konnte sich die Waldimkerei bis ins 19. Jahrhundert als ernstzunehmender Wirtschaftsfaktor erhalten. Heute ist die Zeidlerei, zumindest in Deutschland, als Wirtschaftsfaktor völlig bedeutungslos.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Dr. W. Schwemmer: Alt-Feucht, Feucht 1977, S. 9

Literatur

  • Eva Crane: The world history of beekeeping and honey hunting. Duckworth, London 2000. ISBN 0-7156-2827-5 (in englischer Sprache)
  • Karl Hasel, Ekkehard Schwartz: Forstgeschichte. Ein Grundriss für Studium und Praxis. 2., aktualisierte Auflage. Kessel, Remagen 2002, ISBN 3-935638-26-4
  • Richard B. Hilf: Der Wald. Wald und Weidwerk in Geschichte und Gegenwart - Erster Teil [Reprint]. Aula, Wiebelsheim 2003, ISBN 3-494-01331-4
  • Bayrisches Staatsarchiv München, Abteilung Urkunden
  • Klaus Baake: Das Zeidelprivileg von 1350. München 1990

Weblinks


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