- Zahiriya
-
Die Zahiriya ist eine mittlerweile nicht mehr praktizierte Rechtsschule des Islam (Madhhab), die auf den Gelehrten Da'ud ibn Khalaf zurückgeht, welcher im 9. Jahrhundert im Irak lebte. Ihr Gedankengut ähnelt der Gruppierungen, die heutzutage u. a. als Wahabiya oder Salafiya bekannt sind und sich durch eine besondere Strenge auszeichnen.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen der Zahiriya
Der Name dieser Madhhab leitet sich vom arabischen Begriff Zahir ab, was „sichtbar", „offensichtlich" oder „klar" bedeutet.
Die zentrale Lehre der Zahiriya bestand darin, dass sie ihre Rechtsgutachten (Fatwa) aus einem wörtlichem Verständnis von Koran und Sunna ableitete, da sie die Auffassung vertrat, man könne diese Quellen nur durch wörtliche Auslegung verstehen. Die Methode der wörtlichen Ableitung aus Koran und Sunna mache dieses System der Rechtsprechung (Fiqh) sehr einfach. Folglich unterschied sie sich dadurch jedoch auch stark von den meisten anderen Madhhab, da sie die Methoden der Analogie (Qiyas) und der freien Argumentation (Ra'y) strikt ablehnte und Konsens (Idschma) nur in wenigen Fällen als zulässig duldete. Des Weiteren lehnte diese Madhhab ein anthropomorphisches bzw verweltlichtes Gottesbild strikt ab, da Gott nur durch seine Eigenschaften begriffen werden könne.
Begründung für ihr Verständnis von Koran und Sunnah
Koran – Sura 16:
102. Sprich: Offenbart hat ihn der Heilige Geist [Gabriel] von deinem Herrn mit der Wahrheit, um diejenigen, die glauben, zu festigen, und als Rechtleitung und frohe Botschaft für die [Gott-]Ergebenen [die Muslime]. 103. Und Wir wissen sehr wohl, das sie sagen: „Es lehrt ihn nur ein menschliches Wesen." Die Sprache dessen, auf den sie hinweisen, ist eine fremde, während dies hier deutliche arabische Sprache ist. 104. Diejenigen, die nicht an Gottes Zeichen glauben, leitet Gott nicht recht, und für sie wird es schmerzhafte Strafe geben.
Durch den letzten Abschnitt von Vers 103 legitimierten sie ihre fundamentalistische und u. a. wörtliche Auslegung als einzig legitime Grundlage des Islam.
Verbreitung
Die zahiristische Rechtsschule von Da'ud ibn Khalaf entstand im 9. Jahrhundert im Irak. Da in dieser Zeit die Ummah (die Gesamzheit der Muslime) durch viele Meinungsverschiedenheiten in den Rechtswissenschaften (Fiqh) gespalten war, bekam die Zahiriya aufgrund ihrer Einfachheit und ihrer fundamentalistischen Exegese der Quellen schnell Zulauf und verbreitete sich bald bis ins entfernte, damals muslimisch bevölkerte Spanien, wo diese Schule durch den Zahiriten Ibn Hazm erbreitet und später im 12. Jahrhundert für 15 Jahre unter Sultan Ya'qub al-Mansur zur einem festen Rechtssystem wurde.
Das Ende der Zahiriya
Innerhalb des Islam blieb die Zahiriya bis zm 14. Jahrhundert vereinzelt immer wieder Orientierungspunkt in Zeiten gespaltener Meinungen, denn durch ihre "Reinheit von Interpretationen" gab sie in diesen Zeiten den besten Halt. Es scheint, als sei die Zahiriya in der Folgezeit inmitten der Hanbaliya, der strengsten der vier verbleibenden großen Rechtsschulen, aufgegangen. Ihr grundlegendes Gedankengut findet sich in Gruppierungen, die sich von der Hanbaliya absonderten wie die Salafiten bzw Wahabiten wieder, welche die Grundlage der Lehren islamistischer Organisationen bilden.
Die Ideale und die offenbare „Reinheit" der zahiritischen Lehre beeinflussten das Gedankengut und die Geschichte der Muslime noch bis heute durch Gruppierungen, welche ihrem Gedankengut zugeneigt sind und überproportionalen Einfluss in der islamischen Welt haben (z. B. Salafiten).
In den Schriften von Sha'rani sind einige der Verordnungen erhalten geblieben, die nach zahiristischem Rechtssystem getroffen wurden. Diese Verordnungen sind sehr detailliert und meistens relativ starr. Nur in wenigen Fällen lassen sie sich flexibel anwenden, was ein offensichtliches Problem des zahiristischem Systems ist.
Weblinks
Wikimedia Foundation.