JVEG

JVEG
Basisdaten
Titel: Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen,
Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen,
Übersetzern sowie die Entschädigung von
ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen
Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten
Kurztitel: Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetz
Abkürzung: JVEG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Rechtspflege, Kostenrecht
FNA: 367-3
Datum des Gesetzes: 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718)
Inkrafttreten am: 1. Juli 2004
Letzte Änderung durch: Art. 18 Abs. 4 G vom
12. Dezember 2007
(BGBl. I S. 2840, 2859)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Juli 2008
(Art. 20 G vom 12. Dezember 2007)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (abgekürzt JVEG) ist in Deutschland mit Wirkung vom 1. Juli 2004 an die Stelle des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) und des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter getreten. Es regelt die Vergütung und Entschädigung der genannten Personen, wenn diese von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft herangezogen werden. Das Gesetz stieß teilweise auf großen Unmut bei den Betroffenen, so benachteiligt es beispielsweise Dolmetscher und Übersetzer im Vergleich zum Vorgängergesetz, dem ZSEG. Dieser Berufsstand musste Einnahmeeinbußen von durchschnittlich 25 bis 30 % hinnehmen. Obwohl viele OLG-Beschlüsse Übersetzern auf Grund der Erschwernis bei juristischen Texten das Recht auf höhere Zeilenpreise zusprachen, werden diese von den zuständigen Kostenbeamten auf Anweisung der Bezirksrevisoren bei den Gerichten nicht zugebilligt. Die Gerichte bestehen auf der Vergütung nach Einheitssatz.

Die Sachverständigen werden nach den einzelnen Honorargruppen 1 (Vermessungstechnik) bis 10 (Unternehmensbewertung) im Bereich von 50 bis 95 EUR/Std. zuzüglich einiger Nebenkosten (Anschläge, Fotos) vergütet.

Zur Neugestaltung der Honorargruppen soll seit Ende 2008 eine Umfrage bei den öbuv-Sachverständigen durchgeführt werden, die jedoch bis Mitte Februar 2009 noch nicht begonnen wurde. Danach sollen die Einordnungen und die Stundensätze neu gestaltet werden.

Literatur

  • Karl Josef Binz, Josef Dörndorfer, Rainer Petzold, Walter Zimmerman: Gerichtskostengesetz. Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Kommentar. C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-55280-9.

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zeugengeld — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Zeugengeld oder in Deutschland die Zeugenentschädigung ist eine Entschädigung, die bezahlt wird, wenn eine Person als …   Deutsch Wikipedia

  • Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen, Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • Aufwendungsersatz — ist der durch vielfältige Ansprüche gesicherte Ersatz von Aufwendungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt mehrere Aufwendungsersatzansprüche. So finden sich diesbezügliche Regelungen etwa im allgemeinen Schuldrecht im Rahmen des allgemeinen… …   Deutsch Wikipedia

  • ZSEG — Das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG, auch ZuSEG) regelte früher in Deutschland die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen. An seine Stelle ist mit Wirkung vom 1. Juli 2004 das Justizvergütungs und… …   Deutsch Wikipedia

  • Betreuungsbeschluss — Die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die Betreuungsanordnung nach dem deutschen Betreuungsrecht ergeht in einem Betreuungsverfahren. Dies ist ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es gibt also keine Kläger und Beklagte,… …   Deutsch Wikipedia

  • Brandermittler — Folgen eines Großbrandes: Blick auf die zerstörte Dachkonstruktion Die Brandursachenermittlung dient der Aufdeckung der Ursachen und dem Ablauf von Bränden. Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsdefinition …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsgebühr — Gerichtskosten erhebt der Staat in Deutschland für die Tätigkeit seiner Gerichte in den meisten Gerichtsverfahren. Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagen. Die Gerichtskosten werden… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsgebühren — Gerichtskosten erhebt der Staat in Deutschland für die Tätigkeit seiner Gerichte in den meisten Gerichtsverfahren. Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagen. Die Gerichtskosten werden… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtskosten — erheben die meisten Staaten für die Tätigkeit ihrer Gerichte in den meisten Gerichtsverfahren. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Höhe 2 Siehe 3 Weblinks …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”