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Stoffe, die beim Verschlucken, Einatmen oder sogar durch Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden hervorrufen können, werden mit der Gefahrenbezeichnung gesundheitsschädlich eingestuft.
Beispiele: Kaliumchlorat, Ethanal (Acetaldehyd), Dichlormethan
Steigerungen sind die Gefahrenbezeichnungen giftig und sehr giftig mit dem Totenkopfsymbol.
Früher wurde hierfür die Gefahrenbezeichnung mindergiftig verwendet, dies wurde aber geändert, weil der Begriff die Gefahr verharmlost.
Siehe auch: Gefahrstoff, Gefahrensymbol, Gefahrstoffkennzeichnung
Quellen aus der Umweltbehörde Luxemburg
Quellen
- Deutschland: Gefahrstoffverordnung
- EU: Richtlinie 67/548/EWG
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