- Wildhube
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Wildhube bezeichnete im Mittelalter eine Sonderform der Hube, und zwar einen Bauernhof oder ein Landgut, dessen Eigentümer – dem Hübner – die Verpflichtung übertragen worden war, die kaiserlichen oder königlichen Jagdrechte zu wahren. Hierzu gehörte auch die Hege des Wildes und die Pflege des Waldes.
So wurden zum Beispiel im Bereich des Wildbannes Dreieich im frühen Mittelalter dreißig Wildhuben eingerichtet, die zum Teil Kernzellen späterer Ortschaften wurden. Als Pflicht der Wildhübner ist überliefert, dass jeder auf seiner Hube Wohnhaus, Scheune und Hundestall zu errichten hatte. Für eine gelegentlich vorkommende Übernachtung des Kaisers in der Wildhube musste er auch hinreichend Weizenstroh zur Verfügung stellen. Als Gegenleistung standen dem Hübner die Reste der kaiserlichen Tafel zu – Nahrungsmittel für ihn und seine Leute für mindestens acht Tage. Wildhuben wurden als Lehen vergeben, der Besitz war vererblich.
Literatur
- Clemens Dasler: Forst und Wildbann im frühen deutschen Reich. Verlag Böhlau, 2001. ISBN 978-3-412-12800-5
Kategorien:- Deutsche Geschichte (Heiliges Römisches Reich)
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