- Beichtpfennig
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Als Beichtgeld, Beichtpfennig, Opferpfennig oder Beichtgroschen bezeichnet man eine ursprünglich freiwillige Gabe, die der Beichtende dem Priester zu spenden pflegte.
Bis 1031 scheint es dem Beichtenden freigestanden zu haben, ob und wieviel er geben wolle. Dann wurde diese Gabe durch Herkommen zu einer festen und drückenden Abgabe, die in der katholischen Kirche, abgesehen von einer noch hier und da vorkommenden Gebühr für den Beichtzettel, später abgeschafft, aber in der lutherischen Kirche teils erneuert, teils beibehalten wurde.
In der reformierten Kirche wurde das Beichtgeld auf Calvins Vorschlag abgeschafft. Dass dies in der lutherischen Kirche bis ins 19. Jahrhundert trotz vielfacher Versuche noch nicht überall geschehen ist, hat seinen Grund darin, dass man keinen Ausweg fand, die meist gering dotierten Geistlichen zu entschädigen, welchen das Beichtgeld von alten Zeiten her als Besoldungsteil angewiesen war.
In Preußen wurde das Beichtgeld schon 1817 beseitigt; heute werden Kirchenbedienstete in Deutschland aus den Erlösen der Kirchensteuer bezahlt, daher spricht man gelegentlich auch von "Staatskirche". In vielen Teilen der Welt finanzieren sich Geistliche jedoch auch heute noch ausschließlich von Spenden.
Siehe auch: Beichtgeheimnis
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