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Ein Zentrum für Nachwuchsgewinnung (ZNwG) wirbt mittels der zugeordneten Wehrdienstberater für den freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr. Die Zentren für Nachwuchsgewinnung (ehemals Freiwilligenannahmestellen genannt) gibt es in Berlin (ZNwG OST), Hannover (ZNwG NORD), Düsseldorf (ZNwG WEST) und München (ZNwG SÜD) und für die Marine ist das Zentrum in Wilhelmshaven zuständig. Die Zentren für Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr sind nur für Bewerber für die Mannschafts-, Unteroffiziers- oder Feldwebellaufbahn zuständig und einem Assessment-Center vergleichbar. Für den freiwilligen Dienst als Offizier bei der Bundeswehr ist das Personalamt der Bundeswehr bzw. die Offizierbewerberprüfzentrale (OPZ) in Köln zuständig. Die Zentren für Nachwuchsgewinnung sind der Streitkräftebasis zugeordnet und unterstehen dem Personalamt der Bundeswehr.
An den Zentren für Nachwuchsgewinnung wie auch in der OPZ wird die körperliche und intellektuelle Leistungsfähigkeit und charakterliche und gesundheitliche Eignung der Bewerber für den Soldatenberuf untersucht. Dazu durchläuft der Bewerber mehrere Leistungstests, eine ärztliche Untersuchung und ein diagnostisches Gespräch mit einer Prüfgruppe. Diese Prüfgruppe arbeitet nach dem Kommissionsprinzip und setzt sich idealerweise aus einem Prüf(stabs)offizier und einem Psychologen zusammen. Nach dem Gespräch bewertet diese Prüfgruppe die charakterlichen Eignungsmerkmale des Bewerbers und spricht eine dementsprechende Laufbahnempfehlung aus. Danach geht der positiv geprüfte Bewerber weiter zum Dezernat Einplanung, wo ihm in der Stellenbörse passende ausgeschriebene Dienstposten aufgezeigt werden, sofern dies möglich ist.
Des Weiteren werden an den Zentren die Laufbahnwechsler geprüft. Dies sind Mannschaftsdienstgrade oder (Stabs)Unteroffiziere, die sich für die Laufbahn der Feldwebel bewerben. Der psychologische Dienst an den Zentren führt zudem Sonderuntersuchungen durch: Ausbildungseignungsuntersuchungen, Fliegerpsychologische Klassifikation (für den Fliegerischen Dienst oder die Flugsicherung) und Prüfung von Offizierbewerbern für den Militärfachlichen Dienst als Heeres- oder Marineuniformträger.
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