ZSEG

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Das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG, auch ZuSEG) regelte früher in Deutschland die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen. An seine Stelle ist mit Wirkung vom 1. Juli 2004 das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (abgekürzt JVEG) getreten.

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