Zeitgesetz

Zeitgesetz

Das Gesetz über die Zeitbestimmung (kurz Zeitgesetz) bestimmte, wie die Zeit in Deutschland festgelegt ist und dass die gesetzliche Zeit im amtlichen und geschäftlichen Verkehr für Datum und Uhrzeit maßgeblich ist.

Basisdaten
Titel: Gesetz über die Zeitbestimmung
Kurztitel: Zeitgesetz
Abkürzung: ZeitG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 7141-7
Datum des Gesetzes: 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110)
Inkrafttreten am: 1. August 1978
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 13. September 1994
(BGBl. I S. 2322)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
23. September 1994
(Art. 2 G vom 13. September 1994)
Außerkrafttreten: 12. Juli 2008
(Art. 3 G vom 3. Juli 2008, BGBl. I S. 1185, 1186)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Gesetzliche Zeit ist die mitteleuropäische Zeit. Diese ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung einer Stunde. Die gesetzliche Zeit wird von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt definiert, dargestellt und verbreitet. Für den Zeitraum der Einführung ist die mitteleuropäische Sommerzeit die gesetzliche Zeit. Die mitteleuropäische Sommerzeit ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung zweier Stunden. Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung „zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an diejenige benachbarter Staaten durch Rechtsverordnung für einen Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober die mitteleuropäische Sommerzeit einzuführen“. Von dieser Ermächtigung hat die Bundesregierung zuletzt 2001 mit der Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002 Gebrauch gemacht, welche die Sommerzeit auf unbestimmte Zeit einführt; sie hat damit die EG-Richtlinie 2000/84/EG zur Regelung der Sommerzeit umgesetzt.

Das Gesetz trat am 26. Juli 1978 in Kraft und löste das entsprechende Gesetz des Deutschen Reiches aus dem Jahre 1893 (Gesetz betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung) ab.

Mit Wirkung vom 12. Juli 2008 wurde das Gesetz aufgehoben, die Inhalte wurden in das Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung übertragen.[1]

Weblinks

Einzelnachweis

  1. Bundesrat:Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einheitengesetzes und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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